Ansichten eines Informatikers

Die Causa Künast, die Dummen und die strategische Prozessführung

Hadmut
27.9.2019 20:57

Wird das Ende der Meinungsfreiheit vorbereitet? [Update]

Ich hatte ja gerade erläutert, was es mit diesem besonderen Typ des Beschlusses auf sich hat, über den sich gerade alle so aufregen, weil ein Gericht entschieden habe, dass Künast „Fotze” und so weiter als zulässige Meinungsäußerung hinnehmen muss.

Offenbar aber hat fast niemand verstanden, dass es erstens kein Urteil ist, und zweitens keine Entscheidung über die Äußerungen, sondern über den Antrag Künasts.

Irgendwie sind da gerade in Medien und Politik alle miteinander durchverblödet und – obwohl sie alle von Demokratie und Rechtsstaat reden – selbst für elementare Rechtsvorgänge unzugänglich, denn das Gericht konnte gar nicht inhaltlich über die Äußerungen entscheiden, weil die, die sie getätigt haben, ja noch gar nicht angehört wurden und hier nicht vor Gericht standen. Aber selbst etwas so Elementares des Rechts ist für viele schon zu hoch. Und dass es das Verfassungsrecht gibt, das besagt, man solche Bezeichnungen nicht einzeln ausstanzen und isoliert bewerten darf, sondern immer die gesamte Äußerung betrachten muss, weil selbst Schmähungen in Verbindung mit Sachkritik dem besonderen Schutz der Meinungsfreiheit unterliegen, kapieren die meisten schon nicht mehr.

Und das betrifft nicht nur Laien, sondern auch viele „Volljuristen” wie Künast selbst.

Eine Anwaltskanzlei hat deshalb jetzt Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet.

Die in der Rhein-Main-Region ansässige Anwaltskanzlei Bernard Korn & Partner hat wegen des Urteils im Fall der massiven Beschimpfungen von Renate Künast gegen die Richter des Berliner Landgerichts Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet. Sie habe die Anzeige am Montag dieser Woche der Berliner Staatsanwaltschaft zugeleitet, sagte Jessica Hamed, eine der Anwältinnen der Kanzlei der Berliner Morgenpost am Donnerstag.

„Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht nahe liegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben“, sagte die Anwältin.

Blödsinn. Darin liegt nicht mal die Behauptung, eine Rechtsbeugung läge vor. Empörung einer Anwältin ist kein richterlicher Straftatbestand, „der Verdacht liegt nahe” trägt gar keine Strafanzeige, und Urteile müssen nicht „vertretbar” sein (weil sie mit ihrer Verkündung übrigens schon vertreten wurden), was aber egal ist, weil’s ja nicht mal ein Urteil war (den Unterschied zwischen Urteil und Beschluss verstehen auch nicht mehr alle Juristen), und die Begründung der Anwältin schwachsinnig ist:

Kritik übt sie vor allem an der Darstellung der Berliner Richter, die Angriffe auf die Politikerin seien noch statthaft, weil sie in einem Sachbezug stünden. „Faktisch wäre der Straftatbestand der Beleidigung damit abgeschafft, da ein Sachzusammenhang immer gefunden werden kann“, kritisierte Hamed. Als Folge aus diesem Urteil wäre es ohne weiteres straffrei möglich, sich gegenüber einem Polizisten, dessen Handlung man für falsch hält, beispielsweise wie folgt zu äußern: „Du Stück Scheiße hast hier nichts in meiner Wohnung zu suchen.“

Mal abgesehen davon, dass das keine Meinungsäußerung im Sinne der Meinungsfreiheit ist und diese „Anwältin” das offenbar auch nicht kapiert hat, und es eben nicht so ist, dass ein Sachbezug immer gefunden wird und gefunden werden kann, ist das Gericht der falsche Adressat, denn das ist Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und an die sind die einfachen Gerichte gebunden, davon abzuweichen als eher die Rechtsbeugung. Auch das kapieren aber auch nicht mehr alle Juristen, und ich habe den Eindruck, seit der Frauenförderung ist es arg schlimmer geworden.

Außerdem kann sie das ja so auch gar nicht beurteilen, weil im Beschluss die fraglichen Textstellen nicht vollständig wiedergegeben sind, man sie aber nur vollständig auch beurteilen kann. Und auch das ist ein Grundrecht, dass solche Äußerungen eben nicht isoliert und aus dem Zusammenhang anhand zweier Worte verboten werden.

Es geht auch nicht, einfach einen Katalog von Worten zu verbieten.

Was hier abläuft ist auch ein Symptom der brachialen Verblödung der Juristen.

