Wie die Verfassungsgerichte verfaulen
Zwei Personalien und ein Abgesang.
Personalie 1: Bundesverfassungsgericht
Stephan Harbarth soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden und das Handelsblatt ist damit nicht so einverstanden: Verfassungsrichter mit umstrittener Vergangenheit
Gut, jetzt soll man auf „umstritten” nichts viel geben, dass ist dünnstes Presse-Doppel-Geschwafel. Soll’s gut sein, dann heißt es, einer sei „streitbar”. Soll’s schlecht sein, dann ist er „umstritten”.
Mittlerweile gilt als ausgemacht, dass er in Kürze zum neuen Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts auserkoren wird. Allerdings lastet seine Vergangenheit zurzeit schwer auf den Karlsruher Verfassungshütern. Seit Anbeginn seiner Ausrufung als Verfassungsrichter betonen Kritiker, dass Harbarth als ehemaliger Anwalt und CDU-Politiker nicht neutral agieren könne.
Sein neuer Arbeitgeber ist damit in eine knifflige Situation geraten. In Karlsruhe liegt eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Ernennung im November 2018 vor, eine Entscheidung steht in Kürze an. Eine zweite wurde am Mittwoch verworfen.
Dabei geht es neben Fragen nach seiner Unabhängigkeit um Grundsätzliches: Sind Wechsel von Politikern und Anwälten, die klassische Interessenvertreter sind, an ein Gericht, noch dazu das höchste deutsche, überhaupt richtig? Und welcher Unabhängigkeitsmaßstab muss gelten? Muss bei einem Verfassungsrichter nicht schon der Anschein der Abhängigkeit ausgeschlossen sein? […]
Musste Hirte gehen, weil man Platz machen wollte für den künftigen Verfassungsrichter Harbarth? Das Amt des Vorsitzenden des 1. Senats in Karlsruhe und damit des potenziellen neuen Präsidenten konnte jedenfalls nur mit dem Segen von Bundeskanzlerin Angela Merkel vergeben werden. […]
Selbst wenn man all das für Zufall hält: Die Causa Harbarth bringt das Bundesverfassungsgericht auch durch die Verfassungsbeschwerden in eine missliche Lage. Lässt es auch die zweite Beschwerde ohne große Begründung an sich abperlen, setzt es sich dem Vorwurf aus, das Thema nicht ernst zu nehmen.
Schon die Haltung von Noch-Präsident Andreas Voßkuhle dazu ist fragwürdig. Anwalt Schmitz hatte einen Antrag gestellt, Voßkuhle wegen Befangenheit aus dem Verfahren gegen Harbarth zu nehmen. Doch Voßkuhles Senat schmetterte dies jetzt ab – unter Mitwirkung Voßkuhles. Dabei hatte der in ungewöhnlicher Weise Mitte 2019 seine Meinung kundgetan, wie er zur Harbarths Ernennung steht.
Ich traue längst nichts und niemandem mehr, was den Segen von Angela Merkel hat.
Die weiteren Verstrickungen kann man sich in der Quelle beim Handelsblatt durchlesen.
Personalie 2: Landesverfassungsgericht Berlin
Die zweite, eigentlich noch bedenklichere Personalie ist, dass die Professorin Ulrike Lembke zur Berliner Verfassungsrichterin gewählt wurde. Auch wenn die da viel weniger zu sagen haben. Und das auf seltsame Weise.
Was ist an der bedenklich?
Die kommt vom Lehrstuhl Susanne Baer, Humboldt-Universität, und ist Gender-Priesterin. Siehe Lebenslauf, siehe Schriftenverzeichnis. Anscheinend hat die seit dem Staatsexamen nicht mehr außer Genderklapse gemacht, Vaginalmarxismus.
Ich finde da nichts, was auf mich ernstlich juristisch wirkt. Nur Opfer- und Geschlechtsgeschwafel.
Hatte ich die schon mal im Blog? Ja. Hier. Da ging es um ihr Krisengeheule, weil keiner die Gender Studies lieb hat. Ein Haufen dümmestes Zeug und sie ist Baers Vertretungsheulerin.
Und die ist nun Landesverfassungsrichterin in Berlin.
Warum ist das schlimm? Schließlich schert sich doch ohnehin niemand um die Berliner Landesverfassung.
Weil sie von den Linken nominiert wurde. Die haben gerne solche Marxismusspinner an allen Positionen sitzen. Und neulich sah es so aus, als hätte Rot-Rot-Grün eine Mehrheit im Bund, wenn die Presse nicht schon wieder mal Fake-News gesprüht hatte.
Es ist also gut möglich, dass die Groko bald bricht, und spätestens 2021 zum normalen Termin haben wir die nächste Bundestagswahl. Wenn es dann also eine rot-rot-grüne Regierung gibt (dann ist eh alles egal), wird die Linke dann also versuchen, ihre Vaginalmarxismuspriesterin in das Bundesverfassungsgericht zu lupfen, denn Susanne Baer ist seit 2011 Verfassungsrichterin, scheidet also 2023 aus. Und dann wird man eine aus demselben Stall nachschieben wollen, damit der Gender-Schwachsinn dort weiter vertreten sein wird.
Ein Abgesang
Auf Telepolis gibt es eine Streitschrift „Entmachtet das Bundesverfassungsgericht”.
Das Bundesverfassungsgericht genießt in Deutschland den höchsten Respekt, die Deutschen vertrauen ihren höchsten Richtern mehr als den von ihnen selbst gewählten Vertretern im Bundestag oder in der Bundesregierung. Einer Umfrage von 2019 zufolge haben 73% der Deutschen sehr großes oder großes Vertrauen in das Gericht, beim Bundestag sind es nur 42% und bei der Regierung sogar nur 37%.
Es gibt keinen rationalen Grund für dieses große Vertrauen. Ein paar hoch bezahlte Juristen treffen Entscheidungen, deren Begründungen kaum jemand nachvollziehen kann. Die demokratische Legitimation ist dürftig – insgesamt 16 Personen, die in einer bestimmten Reihenfolge von den Parteien nominiert und dann vom Bundestag oder vom Bundesrat gewählt werden – und zwar für 12 Jahre, einem Zeitraum, in dem sich ein Parlamentarier normalerweise drei Mal erneut dem Votum seiner Wähler stellen muss.
Es spricht sich langsam herum, dass das Bundesverfassungsgericht auch nicht mehr mehr als ein außerdemokratischer Korruptionssauhaufen ist, der die Parteiinteressen gegen den Wähler durchsetzt:
Diese Menschen sind auserkoren, über die Grundgesetztreue von Gesetzen zu entscheiden, die Bundestag und Bundesrat einschließlich ihrer Experten- und Mitarbeiterstäbe ausdiskutiert und oft nach zähem demokratischem Ringen verabschiedet haben. Sie fällen Urteile, die unanfechtbar sind – und niemand kann sie dafür belangen oder gar korrigieren, wenn sie ihre Kompetenzen überschritten oder womöglich sogar Fehler gemacht haben.
Doch die Wähler, die regelmäßig dabei zusehen, wie die Richter in den roten Roben das verwerfen, was ihre gewählten Vertreter ausgehandelt haben, vertrauen dem Gericht mehr als dem Parlament. Wie ist das möglich? Woher kommt die überragende Reputation des Gerichts?
Schauen wir uns die Inszenierung des Gerichts an, fällt auf, dass sie sich, ganz im Gegensatz zu den Abgeordneten oder den Ministern in der Regierung, gänzlich unalltäglich in Szene setzen. Sie erscheinen wie eine Mischung aus Mönch, Priester und Jedi-Ritter. Genau das ist ihr Habitus, der offenbar auf eine Sehnsucht bei den Bürgern des säkularisierten Staates tritt: Sie sind Vertreter eines weisen Ordens, Priester der Wahrheit. Sie legen uns verbindlich die Heilige Schrift unserer modernen Welt, das Grundgesetz, aus. Sie sind, so scheint es jedenfalls, im Gegensatz zu Politikern nicht von dieser Welt.
Das passt genau auf das, was ich schon oft beobachtet habe: Eigentlich sind Grundrechte Schutzrechte des Bürgers gegen den Staat. Immer öfter und intensiver werden sie aber in Schutzrechte des Staates und der Staatsgewalt gegen den Bürger umgedeutet – obwohl der Bürger nicht Grundrechtsverpflichteter, sondern Grundrechtsträger ist.
Aber welche vernünftigen Gründe sprechen dafür, das zu akzeptieren? Genau genommen keine. Die Richter setzen sich in Szene als unanfechtbare Experten über das Grundgesetz, als wenn die Fragen der Grundrechte, über die sie entscheiden, juristischer Natur wären. Aber das ist ein großer Irrtum.
An der Stelle stimme ich nicht zu. Viele Fragen sind schon juristischter Natur, aber die Verfassungsrichter sind fachlich, intellektuell und charakterlich nicht mehr in der Lage, juristisch zu entscheiden.
Von sechzehn Juristen dürfen wir uns das nicht länger aus der Hand nehmen lassen. Eine Entmachtung des Verfassungsgerichts ist dringend geboten. (Jörg Phil Friedrich)