Tichys Einblick gegen Correktiv
Eine hochinteressante Klage.
Tichys Einblick klagt gegen Correktiv. Wegen Meinungsfreiheit und auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, wie Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel da schreibt:
(Presse-) Meldungen, die dem politisch der Linken zuzuordnenden Prozessgegner nicht gefallen, werden von diesem beim “Teilen” auf Facebook mit einem Sticker versehen, der im hier streitigen Fall so lautete:
“CORRECTIV.ORG Fact-Check
Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘;
Behauptungen teils falsch”.
Vorliegend geht es um die Abwehr von Maßnahmen, die einem Pressemedium sonst gerade nicht zur Verfügung stehen und die “Correctiv” nur aufgrund der ihr von Facebook verliehenen Machtbefugnisse möglich sind. Hier geht es darum, dass die “Correctiv” mit den streitgegenständlichen Warnungen die Verbreitung eines Artikels von Tichys Einblick beschränkt und behindert und sich zugleich schmarotzerisch an die (verbleibende) Reichweite des Artikels anhängt.
Entscheidend für den Rechtsstreit ist die Frage, wie es zu beurteilen ist, wenn ein Medium seine Bewertung über den Inhalt eines konkurrierenden Mediums nicht lediglich im Rahmen der eigenen Publikation veröffentlicht, sondern seine Kritik in Form einer Warnung unmittelbar mit der Publikation des angegriffenen Mediums verknüpft. Die Praxis bei Facebook, die zB “Correctiv” weitreichende Befugnisse der Stigmatisierung und Diskriminierung erlaubt, ist vergleichbar mit der Situation, dass ein Medium auf dem Titelblatt eines Konkurrenten einen Sticker anbringen lässt, mit dem vor der Lektüre gewarnt und dazu aufgefordert wird, stattdessen das eigene Konkurrenzmedium zu lesen. Im Printbereich wäre eine solche Praktik – etwas das Focus-Mitarbeiter während der Auslieferung des „SPIEGEL“ einen Focus-Sticker auf dessen Titelseite aufkleben, oder umgekehrt – kaum denkbar. Im digitalen Bereich ist genau dies “Correctiv” u.a. aufgrund der Kooperation mit Facebook möglich. Damit wird der Bereich der Auseinandersetzung mit publizistischen Mitteln überschritten und man bedient sich unlauterer Geschäftspraktiken.
Das passt sehr gut zu dem, was ich früher schon geschrieben haben und was auch in meiner Kommentar-Policy (die habe ich ja abgeschaltet) Inhalt war: Viele Leute verlangten nämlich ziemlich unverschämt, mich in meinem eigenen Blog beschimpfen zu können, weil ich ihre Meinungsfreiheit zu respektieren hätte. Mal abgesehen davon, dass ich als Privatmann nicht Grundrechtsverpflichteter bin, muss ich auch nicht anderen meinen Webserver und meine Verantwortlichkeit zur Verfügung stellen. Ich habe das damals mit „Mein Blog, meinen Meinung – Dein Blog, Deine Meinung” zusammengefasst. Wer meint, er müsse unbedingt etwas zu meinem Blog sagen, kann es genauso machen, wie ich, ein Blog eröffnen und es da reinschreiben. Aber nicht bei mir.
Denn Meinungsfreiheit heißt in meinen Augen, dass man auch ungestört und nach eigener Darstellung und Form seine Meinung äußern kann und nicht Dritte darin rumschmieren und die Darstellung beeinträchtigen können. Meinungsfreiheit ist nicht die Pflicht, sich niederbrüllen zu lassen, sondern Meinungsfreiheit heißt, dass man ungestört und ohne Beeinträchtigung, und insbesondere in selbstgewählter Darstellung und Form seine Meinung kundtun kann, und eben nicht Dreckwerferei anderer mit angeben muss.
Ich kann ja auch nicht sagen, dass mir irgendein Lied im Radio nicht gefällt und dann einen Anspruch beim Radio geltend machen, dass ich da mitsingen und mitspielen darf.
Letztlich ist Correctiv nichts anderes als eine Zensurbehörde diktatorischen Zuschnitts. Der Gedanke, dass man da irgendwelche Journalisten – obendrein so lächerliche Figuren – zu Überjournalisten erklärt, die bei jedem mit reinschreiben dürfen, ist meines Erachtens absurd.
Davon abgesehen halte ich es auch urheberrechtlich für unzulässig, weil es eine Bearbeitung des Werkes ist, wenn da solche Kommentare hinzugefügt werden, und Bearbeitungen zwar ohne Zustimmung des Urhebers angefertigt, aber nicht veröffentlicht werden dürfen.
Würde mich mal interessieren, wieso Facebook und Correctiv glauben, dass das Urheberrecht für sie nicht gilt.
Aber das ist ja gerade groß in Mode, seit man ganz offiziell die Meinungsfreiheit abschaffen will, dass man sagt, Meinungsfreiheit ja, aber wer seine Meinung sagt, müsse auch Widerspruch hinnehmen. Und genau das sehe ich anders (siehe oben), denn er darf nicht so ausfallen, dass er die Meinungsäußerung von vornherein beeinträchtigt, behindert, vereitelt. Meinungsfreiheit umschließt nicht die Verpflichtung, sich niederbrüllen zu lassen.
“Correctiv” wird von diversen Unterstützern mit Millionen Euro Spenden ausgestattet (zB George Soros’ Open Society Foundation, Google, Facebook, Deutsche Telekom usw.).
“Correctiv” ist kein neutraler Faktenchecker, sondern ein journalistischer Söldner, der durch die von uns gerichtlich angegriffene Methode des “Faktenchecks” seine ideologischen Überzeugungen unter Ausnutzung der strukturellen Überlegenheit eines Monopolisten (Facebook) und unter Verstoß gegen die Grundrechte der Betroffenen rechtswidrig durchsetzen will. Wir lassen diese wichtige Rechtsfrage jetzt gerichtlich klären.
Wie wenig neutral “Correctiv” tatsächlich ist, ergibt sich auch daraus, dass die “Faktenchecker” Tichys Einblick in seinen anwaltlichen Schriftsätzen mit dem Vorwurf des “Rechtspopulismus” beschimpft und unumwunden einräumt, publizistisch befinde man sich auf “anderen Planeten”. Dies belegt eine Befangenheit und Voreingenommenheit, die mit dem Anforderungsprofil an einen neutralen “Faktenchecker” schlechthin nicht in Einklang zu bringen sind.
Correctiv ist das journalistische Unterfangen, alles zu sabotieren, was nicht Mainstream-konform ist, und dabei so zu tun, als sei man für Diversität.
War diese bekloppte Konstruktion nicht irgendwo auch eine Schnapsidee des „Bundesjustizministers” Maas?