Mädchengesänge am Bundesverfassungsgericht
Oh.
Ich hatte doch neulich über Mädchengesänge und Knabenchors geschrieben, dabei auch meine sehr bescheidenen musikalischen Kenntnisse und Ansichten (müsste es da nicht Anhören heißen?) zum Besten gegeben und unglaublich viele Zuschriften von Chorleitern, Gesangslehreren (und jeweils -innen) bekommen, die alle sagten, dass das einfach nicht gehe, dass sich Jungs und Mädchen einfach unterscheiden und man es schlicht nicht ändern oder wegdiskutieren könne.
Es ging ja da um den Fall einer Anwältin, die in Berlin unbedingt ihre Tochter in einen Knabenchor reinklagen will. Dann wurde sie ja neulich in Leipzig zum Vorsingen geladen, konnte aber nicht und bat um 4 Monate Aufschub, weil sie erst lernen müsste, wie ein Knabe zu singen, und wurde nicht aufgenommen weil nicht erschienen, der Chor meinte, dass es im Rahmen der Gleichbehandlung keine Extrawürste gäbe.
Nun schreibt mir ein Leser, ich sollte mal in den ZEIT-Artikel dazu schauen. Über diese Rechtsanwältin Susann Bräcklein. (Deren Name war mir bisher nicht bekannt.)
Gleichzeitig, sagt Bräcklein, sei sie, die Verfassungsrechtlerin, die auch schon am Bundesverfassungsgericht gearbeitet hat, aber ins Grübeln gekommen. Sie habe sich gefragt: Warum kann meine Tochter, die so gut singt, das nicht im besten Chor Berlins tun?
Und dann geht Bräcklein einfach den unerhörten Schritt: Sie meldet ihre Tochter beim Domchor an. Sie erhält natürlich postwendend eine Absage.
Ist die Institution des Knabenchors an sich diskriminierend?
Ist ja ein Ding. Hat am Bundesverfassungsgericht gearbeitet. Da gehen bei mir sofort zwei Warnlampen an:
- War die vielleicht Mitarbeiterin von Susanne Baer und hat aus feministischen Gründen damals an der Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde mitgefummelt, weil man keine gleichen Anforderungen für Männer und Frauen haben will?
Möglich. Man findet einen Lebenslauf einer Berliner Anwältin gleichen Namens, die an der Humboldt-Universität war, also höchstwahrscheinlich auf linksaußen und genderideologisch gestülpt wurde, und von 2006 bis 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht bei der Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt war.
Die hatten damals also schon einen extremfeministischen Laden dort. Und ich hatte die Verfassungsbeschwerde 2008 eingereicht. Und hatte mich vorher schon mit Hohmann-Dennhardt doppelt angelegt, nämlich wegen deren Machenschaften bei der Rektorwahl (siehe Adele und die Fledermaus) und einem seltsamen Zusammhang mit üblen Machenschaften der Karlsruher Landeskreditbank, für die ursächlich der frühere Innenminister von Baden-Württemberg als deren Aufsichtsperson, spätere Präsident des Bundesverfassungsgerichts und anschließender Bundespräsident Roman Herzog verantwortlich war. Schon damals hatte mir das Bundesverfassungsgericht deshalb Verfassungsbeschwerden und vor allem einen Befangenheitsantrag gegen Hohmann-Dennhardt abgelehnt, mich offenbar auf eine schwarze Liste gesetzt.
Und es ist genau der Zeitraum, in dem ein Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe, der noch kurz vorher selbst wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht war, durch gefälschte Gutachten und von ihm selbst gefälschte Tonbandprotokolle meine Klage versenkt hat. Das war 2007.
So langsam tritt das plastisch hervor, dass das Bundesverfassungsgericht eine kriminelle rechtsbeugende Vereinigung ist, aus der heraus eine ideologische „Rechtsbrechung” gesteuert wird und die dann natürlich die kriminellen Machenschaften ihrer eigenen Leute nicht als Verfassungsgericht wieder aufheben.
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Ich hatte ja schon oft über diese „Strategische Prozessführung” geschrieben, in der irgendwelche Pseudostreitigkeiten vom Zaun gebrochen oder Pseudokläger gecastet werden, um dem Bundesverfassungsgericht oder anderen Gerichten fingierte Pseudoklagen zuzuführen, damit die dann Politik machen können.
Und verblüffend oft, eigentlich immer, stehen hinter solchen Pseudoklagen Leute, die entweder direkte Verbindungen zu Verfassungsrichtern haben, oder eben selbst Mitarbeiter dort waren.
Es stinkt tausend Meilen gegen den Wind danach, dass sich ein hochkriminelles und verfassungs- und demokratiebrechendes Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden selbst bauen lässt, um außerdemokratische und überparlamentarische Willkürpolitik zu betreiben.
Und genau dieser Fall stinkt wieder mal ganz besonders danach: Völlig unsinnig, nach Meinung sämtlicher Chorleiter und Gesangslehrer (und -innen!) die mir geschrieben haben, völliger Blödsinn und aussichtslos, willkürlich-querulatorisch vom Zaun gebrochen. Und dann gibt sie sogar noch selbst zu, dass sie eigentlich gerade nicht wie ein Junge singen kann. Aber auch irgendwie „schön”.
Es stinkt so gewaltig danach, dass das wieder mal ein von der Berliner Gender-Juristen-Mafia künstlich vom Zaun gebrochener Pseudostreit ist, damit das Bundesverfassungsgericht am Ende genderpolitisch und gegen jede Demokratie bindende Ideologiepolitik treiben kann.
Und selbst, wenn es – was ich mir gerade nicht vorstellen kann – nicht so ist, bedenkt einfach mal, was für durchgeknallte Leute in das Bundesverfassungsgericht kommen und dort Verfassungsbeschwerden bearbeiten können.
Das wird immer deutlicher, dass das BVerfG nicht einfach nur meine Beschwerde nicht angenommen hat, sondern auch die Entscheidung am Verwaltungsgericht Karlsruhe schon aus diesem extremkorrupten Juristensumpf kam.