200.000 Euro versoffen
15.1.2019 21:37
„Wer ein Erbe von 200.000 Euro binnen zwei Jahren in der Kneipe verprasst, hat nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen danach keinen Anspruch auf Sozialleistungen.” Aber bald kommt ja das BGE.