Ansichten eines Informatikers

Das Bundesministerium des Inneren und der Versicherungsnachweis

Hadmut
25.10.2019 12:52

Es ist zum Verzweifeln. [Update: Ich habe mich bei etwas geirrt]

Ich hatte mir doch letztes Jahr in Neuseeland eine Drohne gekaufte und eins der Videos auch hier gezeigt.

Hier in Deutschland braucht man zum Drohnenfliegen eine Haftpflichtversicherung. Das sagen und schreiben sie alle, weil immer einer vom anderen abschreibt und es den großen Web-Konsens gibt, wenn nur genügend viele Leute es geschrieben haben, aber fast niemand sagt, warum eigentlich und wo das steht. In Deutschland steht das in § 43 Luftverkehrsgesetz, da steht, dass man eine haben muss. Dazu kommt, dass man nicht nur eine Verschuldenshaftung, sondern wegen § 33 auch eine Gefährdungshaftung hat, also auch dann haftet, wenn man selbst gar nicht falsch gemacht hat, nicht fahrlässig war oder den Unfall nicht vermeiden konnte, also beispielsweise die Drohne abstürzt, weil ein Rotor bricht, die Software versagt, ein Vogel angreift oder irgendsowas.

Richtig schwer wird es schon herauszufinden, warum eigentlich alle sagen, dass man die Versicherungsbestätigung mitführen muss. Das sagen sie nämlich auch alle, aber praktisch niemand sagt, warum. In § 106 LuftVZO steht, dass der Versicherer eine Bestätigung gewissen Inhaltes ausstellen muss, und dass man sie mitführen muss, und in § 108 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e LuftVZO steht, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, die Bestätigung nicht mitzuführen.

So sieht’s aus.

In Neuseeland habe ich mir sagen lassen, dass man sie dort auch braucht oder zumindest haben sollte (irgendwer sagte mir, es gäbe dort keine KFZ-Haftpflicht, weil die durch irgendeine öffentliche Staatsversicherung abgedeckt wäre, ich weiß aber nicht ob das stimmt), Ich wollte es aber nicht drauf ankommen lassen und habe per Internet eine deutsche, weltweit gültige Drohnenversicherung für einen Monat abgeschlossen. Die aber nicht nur relativ teuer war (ich glaube, es waren so um die 30 Euro für einen Monat), sondern auch auf eine einzige Drohne beschränkt ist, deren Seriennummer man eingeben muss.

Also hatte ich dann hier in Deutschland die Drohne im Schrank und keine Versicherung. Was theoretisch schon eine Ordnungswidrigkeit ist, weil man ja nicht erst bei der Benutzung, sondern als Halter schon versicherungspflichtig ist, als ob das Ding schon aus dem Schrank heraus Leute anfallen würde. Neulich konnte ich mir nicht verkneifen, mir noch eine zu kaufen, weil es sich durch ein glückliches Zusammenkommen von Räumungsverkauf, Auslaufabverkauf, Zusatzrabatt und noch einem nach Kleingedrucktem anwendbarem persönlichen Rabattgutschein eine Drohne, ein älteres Modell, das gerade vom Hersteller aus dem Programm genommen worden war und von der Software noch eher primitiv ist und keine Kunsstücke und Kapriolen kann, sondern so ganz ordinär nur dahin fliegt, wo man es hinsteuert, und das ursprünglich weit über 1000 Euro gekostet hatte, für effektiv unter 200 Euro bekommen, und einen Ersatzakku noch mit dazu, der alleine schon fast so viel gekostet hätte.

Und nachdem die nun unbenutzt da rumstehen, das aber ziemlichen Spaß macht (jedenfalls hat es mir in Neuseeland ziemlichen Spaß gemacht und sich überdies als sehr nützlich erwiesen, um auf Felsen, hinter unzugängliche Berge zu sehen, sich mit dem Blick aus 100 Meter Höhe einen Überblick zu verschaffen oder ganz banal das Dach des Wohnmobils von oben zu inspizieren), hatte ich eigentlich für die zwei Wochen Urlaub, die ich letzte und vorletzte Woche hatte, vorgehabt, hier mal irgendwo rauszufahren und die Dinger mal wieder fliegen zu lassen.

Pustekuchen.

Meine alte, inzwischen über 20 Jahre alte Haftpflichtversicherung deckt Drohnen nicht ab. Dabei ist mir übrigens aufgefallen, dass sie völlig veraltet war, nämlich a) insgesamt von den Deckungssummen nicht mehr auf dem Stand der Zeit und b) trotzdem viel zu teuer.

Also habe ich mir einen neuen Anbieter gesucht, der sagte, man kann da sofort loslegen, und dort online eine neue Haftpflicht mit viel höherer Deckungu und umfänglicher Drohnenversicherung abgeschlossen, trotztdem deutlich billiger als die alte. Und den Fehler gemacht, denen anzugeben, sie sollen für mich die alte Versicherung kündigen. Ich dachte, das wäre eine gute Idee, weil’s dann ja aneinander passt. Hätt’ ich nicht tun sollen.

