Ansichten eines Informatikers

Völkerstrafgesetzbuch

Hadmut
6.10.2019 11:47

Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.

Ein Leser fragt an, warum der § 220a StGB in meinem Blog (und auch anderswo) bisher nicht aufgegriffen wurde.

Könnte möglicherweise daran liegen, dass es ihn seit 2002 im StGB nicht mehr gibt, was aber nicht heißt, dass er abgeschafft wurde, sondern in ein eigenes Gesetz ausgelagert wurde, das Völkerstrafgesetzbuch, weshalb ich mir erlaube, die Anfrage auf dieses Gesetz umzuinterpretieren.

Nehmen wir die Frage also so: Warum wird auf die Linken Aktionen und die linke Politik, die ja erklärtermaßen „die Deutschen” und „die Weißen” abschaffen und terminieren wollen, das Völkerstrafgesetzbuch nicht angewandt, beispielsweise das:

§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,

2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Die Absicht, mit den Deutschen oder den „Weißen” eine solche Gruppe im Sinne des Absatz 1 ganz oder teilweise (Männer) zerstören zu wollen, hat man oft genug geäußert. Stellt sich die Frage welche der Fälle der Nummern 1 bis 5 dann zutreffen.

Ein Tötungsfall, der erweislich darauf zuträfe, fällt mir spontan nicht ein, ist aber eine Frage der Zeit.

Seelische Schäden? Schon eher. Schwer greifbar.

Über Punkt 4 wird man bei heutiger Politik diskutieren können, weil Frauenförderung, beliebig lange indikationsfreie Abtreibung und so weiter durchaus in diese Richtung gesehen werden können, denn die Geburtenzahlen sind (oder waren) ja eindeutig rückläufig und auf Bevölkerungsschrumpfung ausgelegt.

Aber um direkt auf die Frage zurückzukommen:

Weiß ich nicht.