Fischer und wozu er nichts sagt

Wer will, kann auch die Kolumne von Thomas Fischer dazu lesen. Man kann. Aber man muss nicht.

Denn so richtig etwas zu sagen hat er auch nicht, mobbert etwas rum, findet die Begründung unzureichend, schließt sich der Kritik nur teilweise an (hält sich also beide Optionen offen) und harrt der Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Er äußert sich hingegen überhaupt nicht zur Rechtsgrundlage. Es geht immer nur darum, ob man „Fotze” sagen darf, aber nie um die eigentliche Sache, denn es ging ja in der Sache nicht primär darum, ob „Fotze” und „mal durchficken” erlaubt sind, sondern ob Künast einen Anspruch auf Herausgabe der Daten hat.

Allgemeines Durchdrehen

Irgendwie drehen gerade alle durch, nicht nur Künast und Fischer.

Alle glauben, wenn jemand „Fotze” sagt, verliert der sofort alle seine Rechte und die Bezeichnete gewinne Superkräfte, mit denen sie alles darf, alle personenbezogenen Daten abfragen.

Ist eigentlich irgendwem schon mal aufgefallen, dass dasselbe politische Lager, das sich da jetzt aufregt, erst neulich noch gegen Vorratsdatenspeicherung und Generalverdacht ist und sich da selbst kaum jemand an die Impressumspflicht hält?

Aber wenn’s gerade passt, dann soll es plötzlich selbstverständlich sein, auf solche Daten zuzugreifen. Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten Maßstäbe. Denn jeder, der gegen Vorratsdatenspeicherung und gegen Impressumspflicht ist, der müsste jetzt auch gegen Künast sein.

Zum Verständnis: Es ging hier nicht primär darum, ob „Fotze” erlaubt ist.

Es ging darum, ob Künast einen Anspruch gegen den Provider auf Auskunft hat. Und das ist kein moralischer Anspruch, sondern ein eng begrenzter. Deshalb schreibt das Gericht in seinem Beschluss:

Gemäß § 14 Abs. 3 TMG darf der Diensteanbieter Auskunft über bei ihm vorhandene Bestands­daten erteilen, soweit dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung ab­solut geschützter Rechte aufgrund rechtwidriger Inhalte, die von § 1 Abs. 3 NetzDG erfasst wer­den, erforderlich ist. Nach § 1 Abs. 3 NetzDG sind rechtswidrige Inhalte solche, die den Tatbe­stand der §§ 86, 86 a, 89 a, 91,100 a, 111,126,129 bis 129 b, 130,131,140,166,184 b in Ver­bindung mit 184 d, 185 bis 187,201 a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuches erfüllen und nicht ge­rechtfertigt sind. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor.

Hat sich irgendwer der vielen Maulhelden und Besserwisser in Politik, Medien, Juristerei, in dieser Angelegenheit überhaupt schon mal zu § 14 TMG oder § 1 NetzDG geäußert? Oder zu § 185 StGB?

Oder überhaupt zu der Frage, ob der Antrag überhaupt richtig gestellt und begründet war? Was der im Antrag angegebene Zweck ist?

Nicht, dass ich wüsste. (Beim Schreiben dieses Artikels habe ich einen gefunden, siehe unten.) Die Juristerei und noch mehr die Journalie versinken immer mehr in dummem, unsachlichem Geschwätz.

Es geht nur noch darum, dass alles nach beliebigen, tagesaktuellen Moralvorstellungen zu gehen hat. Gesetze, Grundrechte und sowas interessieren keinen mehr. Willkommen in der Dummenrepublik Deutschland.

Strategische Prozessführung – absichtlich schlechter Antrag?

Ich habe es für das Bundesverfassungsgericht schon an mehreren Beispielen beschrieben, nämlich die „strategische Prozessführung”. Das heißt, dass der „Kläger”, „Antragsteller” und so weiter nur ein Strohmann ist, quasi der Spender einer Aktivlegitimierung, und hinter dem Verfahren eigentlich ganz andere Leute stecken, die an der Sache nicht beteiligt und nicht klagebefugt sind und aus rein politischen Erwägungen agieren, also eigentlich unzulässige Verfahren führen, indem sie einen falschen Kläger vortäuschen. Inzwischen gängige Praxis beim Bundesverfassungsgericht, sich die Verfassungsbeschwerden mit gecasteten Antragstellern selbst zu machen, um außerdemokratische Politik machen zu können (siehe zum Beispiel hier und hier).

