Neues zum Migrationspakt
Eine politische Lüge.
Eine demokratische Lüge.
Eine verfassungsrechtliche Lüge.
[Nachtrag]
Die Bundesregierung hat ja neulich diesen Migrationspakt unterzeichnet, zu dem man den Wähler vorher nicht gefragt hatte, den man in der Presse kaum erwähnte, und von dem die Regierung beschwichtigte, das sei ja alles nicht verbindlich.
Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben. In der Erkenntnis, dass die Migrationsproblematik von keinem Staat allein bewältigt werden kann, fördert er die internationale Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren im Bereich der Migration und wahrt die Souveränität der Staaten und ihre völkerrechtlichen Pflichten.
Schon da habe ich mich gefragt: Was ist das, einen Pakt zu unterzeichnen, obwohl er nicht verbindlich ist? Eine Lüge?
Heißt das, wir unterzeichnen es mal, aber halten uns dann nicht dran? April, April, war nur Spaß. Oder Satire?
Was soll das für ein Rechtskonstrukt sein, einen internationalen Pakt zu unterzeichnen, an dem man sich nicht halten müsse?
Der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel (Achtung, Verwechslungsgefahr: Im Artikel steht dann als Quelle „Merkel:”, gemeint ist aber Reinhard Merkel, nicht Angela Merkel) sagte dem Deutschlandfunk:
Merkel: Wir haben rund 90 – in Wahrheit sind es über 100 – einzelne Vereinbarungen da drinstehen, in denen steht, wir verpflichten uns. Nun ist das eine politische Verpflichtung und keine unmittelbar rechtlich bindende Verpflichtung. Aber bei der Auslegung von Rechtsnormen, sowohl im Völkerrecht als auch im innerstaatlichen Recht, die Belange der Migration regeln, kann der Pakt und darf er gar nicht ignoriert werden.
Münchenberg: Das heißt konkret?
Merkel: Das heißt, dass sich etwa in einem Klageverfahren vor einem Verwaltungsgericht sehr wohl das Gericht darauf berufen kann, dass bestimmte Dinge in diesem Pakt stehen, etwa die Vermeidung nach Möglichkeit von Abschiebungen, die Vermeidung von Notfällen, abgesehen jeder Inhaftierung etc. Das alles lässt uns in unserer innerstaatlichen Rechtsordnung ganz gewiss nicht unberührt.
Hinzu kommt etwas: Völkerrecht als Gewohnheitsrecht entsteht immer über politische Bindungen der Staaten. Das heißt: Wenn wir uns in fünf Jahren noch mal über diesen Pakt unterhalten, werden wir eine ganze Menge von Entscheidungen haben, auf internationaler wie auf nationaler Ebene, in denen er herangezogen worden ist zur Auslegung von Rechtsnormen.
Bei Tichys Einblick wird beschrieben, dass im Herbst 2018 einige davor warnten, dass dieser Pakt die grenzenlose Migration eröffne und wir nur noch überrannt würden, und die man dafür als Fake Newser brandmarkte und beschimpfte:
Welch‘ eine geschlossene Front tat sich auf, als im Herbst des Jahres 2018 TE und andere unabhängige Medien darauf hinwiesen, dass der in Marokko zur Annahme anstehende UN-Pakt zur Globalen Migration der ungehinderten Einwanderung Tür und Tor öffnete. Welch‘ ein hassverzerrtes Gesicht präsentierte der Hamburger SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs, als aus den Reihen der Bundestagsopposition auf genau diese Problematik hingewiesen wurde. Wie pseudojuristisch verdreht hörten sich die Rechtsverdrehungen an, mit denen der zu diesem Zeitpunkt bereits als designierter Chef des Bundesverfassungsgerichts ausgekungelte Stephan Harbarth von der CDU die regierungsamtliche Lesart eines „Paktes, der zu nichts verpflichtet“, im Bundestag zum Besten gab.
