Kommen jetzt die Zwangseinquartierungen?
Ich hatte vorhin noch so dran gedacht, aber jetzt schreiben es mir auch die Leser, also sprechen wir’s an:
Ich hatte doch vorhin geschrieben, dass der Bürgermeister von Rostock tollkühn 20.000 Flüchtlinge aufnehmen will und meint, das könne jede Stadt, was letztlich – unklar, ob er wusste, was er da daherredet – auf eine Aufnahmekapazität von 41 Millionen Flüchtlingen hinausläuft.
Der meint also, Deutschland könne einfach so noch 41 Millionen Flüchtlinge aufnehmen, als mehr als 50% der bestehenden Bevölkerung.
Die Frage ist: Wohin mit denen?
Wo bringt man die unter?
Eine Antwort dürfte dann wohl diese Passage aus dem Interview der WELT sein:
Methling: Das ist doch eine rein theoretische Frage. Denken Sie einfach über 70 Jahre zurück an das Ende des Zweiten Weltkrieges. Damals wuchsen Städte mit 5000 Einwohnern quasi über Nacht zu Städten mit 10.000 Einwohnern.
Und wie haben die das in der Kriegsende- und Nachkriegszeit geschafft, in der ja sehr viel zerstört und an einen Aufbau für Jahre nicht zu denken war?
Zwangseinquartierungen.
Nach dem Krieg gab es Zwangseinquartierungen. Leute mit Wohnung wurden gezwungen, Fremde in die Wohnung mit aufzunehmen.
Günter Grass hat das 2014 schon mal gefordert.
2015 machte dann in Berlin schon mal so ein Gerücht die Runde. Da gab es so einen „Vorschlag”, das Gesetz dahingehend zu erweitern:
Der besagte „Vorschlag“ fügt dem § 36 ASOG diesen neuen „Absatz 4“ hinzu: „Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Prüfung der Geeignetheit zur Unterbringung von Flüchtlingen Grundstücke, Gebäude oder Teile davon ohne Einwilligung des Inhabers betreten, wenn dies zur Verhütung drohender Obdachlosigkeit erforderlich ist.“
Ganz klar steht hier: Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss in Privateigentum eindringen, um nach Wohnraum für Flüchtlinge zu suchen, wenn diesen die Obdachlosigkeit droht. Sie kann das „ohne Einwilligung des Inhabers“ tun. Und nicht nur die Polizei soll das dürfen, sondern auch Ordnungsämter.
Dieser delikate „Vorschlag“ erregte wenig öffentliches Aufsehen.
Man könnte meinen, es gehen von vornherein darum, Privatwohnungen als solche abzuschaffen und das Wohnen auf das staatlich Zugewiesene zu beschränken. Wie in der DDR.