Ansichten eines Informatikers

Steinmeier, das Fischfilet und die Demokratie

Hadmut
17.5.2019 18:17

Wie sich das alles so trifft…

Ich hatte das ja auch schon kritisiert: In Chemnitz hatten sie doch nach den Vorgängen dort dieses seltsame linke Konzert „gegen Rechts”, auf dem rustikales Liedgut wie „Ich ramm die Messerklinge in die Journalistenfresse” zum Besten gegeben wurde, das aber von Bundespräsident Steinmeier gelobt/empfohlen worden war. Fand ich damals schon unmöglich, dass ein Staatsoberhaupt in solcher Weise Partei für außenrandige Gewaltverherrlichung betreibt. Nach den seltsamen Herangehensweisen „Wer nicht synchron mithüpft, ist Nazi” und „die Mehrheit hat immer Recht”, wenn es ihr gerade politisch passt, ansonsten natürlich Minderheitenschutz und so. Auch von anderer Seite gab es dafür Kritik. Es gab sogar ziemlich viel Kritik.

Aber erst mal sonst nichts weiter.

Dann war die Sache – wie üblich – aus den Augen, aus dem Sinn und vergessen.

Vor ein paar Tagen aber kam die Sache wieder hoch. Da kam nämlich der Jahresbericht des Verfassungsschutzes Sachsen für 2018 heraus. Und da wird dieses Konzert unter „Linksextremismus” verbucht.

Gab natürlich Zoff, wie die WELT schreibt:

Einen Tag nach Veröffentlichung des Berichts geriet die Behörde am Mittwoch deswegen unter Rechtfertigungsdruck. Die sächsischen Linken warfen dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in einer Mitteilung vor, Antifaschismus zu diffamieren. Auch in den sozialen Medien gab es Kritik.

Das LfV wies die Kritik zurück und teilte am Mittwoch mit, dass das Konzert selbst nicht als linksextremistisch eingestuft, sondern nur „in einzelnen Fällen für extremistische Agitation benutzt wurde“. Es sei gerade Aufgabe des Verfassungsschutzes, „über das Bestreben von Extremisten zu berichten, in die Mitte der Gesellschaft vorzudringen und dort für Akzeptanz und Toleranz der eigenen menschenfeindlichen Ideologie zu werben“, hieß es weiter.

Das Konzert unter dem Motto „#wirsindmehr“ war organisiert worden, weil es nach dem gewaltsamen Tod eines Deutschen, für den zwei Migranten verantwortlich sein sollen, zu rechten und ausländerfeindlichen Krawallen in Chemnitz kam.

Die Gewichtung ist bereits seltsam, denn am gewaltsamen Tod des Deutschen hat sich aus Politik und Presse niemand gestört, der war ruckzuck vergessen, aber man störte sich an denen, die sich am Tod störten. Weil das viel schlimmer ist als der Tote selbst. Das hört sich wie ein Widerspruch an, ist aber letztlich die gleiche Aussage: Den Toten nicht erwähnen, bedeutungslos. Motto: Wir erwähnen ihn nicht weiter, Ihr dürft es auch nicht.

Ich persönlich tue mir auch schwer, mich als Bürger von einem Bundespräsidenten vertreten zu lassen, der solche Vorgänge lobt, empfiehlt, gut findet. „Ich ramm die Messerklinge in die Journalistenfresse” Für sowas kann ich mich einfach nicht erwärmen, das findet meine Billigung einfach nicht. Ob man es unter Kunstfreiheit ablegt, wäre zu klären, aber es liegt eben außerhalb meines persönlichen Billigungshorizontes. Insbesondere vor dem Hintergrund, als der Mann auf diesem Stadtfest in Chemnitz ja auch erstochen wurde. Es ist, als wollte man den noch zusätzlich verhöhnen, indem man alle die angreift, die sich am Tod des Mannes stören, und noch so ein „Messer-in-die-Fresse”-Konzert hinterherschiebt, quasi als Anbetung des Abstechens, Gewaltverherrlichung.

Mir fehlt ja jegliche präsidentiale Würde. Ich finde es widerlich. Ich will Steinmeier gerne zugestehen, dass er privat auf sowas steht, aber als Bundespräsident kann man sich sowas meines Erachtens nicht leisten.

Schauen wir dazu auch in die Leipziger Volkszeitung, die werden da etwas deutlicher:

Laut dem jüngsten Lagebericht des Geheimdienstes, der am Dienstag in Dresden vorgestellt worden war, wird das Konzert als Beweis für Bündnisse von Nicht-Extremisten und Linksextremisten eingestuft. Auf Seite 191 der Ausführungen heißt es: „Sowohl in Redebeiträgen als auch im Rahmen des Auftritts der Band Feine Sahne Fischfilet wurde das Publikum erfolgreich mit ‚Alerta, alerta Antifascista!‘-Rufen zu ähnlichen Rufen animiert. Die Musikgruppe K.I.Z. aus Berlin dankte in ihrer Moderation der Chemnitzer Antifa und dem Schwarzen Block dafür, dass sie in der Vergangenheit die ‚Arbeit der Polizei‘ übernommen hätten.“ Zudem wurde mehrmals „Nazis raus!“ gerufen. Der Verfassungsschutz spricht in diesem Zusammenhang von einer „immensen Breitenwirkung“.

Danken dem Schwarzen Block dafür, die Arbeit der Polizei übernommen zu haben. So bei beim G20 in Hamburg oder so.

Und dann ist das nicht mehr nur widerlich, dann ist es verfassungswidrig, denn dann wird das Gewaltmonopol gebrochen. Ich erinnere mal an den Amtseid des Bundespräsidenten aus Artikel 56 GG:

“Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.”

Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen. Und dann empfiehlt der ein Konzert, in dem es darum geht, dass der gewalttätige schwarze Block die Arbeit der Polizei übernehme.

Auch vor dem Hintergrund, dass sich der Dunstkreis Antifa und schwarzer Block immer weiter – auch in der Symbolik – der Terrororganisation RAF annähern, und es der SPD an Distanz dazu mangelt, halte ich so ein Verhalten für ein Staatsoberhaupt für überaus kritisch. Beispielsweise auch deshalb:

Dass das Konzert „Wir sind mehr“ nun offiziell vom Verfassungsschutz als Beispiel für linksextremistische Umtriebe eingestuft wird, hat vor allem in den sozialen Netzwerken einen Proteststurm ausgelöst. Der Tenor lautet: Damit werde die häufig – auch von Politikern eingeforderte – Zivilcourage diskreditiert.

Zivilcourage wird im Notfall erwartet, bis die Polizei ankommt. Die rechtlich definierte Nothilfe. Aber nicht, die Polizei zu übernehmen und sich die Staatsgewalt anzueignen, denn letztlich sind wir damit beim Lynchmob. Und damit außerhalb des Rechtes.

Denkt mal daran, dass es Aufgabe eben jenes Bundespräsidenten ist, Gesetze zu unterzeichnen und sie dazu zumindest in den Grundzügen auf Verfassungskonformität zu prüfen. Wie soll einer das können, der sowas fördert, wo zwischen Nothilfe und eigenmächtiger Willkürgewalt nicht mehr differenziert wird? Welche Qualität kann dessen Unterschift unter Gesetzen noch haben?

Redezensur Im Bundestag

Ich finde das besonders deshalb brisant, weil es nun zu einem Vorfall im Bundestag kam.

SPIEGEL Online „berichtet” (heißt: Sie bringen einen Auszug aus dem Parlamentsfernsehen) über die Rede eines AfD-Abgeordneten, der genau dieses Verhalten Steinmeiers kritisiert, den noch grüßt, weil er auf der Tribüne sitzt, ihm dann das vorhält, was in eben jenem Verfassungsschutzbericht steht, und dann, dass er einem menschenverachtenden Regime, dem Iran, noch gratuliert habe.

Darin wird er jäh und in barschem Ton von Bundestagspräsident Wolfang Schäuble unterbrochen und zusammengestaucht, weil es laut Schäuble nicht statthaft sei, das Staatsoberhaupt zu kritisieren.

Zustände wie in Monarchien, in denen es verboten ist, den König zu kritisieren, oder eben auch wie in der Türkei.

Rechtsgrundlage? Wäre mir jetzt ad hoc nicht ersichtlich. Aber wen interessieren heute noch Rechtsgrundlagen?

Wir sind auf dem Weg in eine sozialistische Diktatur, in der es verboten wird, die Parteioberen zu kritisieren.

Ich hoffe sehr, dass das ein rechtliches Nachspiel hat und noch rechtlich geklärt wird. Denn es war die Debatte über 70 Jahre Grundgesetz, und das Grundgesetz enthält die Redefreiheit und das demokratische Prinzip, wonach die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch Wahlen ausgeübt wird, mithin die gewählten Abgeordneten Ausdruck eben jener Staatsgewalt sind. Nicht nur das Verhalten Steinmeiers, auch das von Schäuble sind meines Erachtens damit unvereinbar.

Wenn Schäuble die Rede nicht passt, dann wäre es der richtige (und übliche) Weg gewesen, sein Präsidentenamt für ein paar Minuten ruhen zu lassen (dafür gibt es die Vertreter) und als normaler Abgeordneter zu erwidern. Das Präsidentenamt ist aber nicht dafür gedacht, die persönliche Meinung durchzusetzen. Weder das der Bundesprepublik, noch das des Bundestages.