Was sich dann aber nicht so erfreulich gestaltete wie erwartet, weil die unter „sofort” etwas anderes verstanden als ich. Ich naiver Knochen dachte, „sofort” meint sowas wie „jetzt”,„heute”, „unverzüglich”,„los geht’s”. Die jedoch verstehen unter „sofort” ein „sobald die alte Versicherung die Kündigung bestätigt hat”. Sowas könne dauern.

Ich so: Verdammt! Ich wollte doch zeitnah rumfliegen. (In der ersten Urlaubswoche die Versicherung abgeschlossen, wollte eigentlich in der zweiten mal rumdröhnen.)

Ich habe dann überlegt, ob ich nochmal diese Kurzzeitversicherung abschließe, die mir aber nicht nur zu teuer war, sondern auf eine Drohne begrenzt ist, da hätte ich gleich zwei abschließen müssen. Zufällig sah ich dann, dass der Anbieter meiner alten Versicherung jetzt auch „online”-Versicherungen abschließt, und da auch eine insgesamt relativ günstige Haftpflicht mit Drohnenabdeckung hat, zwar nicht so gut wie die andere, aber dafür auch billiger. Statt der 30 Euro für eine Drohne für einen Monat kostet da eine Gesamthaftpflicht für ein Jahr, auch die Privathaftpflicht, und mehrere Drohnen so um die 40 Euro. Dachte mir, komm, nimm’ste mit, immer noch billiger als eine Kurzzeitversicherung, und zwei zu haben ist jetzt nicht so schlimm, weil sie zusammen kaum mehr kosten als meine alte alleine. Kündigst eine dann halt wieder, wenn klar ist, welche eigentlich besser ist.

Die waren viel schneller, da gab es dann einen Versicherungsschein per E-Mail innerhalb von Stunden.

Auf dem Versicherungsschein (4 Seiten A4) steht zwar schon im vielen Blabla verbuddelt drin

Inbegriffen ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Halter versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge im Rahmen von A 1.5.19 PHV 2019 (bis 250 g) und 1.8.3 PHV 2019 (bis 5 KG). Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der Versi­cherungssummen.

Aber ich hatte mir das etwas anders vorgestellt. Ich dachte, ich bekomme so etwas auf einer Seite, am besten A5, was ich dann Outdoor-mäßig durch die Laminiermaschine ziehen kann. So ein mehrseitiger Schrieb hält nicht lange im Außeneinsatz oder gar Rucksack oder Fahrradtasche. A6 oder A5 ein- oder doppelseitig, laminiert, wäre das gewesen, was ich gut hätte einpacken können, und nicht von ungefähr hat der Aussteller meines Drohnenführerscheins den eben genau so gemacht: A6, laminiert. Weil’s für draußen zum Mitführen ist.

Die Vorstellung, das als PDF auf dem Handy mitzuführen, erschien mir naheliegend, weil man das Handy ohnehin zum Steuern braucht, aber als zu verwegen für deutsche Behörden. Und wehe, wenn der Akku leer ist.

Also habe ich nachgefragt, ob sie mir eine Bestätigung ausstellen können. Antwort:

Versicherungsscheinnummer: …

Sehr geehrter Herr Danisch,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte führen Sie diese E-Mail als Nachweis mit sich. Eine spezielle Bescheinigung gibt es nicht.

Mitversichert ist im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den privaten Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen, z.B. Multikoptern (Drohnen) bis 250g Startmasse verursacht werden.

Im Zusatzbaustein PH PLUS versichern wir den privaten Gebrauch von Multikoptern (Drohnen) über 250g und bis 5 kg Startmasse.

Voraussetzung ist jeweils: Das Flugmodell wird zur privaten Sport- und Freizeitgestaltung verwendet und der Antrieb erfolgt rein elektrisch.

Bitte beachten Sie, dass bei der Benutzung des Flugmodells die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen zu beachten sind. Ansonsten können Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden. Sehen Sie dazu auch B 3.1 d. PHV 2019.

Mit freundlichen Grüßen

Eine E-Mail soll ich mitführen. Die ihrerseits nicht sagt, ob ich den Zusatzbaustein PH PLUS nun habe oder nicht.

Bei der anderen sah es bisher auch nicht besser aus.

Die Versicherer versichern zwar, aber sie wissen nicht, wie und was sie da als Nachweis ausstellen sollen und müssen.

Also habe ich mal beim zuständigen Bundesministerium des Inneren nachgefragt, warum man einerseits eine solche gesetzliche Pflicht für Drohnenflieger und Versicherer festschreibt, aber nichts dazu sagt, wie dieser Nachweis aussehen soll, kein Muster oder sowas.

