Ansichten eines Informatikers

Umweltschutz und § 293 BGB

Hadmut
6.12.2019 13:55

Kategorie „Selbst schuld”.

Falsch.

Es ist nicht rechtswidrig, wenn der Wirt kein Bargeld annimmt.

Es ist aber sein Problem und nicht das des Kunden. Der Kunde, der Bargeld anbietet, das eben ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, und womit er befreiend etwa auch vor Gericht oder gegenüber einem Gerichtsvollzieher leisten könnte, erfüllt damit seine vertragliche Leistung.

Wenn der Wirt das dann nicht annimmt, dann muss er das auch nicht. Niemand, der in eigener Sache und nicht für Dritte (beispielsweise als einer, der treuhänderisch, als Vertreter oder Unterhaltspflichtiger oder jemand in Insolvenz) handelt, ist verpflichtet, die vertragliche Leistung aus einem Vertrag auch tatsächlich einzufordern oder anzunehmen. Man kann’s auch bleiben lassen. Man kann sich auch als Gast ein Schnitzel bestellen und ist dann auch nicht verpflichtet, es zu essen. Man kann’s auch bleiben lassen.

Aber:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 293 Annahmeverzug
Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.

§ 300 Wirkungen des Gläubigerverzugs
(1) Der Schuldner hat während des Verzugs des Gläubigers nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
(2) Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Gläubiger über, in welchem er dadurch in Verzug kommt, dass er die angebotene Sache nicht annimmt.

Der Annahmeverzug.

Da kann er dann sehen, wie er seinem Geld hinterherläuft. Zechprellerei und so weiter kann er dann nicht behaupten. Ein Richter würde ihm dann vorhalten, dass der Gast ihm Bargeld geboten hat und er es ja hätte annehmen können. Hat ihn keiner dran gehindert.

Auch die Begründungen dürften wohl nicht standhalten:

Wendt, hochgelobter Pizzabäcker, erklärt im Abendblatt: „Geld zu drucken und zu prägen, es zu transportieren und zu entsorgen verursacht höhere ökologische Kosten als der digitale Zahlungsverkehr.“

Außerdem sei das Plastikgeld hygienischer und die Kartenzahlung entlaste die Kellner, die kein Geld mehr zählen müssen und man spare sich auch die Spritkosten für den Weg zur Bank, so Wendt. Insgesamt spare das bargeldlose Zahlen dem Restaurant monatlich 1500 Euro ein.

Da gibt es Leute, die sehen das ganz anders. Die halten das digitale für umweltkritischer. Und bedenkt man, dass Münzen sogar jahrzehntelang halten können. (Ich hatte als Schüler mal den Fimmel, Groschen (10-Pfennig-Stücke) von 1949 zu sammeln, auf denen hinten nicht „Bundesrepublik Deutschland” sondern noch „Bank deutscher Länder” stand, die hatten also locker und ohne unbrauchbarnahe Abnutzung über 30 Jahre Einsatz hinter sich.

Die Australier meinen, dass ihre Plastikgeldscheine (die auch in Neuseeland, Singapur und noch irgendwo eingesetzt werden) weit haltbarer und hygienischer seien als übliches Geld.

Man wird nicht einfach per Selbstjustiz von gesetzlichen Zahlungsmitteln abweichen können.

Und die Kosten für sein Bargeldhandling sind eigentlich auch sein Problem.

Man könnte natürlich die Frage aufwerfen, ob der seine Zahlungsmodalität in den AGB festlegen kann, die er dazu aber aushängen oder auf die Speisekarte drucken müsste.

Im Prinzip wohl ja. Er könnte also sagen, dass er einem Kunden, der damit nicht einverstanden ist, keine Pizza bringt, und ihn zum Verlassen des Lokals auffordern. Das ginge. Dann käme auch kein Vertrag zustande.

Was aber, wenn der Kunde die Pizza schon gegessen hat und dann sagt, er zahle nur bar?

Dann wäre der Kunde unter Umständen vertragsbrüchig.

Na, und?

Einen Vertrag nicht einzuhalten ist nicht strafbar oder sowas. Keiner ist gezwungen, einen Vertrag einzuhalten. Er muss nur dem anderen den Schaden daraus ersetzen. Und diese Zahlung kann er dann, weil es eine allgemeine Forderung ist, auch mit Bargeld begleichen. Womöglich könnte der Wirt dann für die Bargeldhandling-Kosten noch etwas mehr verlangen. Aber er kann es nicht ablehnen, ohne selbst in Verzug zu geraten.

Rechtlich halte ich das für eine Schnapsidee.

Aber es ist ein PR-Stunt. Weil alle Umweltfuzzis, Hipster und Handy-Millenials nun zu ihm gehen werden, um Pizza zu essen.