Gar. Die TAZ etwa schrieb Streit um UN-Migrationspakt – Rechte Stimmungsmache – Die AfD hetzt gegen ein UN-Migrationspapier:
Beatrix von Storch postet ein neues Profilbild: „Stop. Ganz Deutschland protestiert.“ Alice Weidel und Jörg Meuthen schlagen in Videos Alarm. Auf der Webseite der AfD zählt eine Uhr rückwärts, wie viel Zeit zur Gegenwehr noch bleibt: „5 vor 12 – Migrationpakt stoppen!“ steht da. Im „AfD-Fanshop“ kann man passende Aufkleber und Buttons bestellen. Die Partei macht gegen den Globalen Pakt für Migration mobil – und das mit vielen Halb- und Unwahrheiten.
„Der Globale Pakt für Migration öffnet der millionenfachen Einwanderung aus Afrika Tür und Tor“, behauptet Bundestagsfraktionschefin Weidel. „Was hier beabsichtigt ist, ist die derzeit noch illegale Migration zu legaler zu machen“, behauptet der Parteivorsitzende Meuthen. „Migration wird voraussetzungslos gemacht“, behauptet der Bundestagsabgeordnete Gottfried Curio. „Wir haben dann eine gesteuerte Migration in die Sozialsysteme“, behauptet sein Fraktionskollege Martin Hebner.
GegnerInnen des Paktes behaupten, dieser leiste ungeordneter Migration Vorschub. Tatsächlich geht es den VerfasserInnen genau um das Gegenteil: einheitliche Regeln zu schaffen – und damit die Rechte von MigrantInnen zu stärken.
Über den Satz muss man mal drüber nachdenken: „GegnerInnen des Paktes behaupten, dieser leiste ungeordneter Migration Vorschub. Tatsächlich geht es den VerfasserInnen genau um das Gegenteil: einheitliche Regeln zu schaffen – und damit die Rechte von MigrantInnen zu stärken.” Gegenteil von Migration = Rechte von MigrantInnen stärken. Spätestens da muss man merken, wie man verarscht wird. Sie stellen die Kritik als gegenteilfalsch dar, bestätigen sie aber.
Auf Youtube oder auch in einem Artikel der WELT vom 8.11.2018 kann man sich diese Rede des CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth. 8.11.2018. Was erstaunlich ist, denn noch im November 2018 wurde der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Insofern sollte man sich das runterladen und gut aufheben, falls sich dann wieder mal herausstellt, dass wir vom Bundesverfassungsgericht belogen wurden, wenn der uns nämlich damals sagte, der Pakt sei rechtlich nicht verbindlich und würde die nationale Souveränität nicht einschränken, und es hinterher ganz anders aussieht. Der Umstand, dass ein Migrationslobbyist Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts wird, sagt viel. Eigentlich alles.
Zwar sagt er da, das es ja die Migration reduziere, wenn sichergestellt sei, dass Migranten auch in anderen Ländern die gleichen Leistungen wie in Deutschland bekäme. Dass das aber die Migration im Ganzen anheizt und zum Normalzustand macht, sagt er nicht. Und er stellt jeden Kritiker als Angstmacher hin.
Beachtenswert ist das vor allem deshalb, weil es keine nachträgliche Rechtfertigung des Paktes war, sondern vor der Unterzeichnung des Paktes (er sagt es am Ende) durch ihn behauptet wurde, der Pakt sei rechtlich nicht verbindlich und würde – trotzdem, weil er die anderen binden würde – die Migration reduzieren, weil Migranten dann ja auch in andere Länder und nicht nur nach Deutschland gehen würden.
Man kann also durchaus vermuten, dass da einer, der schon zum Verfassungsrichter gewählt war, das Parlament belogen hat. Wir werden sehen.
Beachtlich nämlich ist, dass nun herauskam, wie der Tagesspiegel schreibt, dass das teilweise geheim verhandelt wurde:
Geheime Besprechungen beim UN-Migrationspakt –Auswärtiges Amt räumt nichtöffentliche Sitzungen ein
Entgegen offizieller Darstellungen des Auswärtigen Amts (AA) wurde der umstrittene Migrationspakt der Vereinten Nationen in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das geht aus einem Bescheid des AA zu einem Antrag des Tagesspiegels nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hervor. Demnach seien die zwischenstaatlichen Verhandlungsrunden in New York nur „teilweise öffentlich“ gewesen. Es habe außerdem „vor- und nachgeschaltete nicht-öffentliche Sitzungen“ gegeben. Dies sei nach Angaben des AA „durchaus üblich“, hieß es jetzt.