Gerade habe ich die Antwort bekommen:

Az: … – Danisch, Hadmut

Sehr geehrter Herr Danisch,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 17.10.2019, mit der Sie fragen, warum die Regierung solche Gesetze mache, aber dann nicht abkläre, wie eine solche Bestätigung auszusehen habe und dass Versicherungen sie auszustellen hätten.
Meine Recherchen im Internet haben ergeben, dass die Versicherungswirtschaft Haftpflichtversicherungen für Drohnen anbietet. Z. B. bietet der nachfolgende Link einen Vergleich von Haftpflichtversicherungen für Drohnen an.

Vergleich: Drohnen Versicherungen / Haftpflicht


Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

—————————-
Referat G I 5 – Bürgerservice
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Telefon: +49 30 186810
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de

Wussten Sie schon? In Deutschland engagieren sich rund 31 Millionen Menschen ehrenamtlich.
Machen Sie mit und erfahren Sie mehr unter: www.ehrenamt.bund.de

Sie haben die Frage verstanden, sie wiederholen sie ja, geben dann aber eine ganz andere Antwort. Ich suche ja keine Versicherung, ich habe ja sogar gerade zwei, was ich ihnen geschrieben habe.

Und sie schicken mir einen Vergleich von Haftpflichtversicherungen statt einer Antwort, warum das so unklar ist.

Also wird man wohl wohl oder übel so einen mehrseitigen Versicherungsschein und womöglich sogar die längeren Versicherungsbedingungen mitführen müssen, damit dann, wenn einer das nachprüft, der erst mal 20 Seiten lesen kann.

Ich muss mal schauen, welcher Versicherungsschein mir da mehr verspricht und mir dann überlegen, was ich damit mache und wie ich es in Taschen, Rucksäcken und so weiter unterbringe. Verkleinert ausdrucken, zwei A4-Seiten auf eine? Macht doppelseitig ein A4-Blatt, das man in A4 laminieren könnte. Oder in zwei A5-Blätter?

Es wäre ja so schön, wenn sich Leute, die diese Vorschriften machen, auch mal drüber nachdenken würden, wie das konkret funktionieren soll.

Aber da zeigt sich wieder diese tiefe Destruktivität des deutschen juristisch-bürokratischen Geistes: Man will verhindern, dass irgendwas passiert, was man nicht will, also verbietet man irgendwas, nämlich sowas nicht mitzuführen, aber denkt überhaupt nicht konstruktiv nach, wie das dann positiv aussehen sollte.

Ist zwar jetzt nur eine Kleinigkeit, die die meisten gar nicht erst betrifft und zwar lästig aber lösbar ist. Aber es zeigt mir gerade mal wieder so, was in Deutschland irgendwie nicht funktioniert. Da sitzen irgendwelche Politiker und Beamte und Juristen und denken sich was aus, was sie wem verbieten könnten, denken aber kein Stück darüber nach, wie man positiv etwas ermöglichen, gestatten, bequem machen könnten.

Sagen wir es mal so:

Fast alle anderen Nachweise wie Personalausweis, Führerschein und so weiter habe ich im Kreditkartenformat für den Geldbeutel.

Warum macht man Drohnenführerscheine und Versicherungsnachweise nicht auch in dieser Größe? Laminierhüllen dafür habe ich, die sind billig.

Aber schon beim KFZ-Schein hapert es. Warum muss ich immer noch diesen Lappen in den Geldbeutel stopfen, der inzwischen dadurch kaum noch lesbar ist, anstatt wie beim Personalausweis und Führerschein etwas in Kreditkartengröße zu bekommen?

Oder eben etwas auf dem Handy oder Online? (OK, Online geht nicht, die Mobilfunkabdeckung ist in Deutschland ja nicht so gut.)

Update: Ich habe mich geirrt. In den Tiefen meiner Mailbox habe ich von der anderen Versicherung tatsächlich eine Mail gefunden, in der die mir einen expliziten Versicherungsnachweis geschickt haben. Der war sogar rechtzeitig da, ich habe ihn nur in den Bergen von Mail nicht gesehen. Eine A4-Seite.

Ich hatte die Mail aber falsch eingeordnet, weil das Subject „Deine Kaufbestätigung” nicht nach Versicherung aussah und ich an dem Tag einiges gekauft hatte.

Also hat mir der andere Anbieter, bei dem ich zuerst abgeschlossen habe, durchaus und auch rechtzeitig eine Bestätigung geschickt, ich habe es nur nicht gemerkt.

Ist aber auch wieder Mist, weil drin steht:

Im Rahmen der Konditionsdifferenzdeckung / Lückenlos Garantie wird der Versicherungsschutz vorbehaltlich der Kündigungsbestätigung vom Vorversicherer gewährt.

Woher soll jetzt einer, der das liest, wissen, ob oder ob nicht?

Und: Was nützt mir diese Bestätigung, wenn die Kündigungsbestätigung erst viel später eintrudelte? War die Bestätigung dann schon gültig oder noch nicht?