Der doppelte Mordprozess
Kam gerade im Radio:
Gestern hat das Gericht die Berliner Raser, die einen Autofahrer getötet haben, zum zweiten Mal wegen Mordes verurteilt. Der BGH hatte das erste Urteil wegen unzureichender Begründung aufgehoben.
Mir ging so die Frage durch den Kopf, ob man das erste Urteil wirklich nur aus juristischen Gründen aufgehoben hatte, oder ob man nicht eher als publizistische Interesse verfolgte, dieselbe Sau ein paarmal durch das Dorf zu jagen und das in der Presse und Diskussion zu halten. Denn wenn man zur Abschreckung ein Exempel statuiert (und ich halte die Verurteilung in diesem Fall für richtig), dann ist es natürlich auch erforderlich, dass es alle mitkriegen.
Im Radio kam, dass die Sache nun zum zweiten Mal zum BGH geht, also insgesamt viermal aufgekocht wird.