Künast und die Richterinnen
Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.
Ein Leser fragt an, warum in den beiden Wellen der Presse- und Fernsehberichterstattung über den Künast-Beschluss (Welle 1: „Fotze”, Welle 2: Strafanzeige erstattet, Folgen für Richter) und auch in den Äußerungen aus dem Umfeld der Feministin Künast und selbst in der Pressemitteilung der Kanzlei mit der Strafanzeige praktisch (so weit ersichtlich) immer von Richtern, aber nie von Richterinnen die Rede ist, obwohl in der Kammer, von der der Beschluss erlassen wurde, nur ein Mann, aber zwei Frauen sitzen, die Frauenquote mithin bei 67% liegt, und es ja sonst immer so wichtig ist, Frauen „sichtbar” zu machen und als *innen zu bezeichnen.
Weiß ich nicht.
Müsste man die Leute mal fragen.
Vermutlich aber wieder so ein positiv-/negativ-Begriffspaar.
Machen sie etwas, was nicht so ganz orthodox erscheint, aber politisch gerade gefällt, dann sind sie „mutige Richterinnen”, hört man ja in letzter Zeit auch öfter, dass man den Rechtsbruch fordert und ihn als „mutig” bezeichnet, den zivilen Ungehorsam, die Abschaffung von Regeln feiert.
Passt’s aber nicht, dann sind sie plötzlich Richter (ohne *innen) und „rechtsbeugend”.
Neulich habe ich die Schlagzeilen gesehen, weil ein Richter (und Cannabisaktivist) zwei Strafverfahren gegen Cannabiker ausgesetzt hat, weil er die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorlegen will. Das hat er zwar schon mal getan und das Bundesverfassungsgericht hat am Verbot festgehalten, aber ähnlich wie bei Wahlen und Abstimmungen fragt man halt solange, bis die richtige Antwort kommt (und ab dann nicht mehr). Den nannte man dann „mutig”. Obwohl er selbst ja kein Risiko eingeht.
Grundsätzlich ist das Ausfluss der ausufernden Doppelmoral und Doppemaßstäblichkeit.
Für Linke im Trend linker Politik gelten keine Gesetze mehr, die sind „mutig” und üben „zivilen Ungehorsam”, für alle anderen gelten die Gesetze völlig überzogen, Rechte haben sie gar nicht.