Ansichten eines Informatikers

Corona-Windschatten-Gesetzgebung: Identitätsnachweispflicht in Social Media

Hadmut
30.3.2020 23:52

Wie immer, wenn irgendwelche Fußballweltmeisterschaften oder andere Krisen sind: Im Hintergrund laufen so ganz unbemerkt und von der Presse missachtet Gesetzgebereien ab.

Wäre ja auch nicht so, dass wir so gesetzgeberisch gerade wichtigeres zu tun haben könnten.

Im Bundesrat wurde am Freitag ein „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität” beschlossen. Also ich hätt’s nicht gemerkt, wenn’s mir nicht ein Leser geschrieben hätte. Hier übrigens die ganze Tagesordnung.

Grundlage ist dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.2.2020.

Dazu gab es Empfehlungen der Ausschüsse vom 23.3.2020.

Und die Stellungnahme des Bundesrats vom 27.3.2020.

Allerdings bin ich mir da jetzt nicht sicher, wie weit das im Gesetzgebungsverfahren ist, ob das jetzt in den Bundestag geht oder schon reicht, das müsste ich erst nachlesen. Aber mir war so, als gäbe es Verfahren, in denen der Bundesrat vorher angehört werden muss.

Ich glaube, ich hatte das Ding auch schon mal irgendwo als Entwurf erwähnt. War das nicht das mit der Herausgabe der Passworte?

Eine der Empfehlungen des Ausschusses für Frauen und Jugend:

In Artikel 1 Nummer 1 ist in § 46 Absatz 2 Satz 2 nach dem Wort „antisemi-tisch“ ein Komma und das Wort „frauenfeindliche“ einzufügen.

Begründung: Hasskriminalität und Rechtsextremismus betreffen Frauen in spezifischer Wei-se, da Frauenfeindlichkeit für viele Täter eine maßgebliche Motivation für Straftaten darstellt. Dies wird im Gesetzentwurf nicht ausreichend beachtet. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird lediglich darauf verwiesen, dass das Geschlecht des Opfers auch einen Beweggrund darstellen kann.

In der Stellungnahme des Bundesrats scheint das nicht aufzutauchen, ich weiß aber nicht, ob das nochmal separat aufgegriffen werden muss, oder ob die Empfehlungen der Ausschüsse schon ausreichen. Die wollen also, dass verboten und verfolgt wird, etwas gegen Frauen zu sagen. Die Frau soll sakrosankt werden. Unantastbar. Unanzweifelbar. Heilig.

Eigentlich offenkundig verfassungswidrig, denn niemand darf wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden. Solche Ungleichbehandlungen sind also verboten. Würde sofort vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, wenn es noch in einem Zustand wäre, der den Namen verdient. Da sitzen aber durchgeknallte Feministinnen drin, denen Grundrechte völlig egal sind.

Schaun wir mal.