Auf Telepolis schreibt ein Jony Eisenberg, den bislang einzigen mir bekannten Kommentar, in dem jemand überhaupt noch auf das TMG eingeht:

Um das klar zu stellen: Frau Künast hat nicht unter Geltendmachung zivilrechtlicher Ehrschutzansprüche vor dem Landgericht Berlin verlangt, dass sie nicht sexistisch beleidigt wird. Sie hat vor dem Landgericht Berlin einen Antrag gestellt anzuordnen, dass ein Plattformbetreiber (vermutlich Facebook) Auskunft über Daten der Autoren sogenannter Hate-Kommentare erteilen darf (§ 14 Abs.3 TMG). Die Auskünfte darf Facebook erteilen, wenn Inhalte verbreitet werden, die z.B. Beleidigungen darstellen (§ 185 StGB) und nicht gerechtfertigt sind. Das Gericht muss also eine strafbare Beleidigung feststellen.

Und dann kommt noch ein interessanter Aspekt dazu:

Vertreten wurde Frau Künast von einem jungen Anwalt, der in einem Gastbeitrag für die FAZ eine Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fordert. Er will es verschärft sehen. Statt des bisherigen “mühseligen” Verfahrens soll dort ein unmittelbarer Auskunftsanspruch gegenüber Plattformbetreibern verankert werden. Finanziert wird das Verfahren nach Angaben der Geschäftsführerin von einer gemeinnützigen GmbH “Hate Aid”. Wir “haben einen Fall als Testballon gesucht und sind an sie herangetreten. Sie hat uns dann ihren Fall überlassen”, lässt sich die Frau in der SZ zitieren. Wir sehen: Da haben sich drei gefunden, die ein Verfahren so führen, dass sie anschließend fordern können, dass das Gesetz verschärft werden muss.

Eine Kritik an der Forderung zur Entkriminalisierung des “gewaltlosen Sex” mit Kindern ist in der aufgebrachten Öffentlichkleit nicht wahrzunehmen gewesen. Das ist auf dem Wege zur “Reform” des Gesetzes nur hinderlich.

Junger Anwalt. So, so. Die Einschätzung, dass der Anwalt wohl juristisch eine Pfeife sein muss, weil er den nötigen Inhalt eines solchen Antrags vermutlich nicht vorgetragen hat, denn das Gericht hätte es sonst erwähnt und behandelt, hatte ich schon geäußert.

Höchst beachtlich ist aber, dass die Sache nicht von Künast ausging, sondern man sie – wie ich schon so oft beschrieben habe – als passendes Opfer „gecastet” wurde und wieder nur politische Interessen ohne Aktivlegitimierung dahinter steckten. Würde mich gar nicht wundern, wenn das wieder aus dem linken Sumpf des Bundesverfassungsgerichts kam, die sich auf diese Weise politische Entscheidungen zuschaufelten.

Insofern könnte man sich natürlich fragen, ob da nicht Absicht hinter Antrag und Entscheidung stand.

Ob da nicht absichtlich ein Pfuschantrag gestellt wurde, der nicht durchgehen sollte, oder ob vielleicht sogar das Gericht die Absicht verfolgte, Öl ins Feuer zu kippen, denn dass es enge Verbindungen zwischen dem korrupten Verfassungsgerichtssumpf und der linken Berliner Richterszene gibt, habe ich ja schon beschrieben. Ist der Beschluss am Ende genau so geschrieben, um a) Empörung auszulösen und b) vor dem Bundesverfassungsgericht zu landen?

Cui bono?

Stellen wir die Frage mal andersherum. Was wäre gewesen, wenn das Gericht dem Antrag stattgegeben hätte?

Dann hätte man eine Liste von Leuten gehabt, die „Fotze” und „Ficken” gesagt haben.

Und?

Dann hätten Künast und ihre Anwälte viel Ärger, Arbeit und Kosten gehabt, denn passiert wäre wahrscheinlich gar nichts. Die Staatsanwälte sind total überlastet und gehen vielerorts nur noch bei Kapitalverbrechen vor, während schon Diebstähle, Raubüberfälle, Drogen- und Waffendelikte, Betrügereien und so weiter nicht mehr verfolgt werden. Die Gericht sind auch überlastet.

Glaubt irgendwer ernsthaft, dass die noch Zeit und Lust haben, sich mit Fällen herumzuschlagen, weil irgendwer „Fotze” gesagt hat, während sie sich eigentlich um Clan-Kriminalität, Mord, Menschen-, Drogen-, Waffenhandel kümmern müssten?

Noch dazu auf Betreiben einer Politikerin?

