Was will schon ein 14-jähriges Mädchen nachts in Ulm?
Ulm.
Ausgerechnet Ulm.
Ulm. Naja, Ulm. Also, sagen wir es so: Ich habe mal vor über zehn Jahren ein paar Monate beruflich in Ulm zu tun gehabt und in Neu-Ulm genächtigt. Ich habe auch nicht richtig herausgefunden, was man nachts in Ulm würde wollen. Mir wären die Tage schon schwergefallen, wenn der Stundensatz nicht gestimmt hätte. Nachts habe ich dann halt Software geschrieben.
Der Punkt ist aber: Wer will, der darf. Auch nachts. Es ist eigentlich so ein Stück Freiheit und Grundrecht, sich nachts auch in Ulm herumtreiben zu können, wenn es einem beliebt. Ich will das auch niemandem ausreden oder madig machen. Ich will nur sagen, dass ich wenig Gebrauch davon gemacht habe, als ich die Möglichkeit hatte.
Eine 14-Jährige sah das offenbar etwas anders als ich und trieb sich an Halloween, wie das die neuimportierte Pseudotradition so vorsieht, eben nachts in Ulm herum.
Man denkt da so an „Süßes, sonst gibt’s Saures”, aber offenbar fanden einige Männer sie süß und gaben ihr Saures, denn es heißt, gleich Fünfe hätten sie unter Drogen gesetzt und jeweils vergewaltigt. Oder zumindest sagt sie das. Das ist ja immer so … naja, und eine Aussage über ein Geschehen unter Drogen … so schon schwierig.
Das ist jetzt politisch heikel und problematisch, denn die Fünfe sind Asylbewerber.
Das darf man ja so nicht mehr erwähnen.
Es darf ja nicht der Eindruck entstehen, dass irgendwas irgendwo nicht mehr so sicher sei wie früher. Und man braucht ja auch politisch korrekte Schuldige. Und so sprach der CDU-Bürgermeister von Ulm zur Presse:
Die Eltern sind schuld.
Die sollen ihre Jungfrauen halt an die Leine nehmen. Es hat Gründe, warum man Frauen ab 14 einen Sack überzieht und sie nicht mehr aus dem Haus lässt. Darauf läuft’s halt hinaus, seit wir uns selbst überwinden.
Gab Shitstorm.
Das hat er dann relativiert:
„Ich bedaure sehr, dass meine ursprüngliche Äußerung missverständlich war. Selbstverständlich trägt das Mädchen keinerlei Schuld. Die Schuld an dieser Tat liegt ausschließlich und eindeutig bei den mutmaßlichen Tätern. Ich habe keinen Zweifel daran, dass Polizei und Staatsanwaltschaft der Ermittlung und Bestrafung der Täter mit all ihren verfügbaren Mitteln nachgehen werden. Ein solches Verbrechen ist schrecklich und kaum zu fassen. Mein Mitgefühl gilt dem Opfer und seiner Familie und ich wünsche Ihnen alle erdenkliche Kraft und notwendige Hilfe, um dieses Trauma zu verarbeiten.“
Laut WELT gab es noch die weitere Erläuterung:
Gegenüber WELT bekräftigte ein Mitarbeiter der Ulmer Stadtverwaltung am Abend, dass es Czisch natürlich nicht darum gegangen sei, dem Mädchen oder ihren Eltern auch nur eine Teilschuld an der Tat zu geben. Dennoch bleibe die grundsätzliche Aussage bestehen: „Die Welt ist, wie sie ist“ – niemand könne 100-prozentige Sicherheit garantieren. „Wir müssen aufeinander achtgeben.“ Und Frauen, Kinder und Jugendliche seien nun einmal besonders schutzbedürftig.
Milder formuliert, aber der gleiche Standpunkt: „Lasst Eure Frauen und Töchter nicht mehr raus!”
Aber er meint, man könne halt keine 100-prozentige Sicherheit garantieren. Also muss schon selber jeder gucken, dass er zuhause bleibt und die Tür verrammelt.
Meine Kindheit
In meiner Kindheit war das anders. Gut, die war nicht in Ulm. Aber in meiner Kindheit konnte man zu jeder beliebigen Tag- und Nachtzeit draußen rumlaufen, da ist einem nichts passiert. Man konnte sich praktisch überall rumtreiben. Naja, die Sprüche, dass man zu niemandem ins Auto steigen dürfe, der einem Schokolade schenkt, haben wir auch gehört, und vielleicht hätte man dem Mädchen sagen sollen, dass sie zu niemandem in die Wohnung steigen soll, der einem Drogen schenkt, vielleicht sollte man auch einfach mal die fünf Beschuldigten anhören, vielleicht stellen die das ja ganz anders dar.
Aber dass man sich abends nach Einbruch der Dunkelheit zuhause einschließen soll, weil sich draußen Halunken rumtreiben, kannte ich in meiner Kindheit nur von einer Europa-Hörspiel-Kassette (Das Wirtshaus im Spessart). Real kenne ich zumindest in Deutschland nur aus Berlin. In einem Kaff in Südafrika hatte man uns ähnliches gesagt, aber wegen der hochgefährlichen Nilpferde, die nachts durch die Ortschaft streifen.
Über den seltsamen Unterschied zwischen Asylbewerbern und Drohnen
Nach neuerem Recht ist es in Deutschland so, dass man, wenn man eine kleine Flugdrohne fliegen lässt, und wiege sie als Spielzeug nur so viel wie eine Tafel Schokolade, nicht nur in einer Verschuldens-, sondern sogar in einer Gefährdungshaftung steht. Passiert durch die Drohne irgendetwas, weil sie beispielsweise abstürzt, irgendwas oder irgendwen trifft, kollidiert oder was auch immer, haftet man auch verschuldensunabhängig. Man haftet schon deshalb, weil man den juristisch als gefährlich angesehenen Zustand „Drohne in der Luft” hergestellt hat. Selbst wenn man alle Regeln beachtet hat und auf die Ursache keinen Einfluss hatte, Materialfehler oder was auch immer, haftet man bereits dafür, den Zustand überhaupt hergestellt zu haben.
Seltsamerweise will aber niemand für die Folgen der Migrationswelle haften. Keine Gefährdungs, keine Verschuldenshaftung.
Da heißt es einfach „Schließt Eure Töchter eben ein!”
Sack drüber, Tür zu.