Corona-Verfassungsbeschwerde
Interessante juristische Frage: [Nachtrag]
Ich bekomme einige Hinweise von Lesern, dass inzwischen verschiedene Leute gegen die Corona-Maßnahmen klagen. Irgendeine Kirchengemeinde will vor dem Verwaltungsgericht klagen, weil sie ihren Gottesdienst nicht mehr halten dürfen (die Ansicht, dass Gott vor dem Virus schützt, ist bekanntlich nicht so selten), hier heißt es, dass eine Anwältin vor das Bundesverfassungsgericht „zieht”.
Mal abgesehen davon, dass ich die verbreitete Formulierung „vor das Bundesverfassungsgericht ziehen” nicht nur für unglaublich dämlich halte, weil man da keine Zelte aufschlägt, sondern höchstens eine Verfassungsbeschwerde in den Briefkasten wirft, sondern auch für sachfremd halte, weil es bekanntlich der grenzenlosen Willkür des Verfassungsgericht unterliegt, ob man überhaupt zur Kenntnis genommen wird, halte ich es auch in der Sache für verfehlt.
Wir haben hier eine Grundrechtsabwägung, und das Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit ist das höchste. Man könnte auch über die Würde derer argumentieren, die zur Risikogruppe gehören und auf die ziemlich viele Menschen gerade pfeifen.
Die eigentlich interessante Frage ist aber vielmehr die, dass es zur Verfassungsbeschwerde normalerweise keine Gegenseite der Öffentlichkeit gibt.
Anders gefragt: Kann man, wenn man die Schutzmaßnahmen für erforderlich hält, nicht auch Verfassungsbeschwerde auf deren Beibehalt einlegen und das vorsorglich, weil man begründen kann, dass das Abwarten auf deren Ende nicht zumutbar, weil unter Umsätnden irreparabel ist?
Ich würde mal vermuten, dass der Ausgang dieser Beschwerden durchaus auch Auswirkungen auf Impfpflichten bei Masern und Ähnliches hat. Masern ist ja im Prinzip eine sehr ähnliche Situation, nur ein, zwei Nummern kleiner.
Nachtrag: Hier steht noch was über diese Verfassungsbeschwerde.