Ist doch Bullshit. Die meisten Staatsanwälte kümmern sich um Beleidigungen gar nicht mehr, und verweisen wegen mangelnden öffentlichen Interesses nur noch auf den Zivilweg.

Und zivil? Unterlassungsklagen und Abmahnungen? Witzlos, da besteht nur die Wahrscheinlichkeit, auf einen mittellosen Hartz IV-Empfänger zu stoßen und die Rechtskosten selbst tragen zu müssen. Zumal die Gerichte da auch in erster Linie schauen, ob eine unwahre Tatsachenbehauptung vorliegt.

Ergibt das ganze Ding überhaupt keinen Sinn bei Erfolg?

Man könnt’s ja noch auf der Ebene der persönlichen Kränkung verstehen, wenn Künast so höllenstinksauer wäre, dass sie Himmel und Hölle in Bewegung setzt.

Hat sie aber nicht.

Welches Interesse könnte ein Dritter haben, gegen Beleidigungen vorzugehen, die aus gutem Grund nach StGB nur auf Antrag des Beleidigten selbst überhaupt verfolgt werden könne, Dritte also nichts angehen?

Der Knackpunkt daran ist, dass das Bundesverfassungsgericht in Sachen Meinungsfreiheit bisher sehr stark zugunsten der Meinungsfreiheit eingestellt war, und immer ganz klar die rechtlich tragfähige Feststellung einer Schmähkritik zur Voraussetzung gemacht hat, in der tausendsten Wiederholung:

Einen Sonderfall bei der Auslegung und Anwendung der §§ 185 ff. StGB bilden herabsetzende Äußerungen, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen. Dann ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird. Diese für die Meinungsfreiheit einschneidende Folge gebietet es aber, hinsichtlich des Vorliegens von Formalbeleidigungen und Schmähkritik strenge und eigenständige Maßstäbe anzuwenden. Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre richten sich nach dem Kriterium des sachlichen Bezugs. Solange ein Bezug zu einer Sachauseinandersetzung besteht und sich die Äußerungen damit nicht – wie etwa im Fall der Privatfehde – auf eine bloße persönliche Diffamierung oder Herabsetzung der von der Äußerung Betroffenen beschränken, sind sie nicht als Schmähung einzustufen, sondern können sie nur nach Maßgabe einer umfassenden und einzelfallbezogenen Abwägung mit der Meinungsfreiheit als Beleidigung bestraft werden. Ob ein solcher sachlicher Bezug gegeben ist, ist unter Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung zu ermitteln.

Wenn also einer eine ohne jeden Sachzusammenhang „Du Fotze” anschreit, dann kann das ohne Abwägung bestraft werden, wenn es aber in einer Sachauseinandersetzung steht, dann wird das sehr viel komplizierter, weil es dann nicht mehr als Schmähung gilt. Und der Sachbezug war hier durch eine Äußerung Künasts zur Verharmlosung des Sex mit Kindern gegeben.

Das ist gut und richtig so.

Maßgeblich dafür ist und war der zuständige Verfassungsrichter Masing, der aber wohl bald ausscheidet. Insofern könnte man vermuten, dass der durch jemanden vom Schlage einer Susanne Baer ersetzt werden soll und man da für eine passende Vorlage sorgen will, um mit der Meinungsfreiheit aufzuräumen. Und dazu brauchen die Verfassungsbeschwerden und die bekommt man auf diese Weise schnell und billig. Die Frage ist also, ob es eine Verbindung in die Sümpfe der Parteien und des Bundesverfassungsgerichts gibt. Man könnte auch anders fragen: Gibt es vielleicht eine Verbindung zwischen Renate Künast und den Grünen?

Oh. Renate Künast hat damals Susanne Baer als Verfassungsrichterin vorgeschlagen, die saß früher im Richterwahlausschuss für Verfassungsrichter. Na so’n Zufall aber auch.

Und Baer hat dort dann Brun-Otto Bryde ersetzt, der für das Prüfungsrecht des Bundesverfassungsgerichts zuständig war, und der so entschieden hatte, wie ich das auch in meiner Verfassungsbeschwerde fortgeführt hatte, was aber Grünen, Feministen, Minderheitenförderern, Genderbetrügern nicht in den Kram passte, als wurde der mit seinem Ausscheiden durch eine ersetzt, die das konterkarierte und sofort wendete, die bisherige Rechtsprechung und meine Beschwerde gleich in den Müll warf. Gleiche und gesetzliche Prüfungsanforderungen konnte man politisch gar nicht gebrauchen, und Baer wurde ohne jede Aussprache und ohne Kenntnis der Person und des Hintergrundes blind durchgewinkt. Dafür gesorgt hat: Renate Künast. Und es stinkt gerade ganz gewaltig danach, als ob man die Nummer, mit der man damals das Prüfungsrecht gebrochen hat, jetzt mit der Meinungsfreiheit einfach wiederholt. (Ich habe noch andere Hinweise, dass mit der Masche gerade die Meinungsfreiheit feministisch gebrochen wird, die ich aber im Blog noch nicht beschrieben habe. Es verdichtet sich aber.) Masing steht vor seinem Ausscheiden, und dann werden Meinungsfreiheit und bisherige Rechtsprechung sofort sabotiert, indem man den Richterposten politisch besetzt.

