Wer zahlt eigentlich den Schaden?
Zur Miethöhendeckelung in Berlin.
Bei Tichy gibt’s auch was dazu, die schreiben:
Das geplante Gesetz ist aus vielen Gründen verfassungswidrig: Es greift rückwirkend in bestehende Verträge ein und kommt einer Enteignung gleich. Es regelt Dinge, die ein Bundesland gar nicht regeln darf, weil die Gesetzgebungskompetenz im Mietrecht allein beim Bund liegt, was zuletzt durch mehrere Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages noch einmal bestätigt wurde. […]
Wenn Vermieter dagegen klagen und die Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feststellen lassen wollen, dauert dies fünf bis sechs Jahre.
Fast genau so stelle ich mir das vor.
Es könnte einerseits schneller gehen, wenn das Bundesverfassungsgericht erkennt, dass hier Riesen-Schaden entsteht, und das schneller rannimmt. Aber wohl eher nicht, weil das Bundesverfassungsgericht stark nach links driftet. Oder die Parteien werden die Verfassungsrichterämter so besetzten, dass (nach Frauenförderung und so weiter) auch das durchgeht.
Wenn es aber so läuft, was heißt das?
Es werden über einige Jahre deutlich niedrigere Mieten gezahlt, zwischen etwa 30 und 60 Prozent niedriger. Dann wird das vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und dann … ist das Geschrei groß.
Die Vermieter werden die Miete nachfordern, die Mieter werden da nicht mitspielen oder schlicht nicht zahlen können oder verschwinden. Dann wird man auf Staatshaftung machen.
Stellt Euch mal vor, Berlin müsste dann diesen Mietausfall, also quasi 30 bis 60 Prozent für ganz Berlin über 5 Jahre als Schadensersatz ersetzen.