Ansichten eines Informatikers

Fehlende geistige Offenheit: Attac nicht mehr gemeinnützig

Hadmut
26.2.2019 22:10

Das ist ja auch so ein Thema in meinem Blog: Fake-Gemeinnützigkeit.

Ich habe ja schon jede Menge feministischer, linker, pseudowissenschaftlicher Geldwaschanlagen in Form „gemeinnütziger” Vereine entdeckt, die nie gemeinnützig waren. Schon deshalb nicht, weil da nicht jeder eintreten konnte. Meist weiß man das auch gar nicht, weshalb ich schon vor Jahren mal vorgeschlagen habe, dass gemeinnützige Vereine „egV” (eingetragener gemeinnütziger Verein) heißen müssten. Die Politik will sich aber ihre heimlichen Geldwaschanlagen nicht nehmen lassen.

Der Bundesfinanzhof hat Attac nun die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Ich habe die Entscheidung oder eine Pressemitteilung leider noch nicht gefunden, laut FAZ haben die das heute auf der Pressekonferenz bekannt gegeben. Wird sicherlich noch schriftlich publiziert.

Die Richter des Fünften Senats attestieren Vereinen wie Attac, die Ebene der politischen Bildung verlassen zu haben. Sie verlieren damit die „Gemeinnützigkeit“ im Sinne des Steuerrechts. Was darunter zu verstehen ist, listet die Abgabenordnung im Einzelnen auf: Mehr als 25 Zwecke sind dort aufgeführt, Umweltschutz und politische Bildung, schwammige Ziele wie „die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ – aber auch Sport (ausdrücklich einschließlich Schach).

Vereine, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, dürfen sich politisch engagieren – aber eben nur zugunsten dieses Zwecks. So darf ein Umweltschutzverband für Maßnahmen streiten, die seiner Ansicht nach gut für die Umwelt sind.

Attac erweckte dagegen den Eindruck, hier streite eine Institution mit allgemeinpolitischem Mandat […]

Die Richter unterstreichen, dass es nicht um den Inhalt der Forderungen ging. Auch Lösungsvorschläge dürfen gemeinnützige Vereine erarbeiten – ähnlich wie parteinahe Stiftungen. Würden diese sich allerdings wie Attac einmischen, verlören sie wohl gleichfalls den Vorteil der Gemeinnützigkeit. „Politische Bildungsarbeit setzt aber ein Handeln in geistiger Offenheit voraus“, schreiben die Finanzjuristen.

Alle reden von Weltoffenheit, der Bundesfinanzhof will geistige Offenheit.

Wobei weiter unten im Text der FAZ steht, dass das doch noch nicht ganz entschieden ist, weil der BFH das nicht abschließend entschieden, sondern an die Tatsacheninstanz zurückverwiesen hat. Die soll noch ausklamüsern, ob die Kampagnen dem Verein oder den Aktivisten zuzuordnen sind.

Die Auswirkungen der BFH-Rechtsprechung könnten auch andere Kampagnen-Netzwerke treffen. „Campact“ etwa beruft sich unter anderem auf den gemeinnützigen Zweck der Volksbildung und die allgemeine Förderung des Staatswesens, engagiert sich aber gleichfalls für allgemeinpolitische Themen – etwa Bienensterben, Dieselfahrverbot, Konzernsteuer, Hassrede und Energiepolitik.

Das dürfte eine ziemliche Zahl von „Vereinen” betreffen. Ich vermute nur, das wird in vielen Fällen nicht passieren, weil die Finanzämter von den politischen Regierungen kommandiert werden, und die werden sich ihre Waschanlagen nicht nehmen lassen.