Tatsächlich hatte die Regierung immer wieder die Transparenz des gesamten Verfahrens betont, insbesondere für die Treffen der Staatenvertreter am UN-Sitz in New York in der ersten Jahreshälfte 2018. „Die Verhandlungen konnten von der interessierten Öffentlichkeit vor Ort verfolgt werden“, hieß es zuletzt im Februar auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion. Auch gegenüber der Presse hatte das Auswärtige Amt stets von „öffentlich zugänglichen Verhandlungsrunden“ in den USA gesprochen. Dazu seien unter anderem alle Fraktionen des Bundestages und deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen eingeladen worden.
Das heißt: Die Bundesregierung hat das Parlament belogen.
Der „globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ war im Dezember in Marokko mit den Stimmen der Bundesrepublik sowie 151 weiteren UN-Mitgliedstaaten angenommen worden. Mehrere EU-Staaten enthielten sich. Kritisiert wurde insbesondere eine drohende Einschränkung der staatlichen Souveränität.[…]
Nähere Informationen zum Ablauf der Verhandlungsrunden hatte das AA zunächst verweigert. Verschwiegen wurden insbesondere Zugeständnisse, die die deutsche Delegation gegenüber anderen Verhandlungspartnern gemacht hat. Informationen würden Medien nur in Hintergrundgesprächen und nur vertraulich erteilt, hieß es. Erst nach einem IFG-Antrag auf Dokumentenzugang legte das AA die internen Delegationsberichte aus den Verhandlungsrunden offen, die bei Tagesspiegel online veröffentlicht sind.
Aus den Papieren geht hervor, dass die EU-Staaten zahlreiche Kompromisse machen mussten. Grund waren laut den Berichten unter anderem „Maximalforderungen“ einiger Länder, die den Vertrag rechtsverbindlich ausgestalten und eine „deutliche Besserstellung irregulärer Migranten“ erreichen wollten. Demnach drohten die Verhandlungen zu scheitern. Die Dokumente wurden nicht vollständig transparent gemacht, sondern blieben teilweise geschwärzt. Unter Hinweis auf die angebliche Öffentlichkeit der Gespräche in New York legte der Tagesspiegel Widerspruch gegen die Schwärzungen ein.
In dem nun vorliegenden Widerspruchsbescheid räumt das AA erstmals ein, dass die Verhandlungspartner auch jenseits der öffentlichen Sitzungen zusammenkamen, weshalb die Passagen weiter unkenntlich bleiben müssten. Die internationalen Verhandlungspartner müssten darauf vertrauen können, dass das „innerhalb etablierter diplomatischer Kommunikationskanäle“ Besprochene nicht durch einen beteiligten Staat offenbart werde.
Das heißt, die Bundesregierung hat vorgelogen, der Pakt sei rechtlich nicht verbindlich, obwohl es in den geheimen Besprechungen durchaus darum ging, den Pakt rechtsverbindlich zu machen und „irreguläre” Migranten besser zu stellen.
Der Tagesspiegel hatte am 12. November schon gemerkt, dass die Bundesregierung uns etwas verheimlicht.
TE liegt ein Papier vor, das das Datum 1. Februar 2019 trägt. Die Empfänger dieses Papieres sind
- Stefano Manservisi, Rechtswissenschaftler und seit 2016 Generaldirektor der EU- Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit (DG DEVCO),
- Parskevi Michou, Juristin und seit März 2018 Generalsekretärin der EU-Generaldirektion Migration und Inneres (DG HOME).
- Lotte Knudsen, Abteilungsleiterin im Europäischen Auswärtigen Dienst der EU,
- Joao Vale de Almeida, Vertreter im Botschaftsrang der EU-Delegation bei den Vereinten Nationen.
