Unterschiedliche Maßstäbe
Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.
Ein Leser verweist auf einen SPIEGEL-Artikel zum Straßenbahn-… äh, ja was eigentlich? Attentäter? Weiß man noch nicht. Schützen? Keine Ahnung, ob er gezielt hat. Naja, eben der, der in Utrecht in der Straßenbahn drei Leute erschossen hat (haben soll, mutmaßlich). Darin heißt es
Der 37-jährige hat laut Informationen des niederländischen Rundfunks zahlreiche Vorstrafen: 2012 brach er in einen Lastwagen ein, 2013 wurde er wegen versuchten Mordes verurteilt – er hatte mit einer Schusswaffe auf ein Wohnhaus geschossen. Im Mai 2014 erging gegen ihn ein Urteil wegen Ladendiebstahls, im Oktober des Jahres wegen Anspucken und Bedrohen eines Polizeibeamten.
Im November 2014 lautete der Vorwurf Trunkenheit am Steuer, im Oktober 2015 Zerstörung einer Polizeizelle. Erst vor zwei Wochen startete ein Prozess gegen Gökmen T. – wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung.
Der Leser will von mir wissen, wie lange er als West-Europäer mit so einem Betragen in der Türkei frei herumlaufen könnte. Und warum man 2013 wegen versuchten Mordes verurteilt werden und dann 2014 Ladendiebstahl begehen kann.
Weiß ich nicht.