Meinungs- und Pressefreiheit: Ich habe eine Löschaufforderung von Jugendschutz.net erhalten
Es wird ernst mit dem Beschnitt der Meinungsfreiheit.
Was in diesem Land inzwischen vor sich geht.
Ich habe diese Woche, kurioserweise an jenem Tag, an dem man im EU-Parlament die Uploadfilter-Regelung angenommen hat, ein Schreiben von Jugendschutz.net erhalten. Normaler Brief, kein Einschreiben oder so, nicht mal unterschrieben. Per se keine Möglichkeit, die Echtheit zu prüfen. Sieht auf den ersten Blick nach gedrucktem Briefpapier aus, kommt aber auf den zweiten Blick auch nur aus dem Farbdrucker, der den eigentlichen Inhalt in normalem Schwarz, Logo und Fuß aber in Weinrot und grau gedruckt hat, weshalb der Eindruck von Briefpapier entsteht. Man sieht unter der Lupe die unscharfen Kanten und die JPEG-Artefakte um das Logo, also etwas unprofessionell. (Habe ich aber auch schon bei Anwälten gesehen, die sich als Digital- und Internet-Experten ausgeben und alle nur ein JPEG in das Word-Dokument pappen) Könnte also jeder ausdruckt haben.
Man teilt mir mit, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vier Webangebote (genannt sind jeweils domain-Namen, ich habe mit keiner davon irgendwas zu tun) mit Entscheidungen von 2006, 2009, 2017 und 2018 nach § 4 JMStV als jugendgefährdend eingestuft und drei davon in Listenteil D und eines in Listenteil C der Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen habe. Was es mit dieser Liste auf sich hat, findet man in § 18 Jugendschutzgesetz. Danach gibt es vier Teile. Im Prinzip zunächst zwei, nämlich B die nach gewissen Vorschriften Strafbaren und A die anderen, die aber dann nochmal doppelt: A und B sind öffentlich, C und D die nichtöffentlichen Versionen, weil man meint, dass schon die bloße Nennung jugendgefährdend wäre.
Es geht also um Domains, von denen man als Normalmensch nicht mal wissen kann, dass sie auf dieser Liste stehen und verboten sind, weil die Liste (d.h. Teile C und D) nicht öffentlich zugänglich sind. Trotzdem darf man sie nicht verlinken.
In diesem Schreiben wurde ich also auf Verstöße meines Blogs gegen den gesetzlichen Jugendschutz hingewiesen, weil in Artikeln und Kommentaren Links auf diese vier Domains enthalten seien, als „Beispielsweise” wurden 7 Blogartikel angegeben, wobei in den meisten die gerügten Links nur in den Leserkommentaren standen. (Was übrigens einer der Hauptgründe ist, warum ich vor Jahren die Leserkommentare abgeschaltet habe, weil mir da immer wieder mal Leute versuchten, rechtsradikale Links unterzujubeln, was ich aber im Rahmen der für einen Kontrolle nötigen Zeit nicht bemerkt und mangels Hintergrundwissen auch nicht erkannt habe, ich vermute aber, dass es nicht Rechte, sondern Linke waren, die mir da solche Stinkmarken setzen wollten. Deshalb war mir das mit den Leserkommentaren irgendwann zu gefährlich.)
Weil ich mich dann nicht auf deren „Beispiele” verlassen wollte, und das irgendwie danach roch, dass die absichtlich auch ein paar nicht nennen, habe ich das eben nochmal per SQL-Abfragen in der Blog-Datenbank durchsucht und dabei 5 Blog-Artikel, 16 Leser-Kommentare und noch einen Kommentar auf meinem anderen Blog forschungsmafia gefunden. Die Artikel und die Kommentare auf meiner Webseite sind nach meiner Einschätzung allesamt rechtskonform, völlig legal, und auch – soweit noch feststellbar – die konkret verlinkten Webseiten. Ich kann da keinerlei Rechtsverstoß erkennen, nicht mal eine Nähe. Nur weil auf dem verlinkten Webserver da noch irgendwo irgendwas herumliegen soll, soll es plötzlich jugendgefährdend sein.
Und ich habe keinerlei Möglichkeit, das irgendwie zu überprüfen und mir ein eigenes Bild davon zu machen, eine eigene Rechtsprüfung vorzunehmen, mir eine Meinung dazu zu bilden, ob und wogegen da etwas rechtswidrig sein soll. Ich soll das einfach so und blind glauben.