Getitelt ist das Papier an die vier hochrangigen EU-Beamten mit „The legal effects of he adoption of he Global Compact for Safe, Oderly and Regular Migration (CGM) by the UN General Assembly.“ […]
Nach diesen Formalien konzentriert sich das EU-Papier mit dem Aktenzeichen „sj.i(2019)691461 LG/sa“ auf die EU-Verträge und macht deutlich, dass der Global Compact im Sinne der von allen EU-Staaten unterzeichneten EU-Verträge nunmehr von allen EU-Staaten befördert werden muss (to be promoted). […]
Tatsächlich ist dieses Dokument in vielen Bereichen deckungsgleich mit dem GCM, folgt wie die UN der Legende, Migration würde nur Vorzüge bringen. Erkenntnisse wie jene auf der 23. Fachtagung der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftspsychologie vorgetragene der Hochschule Wernigerode, die anhand von 500 freiwillig teilnehmenden Migranten feststellte, dass der Intelligenzquotient von Zuwanderern aus Schwarzafrika sich zumeist noch deutlich unter dem deutscher Hauptschüler bewege, wurden und werden vorsätzlich ausgeklammert. Stattdessen wird das Hohelied der Einwanderung gesungen, regelmäßig begleitet von den Erzählungen von einer Population europäischer Nationen, die aufgrund ihrer Überalterung vor dem Aussterben steht. […]
Unter Bezug auf diesen „Konsensus“ und weitere Positionen von Kommission und EU-Rat zur Einwanderung nach dem EU-Resettlement-Konzept kommen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass das von der EU-Mehrheitsmeinung abweichende Votum der genannten Abweichler für das weitere Vorgehen der EU und all ihrer Staaten – ohne Relevanz sei. Schließlich, so die Quintessenz, sei all das, was im UN-Migrationsrecht als Völkerrecht beschlossen wurde, längst geltendes EU-Recht. […]
Um diese Position zu untermauern, wird aus verschiedenen Beschlüssen des EuGH zitiert, die alle auf eines hinauslaufen: Der Widerspruch einiger EU-Länder gegen den Globalen Migrationspakt habe keinerlei Konsequenz – auch nicht für jene EU-Länder, die den Pakt ablehnen. So wird in den Punkten 36 folgende dann auch statuiert: „In Hinblick auf das zuvor Erläuterte ist festzustellen, dass der GCM in diese (Anmerkung: der EU) Politik fällt.
Die Struktur der Lüge
Nimmt man das alles zusammen, dann wird die Struktur der Lüge deutlich:
Es wurde uns so dargestellt, als sei der Pakt rechtlich nicht verbindlich.
Damit formulierte man sich um den Umstand herum, dass es aus geheimen Verhandlungen längst rechtsverbindlich war und es auf den Pakt eigentlich nicht mehr ankam. Der Pakt eigentlich nur noch die Methode war, die längst verbindlichen geheimen Vereinbarungen auf möglichst konfliktarme Weise der Öffentlichkeit mitzuteilen, also eine Quintessenz der Geheimverhandlungen mitzuteilen im Sinne von „das ist jetzt so”, ohne dass es rechtlich noch auf diese Mitteilung angekommen wäre.
Wie gesagt: Der ist jetzt Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.
Nachtrag: Denkt man mal verfassungsrechtlich darüber nach, dann drängt sich der Gedanke auf, dass Harbarth das als Abgeordneter und kurz-vor-Verfassungsgerichtsvizepräsident das (auch) deshalb gesagt hat, um Verfassungsbeschwerden und Verfahren gegen Angela Merkel zu vereiteln.
Wenn sie da nämlich eigenmächtig einen Pakt abschließt, der letztlich auf die Aufgabe der Souveränität und die Selbstauflösung Deutschlands hinausläuft, also die Abschaffung des Staates, hätte das praktisch grenzenlose verfassungsrechtliche Folgen, würde auch das Widerstandsrecht begründen, den Amtspflichtbruch Merkels belegen und die Frage aufwerfen, ob sie das überhaupt ohne Zustimmung des Parlaments konnte.
Steht man aber auf dem Standpunkt, dass das ja alles gar nicht rechtsverbindlich war, sie also verfassungsrechtlich nicht mehr getan hat, als mal in die Kamera zu lächeln oder eine Ansichtskarte zu schicken, dann ist ja gar nichts da, nichts passiert, was man angreifen könnte.
Insofern muss man durchaus unterstellen, dass wieder einmal das Verfassungsrecht von einem Verfassungsrichter sabotiert wurde.
Hier zur Verdeutlichung die Rede als Einblendung: