Wohnraumverordnung der DDR
Mmmh.
Einer schreibt, sie hätten doch die vielen Plattenbauten gebaut. Ob das was mit der Verordnung zu tun hat, schreibt er nicht.
Ein anderer schreibt:
In der DDR hattes du als Single (SED-Parteimitlieder ausgenommen) keine Chance, eine Wohnung zu bekommen. Den Wohnberechtigungsschein (gab es übrigens hier bei uns noch bis ca. 1993) konnte aber jeder beantragen. Nicht verheiratete Paare, selbst mit Kind(ern), lebten oft noch bei den Eltern. Sehr beengt natürlich. Erst durch eine Heirat hatten sie überhaupt eine Möglichkeit, eine der viel zu wenig vorhandenen Wohnungen zu bekommen. Wohnungstausch und sogar das Erben einer Wohnung (von Oma/Opa) war möglich, musste aber genehmigt werden. Also wer zu DDR-Zeiten als Single oder unverheiratetes Paar eine Wohnung bekam, war treues Parteimitglied. Die anderen hatten die Arschkarte und musste sogar auf baufällige Altbauwohnung ewig lange warten. Schreibe ich aus Erfahrung 😉
Sowas hat mir damals in Dresden eine Kollegin erzählt, die, obwohl selbst noch jung, schon eine erwachsene Tochter hatte. Sie hat mit ihrem Freund erst dann eine eigene Wohnung bekommen, als sie mit dem Kind auf dem Arm zum Amt ging. Schwangerschaft mit dickem Bauch reichte noch nicht.
Da werden wir dann bald wieder sein.