Cem Özdemir
Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.
Ein Leser weist auf diesen Tweet des (angeblich) Corona-infizierten Cem Özdemir hin
Schnelle Prüfung ergibt: Wohnsitz & Arbeitgeber in Deutschland. Alles gut abgespeichert. Anzeigen, Hinweise an Verfassungsschutz& ggf Arbeitgeber folgen nach Corona. Gute Nachricht: der Druck hat gewirkt & die Behörden werden immer besser im Aufspüren der Fanatiker @TRTDeutsch pic.twitter.com/uR9BajTfcI
— Cem Özdemir (@cem_oezdemir) March 19, 2020
Sicherheitsscreenshot
Und fragt:
- Wie macht der das?
- Was ist eine „schnelle Prüfung”?
- Woher weiß der, wer sich hinter einem Twitter-Pseudonym verbirgt?
- Wo der Wohnsitz und wer der Arbeitgeber ist?
- Twitter erzwingt inzwischen die Angabe der Handy-Nummer. Besteht da ein Zusammenhang?
- Ist so ein Hinweis an den Arbeitgeber überhaupt zulässig?
- Führen Bundestagsabgeordnete als Teil der Legislative nun die Bestrafungen unter Verletzung der Gewaltenteilung direkt an Judikative und Exekutive vorbei selbst aus?
Weiß ich nicht.
Nicht alles.
Es gibt da aber den Straftatbestand der politischen Verdächtigung:
§ 241a StGB
Politische Verdächtigung(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
Das sieht sehr danach aus, sofern das nicht näher geklärt ist, was Özdemir unter „Hinweise ggf. an Arbeitgeber” versteht oder warum und mit welcher Rechtsgrundlage er überhaupt Arbeitgeber ermittelt und speichert.
Ich würde dazu empfehlen, über solche Vorgänge den Arbeitgeber von Cem Özdemir zu informieren: Den Wähler.