Ich habe die Links gerade entfernt, und in den Fällen, in denen in den Leser-Kommentaren sonst nichts inhaltliches mehr drin stand, also nichts übrig bleibt, die ganzen Kommentare. Rein vorsorglich. Ich habe so in Erinnerung, dass die EU mal irgendsowas entschieden hat, dass man für Links nicht verantwortlich ist, während sie hier in diesem Schreiben einfach und ohne Begründung und Rechtsgrundlage behaupten, man sei für Links verantwortlich.
Da es sich nun bis auf einen von 2017 allesamt um Artikel von 2015 oder 2016 handelte, und ein Teil der Links ohnehin ins Leere zeigte, weil man ja auch einige der verlinkten Webangebote komplett abgeschaltet hat, ist das kein allzugroßer Verlust, aber ich mag es einfach nicht, wenn mir das Maul verboten wird, vor allem, wenn an der entscheidenden Stelle eine Begründungslücke, wenn nicht gar ein Abgrund, klafft.
Ich finde es vor allem deshalb frappierend, weil an keiner Stelle gesagt wird, worin eigentlich der Verstoß liegen soll. Weder werden Inhalte meiner Seiten gerügt, noch wird behauptet, dass die jeweils verlinkten Seiten gegen irgendwas verstießen, und soweit ich das jetzt noch nachvollziehen konnte, weil Seiten noch erreichbar sind, kann ich da auch keinen Verstoß erkennen. Das behaupten sie ja auch nicht, sondern nur, dass da komplette Webangebote in die Liste aufgenommen wurden. Man verstößt nach deren Auffassung also schon gegen den Jugendschutz, wenn man auf eine Webseite verlinkt, und unter derselben Domain irgendwo anders – auch später erst – irgendetwas Jugendgefährdendes auftaucht. Weil man sich das mit dem Verlinken zueigen mache. Schon dass man sich das unmittelbar Verlinkte zueigen macht, würde ich bestreiten, zumal die Links neutral oder sogar kritisch-ablehnend formuliert waren. Aber dass man sich dann gleich das ganze Webangebot zueigen mache, und auch alles, was dort später erst erscheint, setzt dann schon Hellseherei oder ständige Betrachtung voraus. So wurden zwei dieser Domains 2017 und 2018 auf den Index gesetzt, die ich bzw. Kommentatoren 2015 verlinkt hatten. Soll ich jetzt sämtliche Domains, die ich in über 10.000 Blog-Artikeln seit 2006 oder Leser in rund 100.000 Leserkommentaren verlinkt hatten, lebenslang monitoren, ob sie auf einer Liste auftauchen, die ich nicht einsehen darf?
Warum muss ich überhaupt Links auf eine Webseite löschen, die abgeschaltet wurde?
Mir ist zum Beispiel auch nicht klar, warum die laut Impressum in Form einer LPR-Trägergesellschaft für jugendschutz.net gGmbH auftreten. Sie ist in § 18 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags geregelt, aber warum das dann wieder mal ein Ausflug in das Privatrecht sein soll, ist nicht ersichtlich.
Apropos nicht ersichtlich: So etwas wie ein Bescheid mit Widerspruchsrecht und Rechtsmittelbelehrung ist das nicht. Man bekommt einen Brief, da wird ohne jede sachliche Begründung, ohne inhaltliche Information, ohne Beleg, und mit nur sehr lückenhafter Rechtsdarlegung einfach behauptet, die und die Seite stünde auf einer verbotenen geheimen Liste, ohne dass man erführe, worum es überhaupt geht, und dann heißt es einfach, die müssen man jetzt löschen. Denn nun habe man „Kenntnis der rechtswidrigen Inhalte”.
Seltsame Kenntnis.
Nach meiner Wertung ist das überhaupt keine Kenntnis. Denn ich weiß ja nach Erhalt dieses Schreibens nichts, sie teilen einem ja nichts mit, was ich als Kenntnis einstufen würde. Irgendwer behauptet irgendwas. Es ist eine Sollnis und keine Kenntnis. Ich soll was löschen.
Zumal ich an den Inhalten meines Blogs und auch an den verlinkten Seiten (soweit noch online) nichts rechtswidriges finden konnte. Beispielsweise eine kalendarische Auflistung historischer Ereignisse wie im Geschichtsbuch. Finanzierung der Antifa. Eine einfache trockene Liste jüdischer Namen. Ich kann nicht erkennen, was daran rechtswidrig sein soll, soll mir aber Kenntnis der Rechtswidrigkeit vorhalten lassen.
Das muss man sich mal klarmachen: Wenn ich in meinem Blog irgendwas behauptet hätte, etwa der Politiker X hat das Mädchen Y geschändet, und das alleine darauf stützen würde, dass mir irgendwer einen nicht unterschriebenen Brief schickt, in dem das ohne jeden Beleg und ohne jede Erklärung einfach mal so behauptet wird, hätte ich damit vor keinem Gericht bestand. Da würde mich jeder Richter – zu Recht – fragen, ob ich noch alle Latten am Zaun habe, irgendwas zu behaupten, nur weil ich irgendein Blubberschreiben unklarer Herkunft im Briefkasten gefunden habe, das noch nicht mal sagt, wie man darauf kommt, oder ob es überhaupt das Mädchen Y oder nicht irgendein anderes war.
Schreibt mir aber irgendeiner aus dem Farbdrucker, die Seite X stehe auf einer geheimen Liste, aber nicht, warum, dann plötzlich soll ich mir das als Kenntnis zurechnen lassen müssen und die Links löschen.
Und dazu schreiben sie mir, dass sie mein Angebot zwei Wochen nach Zugang des Schreibens erneut prüfen werden. Wenn ich die dann nicht ausreichend geändert hätte, würden sie die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) über meine Webseite informieren, die dann über die jeweils zuständige Landesmedienanstalt Maßnahmen zur Beseitigung der Verstöße treffen werde, was auch die Untersagung des Angebotes sein könnte.
Heißt: Wenn ich nicht innerhalb von 2 Wochen gehorche, könnte die Untersagung meines ganzen Blogs, meiner ganzen Webseite angeordnet werden.
Oder eine Geldbußen aufgebrummt bekommen. Was ich im Netz so fand, können das ziemlich heftige Geldbußen sein.
Sodann wird mir die Mitgliedschaft in einer anerkannten Einrichtung der Vorauseilenden Selbstzensur Freiwilligen Selbstkontrolle angetragen. Also dem Mainstream beitreten. Mir von denen, die ich hier kritisiere, sagen lassen, was ich noch schreiben darf, und was nicht. Was man so unter „freiwillig” versteht.
Die (von wem?) anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für Telemedien seien:
- Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
- Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH (USK.online)
- FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK.online)
Da fühlt man sich als Blogger doch so richtig aufgehoben. Ich soll da in einen Verein eintreten, über den ich dann alles, was ich schreibe, ständig auf Zulässigkeit überprüfen lassen müsste und der dann Sanktionen gegen mich ergreift, wenn ich nicht spure. „Freiwillig”.
Der Wahnsinn mit dem Jugendschutz
Der Brüller ist ja, dass mir die Links nicht mal allgemein verboten werden, sondern nur zum Schutz der Jugend. Ich dürfe die genannten Inhalte nur Erwachsenen innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe zugänglich machen, was beispielsweise mit einem von der KJM positiv bewerteten Altersverifikationssystem erreicht werden könne.
Dasselbe politische Lager, das hinter solchen Verboten steckt, betreibt
- Frühsexualisierung, Dildologie, Aufklärung über Bordellbetrieb, Analverkehr und so weiter schon im frühen Kindesalter
- Will Pornos allgemein freigeben
- Jubelt zu Klima-Greta über die Politisierung der schulschwänzenden Jugend
- Fordert Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, mal ab 16, mal ab 14, mal ab Geburt
Aber sie meinen, Texte dürfte man Minderjährigen nicht zugänglich machen und ich handelte jugendgefährdend, wenn ich Links habe, die ins Leere zeigen oder auf eine Liste von historischen Ereignissen, wie sie in jedem Geschichtsschulbuch zu finden sind.
Vorhin kamen im Fernsehen irgendwo Videoberichte über die Greta-Freitags-Klima-Demos, in dem sich Jugendliche darüber freuten, dass sie jetzt so politisch und so wissend und so schlau wären, dass sie besser als die Erwachsenen sind. Und die sich darüber aufregten, dass man sie für ahnungslose Schulschwänzer hielte.
Man sollte ihnen einfach mal vor den Latz knallen, dass eben die Linke Politik, die sie gerade so fördert und befördert und finanziert, und über die sie sich so freuen und sich für so politikintegriert halten, verbietet, sie politische Seiten lesen zu lassen, weil man sie noch als kleine schutzbedürftige Kinder ansieht, die mit politischen Texten noch nicht umgehen können.