Das ganze Ding ein abgekartetes Spiel?

Sind die Berliner Richter, die das entschieden haben, am Ende vielleicht sogar Kollaborateure Künasts?

Ich halte die Entscheidung zwar für vertretbar, aber nicht in allen Fällen auch für zwingend. Man hätte in ein paar der Fälle auch vertretbar anders entscheiden und Auskunft gestatten können, damit die das dann richtig vor Gericht ausfechten und es geklärt wird. Hat man das hier wegen besonderer Eignung hochgekocht und provokant formuliert?

Nuhr dumm

Gestern abend habe ich etwas im Fernsehen gesehen, da fragte ich mich, wie man so dämlich sein kann. Nuhr im Ersten.

Eigentlich gucke ich Dieter Nuhr ja gerne. Früher mehr als heute. Eigentlich schaue ich Nuhr inzwischen eher wegen Lisa Eckhart, die aber auch stark nachgelassen hat, gestern fiel der auch nicht mehr viel außer Menstruation und ihre Tamponprobleme ein, auch wenn sie es hinterher als Kritik an eben dieser feministischen Zeitgeistpraxis (ich schreibe ja immer vom Südpol) im Sinne von April, April ausgegeben hat.

Nuhr bringt Sachen oft ziemlich gut auf den Punkt, und gestern war er auch recht gut, was Klima und Greta angeht. Offenbar geht sein Nachwuchs auch zu Fridays for Future, und deshalb beheizt er deren Zimmer nicht mehr. Irgendwo muss man ja anfangen.

Aber dann kam der mit der Künast-Entscheidung. Guckt Euch das (vor dem Hintergrund, was ich im ersten Artikel und oben alles geschrieben habe) mal an, was der da zum dem Fall sagt:

Nur Emotionalgeblubber.

Der hat von der ganze Sache wirklich überhaupt gar nichts verstanden. Der hat nicht im Ansatz begriffen, worum es hier überhaupt geht. Gestattung, Auskunft. Dass dazu ein begründeter Antrag da sein muss und bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen.

Der hat auch nicht begriffen, dass auch andere Leute Grundrechte haben. Und dass es eben darum geht, dass man nicht einfach irgendwo zwei Worte rausschneiden darf, sondern die gesamte Darstellung betrachten muss. Ich kann ja auch nicht einfach eine Sekunde aus seinem Video rausschneiden und damit dann „Dieter Nuhr sagt zum Publium Fotze” schreiben. Genau das macht er aber hier.

Völlig ahnunglos, nichts kapiert, aber so werden dann Meinungen gemacht.

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe. Wenn die Propaganda spritzt.

Update: Der Zusammenhang mit dem Sumpf um das Bundesverfassungsgericht verdichtet sich.

Die im Text oben als Geldgeber zitierte „HateAid gGmbH” ist durchaus nebulös. Eine Organisation namens „Fearless Democracy” behauptet, HateAid gegründet zu haben, die Webseite ist hier.

Ungewöhnlich für Linke ist, dass sie ein Impressum haben, was aber wieder fragwürdig ist:

HateAid gGmbH
c/o Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

Die Frage ist, ob sie da ihren Sitz haben, dann dürften sie nicht ohne weiteres c/o schreiben, oder eben nicht, dann ist es kein rechtskonformes Impressum.

Geschäftsführerin ist eine Anna-Lena von Hodenberg, die ihrerseits wieder Querverbindungen zu Fridays for Future hat.

Die Adresse kommt mir aber bekannt vor. Ich hatte dieses logieren im Haus der Demokratie und Menschenrechte schon einmal im Blog. Da ging es um den „Berliner Flüchtlingsrat”, der am selben Ort logierte, und eben um die Querverbindungen zum Bundesverfassungsgericht. Der Artikel hieß: Zur Juristen-Junta und dazu, wie Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen gemacht werden

Diese Sache stinkt so dermaßen gegen den Wind.