Ansichten eines Informatikers

Wie kann man nur so dämlich sein?

Hadmut
10.4.2020 1:10

Ist der Staat gerade Corona-Überlastungsblind oder eigentlich immer so dumm?

Vorhin kam es auch nochmal in den Fernsehnachrichten, hier steht auch noch was dazu. Es scheint wohl genau so gewesen zu sein, wie ich das vorhin aus ersten Berichten verstanden und beschrieben hatte. Irgendwelche Schurken haben die Antragsseite nachgeahmt, um dadurch an echte Formulareingaben zu kommen, haben die durchgereicht und dabei nur die Kontonummer ausgetauscht. Wenn das allein in NRW 4000 Geschädigte sein sollen, dürfte das gerne mal auf 10 bis 20 Millionen Euro hinauslaufen. Allein NRW.

Und ich glaube nicht, dass das nur dort so war. Ein Leser schrieb

5.000 pro Empfänger, das riecht nach 20 Millionen oder mehr, denn es gibt ja noch mehr, je nach Antragsteller bis zu 9.000 oder 15.000 Euro.

Ein anderer Leser schreibt mir

Hallo Hadmut,

das Antragsverfahren ist noch viel hanebüchener als eine Website, auf der man Daten eingibt, zumindest für BaWü:

1) Du lädst den Antrag als PDF runter.
2) Du druckst und füllst ihn aus und unterschreibst ihn.
3) Alles wieder einscannen, in ein PDF wandeln und hochladen.
4) Auf die Gießkanne warten.

Als hätte man das nicht in ELSTER einarbeiten können, wo sich jeder dann über sein Zertifikat hätte ausweisen können …

Mich würde an der Stelle ohnehin interessieren, ob/wie da überhaupt geprüft wurde. Der Antrag möchte zumindest einen ungefähren Nachweis geführt sehen (kurze Begründung, die aber beleghaft untermauert sein will), wieso man da nun seine x000 Euro bekommen soll.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der schiere Verdienstausfall wegen Corona *kein* Grund ist, sondern es zu einer nachweislichen Existenzbedrohung gekommen sein muss. Das würde dann auch irgendwann geprüft und man müsste ggf. ungerechtfertigte Zuschüsse zurückzahlen.

Wenn man sich beispielsweise die Seiten in Berlin anschaut, dann findet man da folgenden Hinweis:

Wir bitten um Verständnis, dass wir die mittlerweile Tausenden von Mailanfragen nicht mehr zeitnah beantworten können und wir deshalb die individuelle Beantwortung eingestellt haben, da wir mit höchster Priorität alle Kapazitäten auf die Bearbeitung Ihrer Anträge für die Coronahilfen legen müssen.

Die haben gerade Land unter. Die können nichts anderes machen, als die Anträge ungeprüft durchzuwinken.

Dabei hätte man es zumindest mal mit den Finanzamt-Steuerdaten abklären müssen, ob es den Freiberufler oder das Unternehmen da überhaupt gibt und ob die Kontonummer dieselbe ist wie die beim Finanzamt angegebene.

Womöglich nicht strafbar

Das Verrückte daran ist, dass die da zig Millionen abgezockt haben und sich womöglich nicht mal strafbar gemacht haben. Alle reden von Betrug, aber strafrechtlich ist es wohl keiner.

Denn Betrug setzt nach § 263 StGB voraus, dass man einen Irrtum erzeugt. Das ist nach strafrechtlicher Ansicht aber nur möglich, wenn man bei einem Menschen eine falsche Vorstellung/Überzeugung über die Realität hervorruft. Der Betrogene muss bewusst etwas Unrichtiges für richtig (oder umgekehrt) halten.

Wenn die Antragsdaten ansonsten gestimmt haben, war der Antrag als solcher aber nicht mal falsch oder unwahr. Die Frage ist: Hat sich überhaupt jemand die Kontonummer angesehen und sich gedacht, ja, das ist jetzt die Kontonummer von Fritz Meier, dem überweise ich jetzt Geld?

In der Variante eines eingescannten handschriftlichen Formulars wohl schon noch, weil das vermutlich jemand manuell abgeschrieben hat. Aber im Falle NRW heiße es ja, dass die mit einer gefälschten Webseite gearbeitet haben, die das durchreichte, da ging es also wohl um einen Online-Antrag.

Wenn sich da nun aber keiner die Bankverbindung angesehen hat und der Antrag ansonsten nicht gefälscht war, weil der Genannte tatsächlich diesen Antrag gestellt hat, dann fehlt es am Irrtum. Dann hat der, der das bearbeitet hat (falls es überhaupt jemanden gab) keinen Irrtum erlitten und keine auf Irrtum beruhende Handlung begangen.

Bleibt der Computerbetrug nach § 263a StGB, und das liest sich ja nun wirklich genau so, als ob das exakt passen würde. Rechtswidriger Vermögensvorteil durch Verwendung unrichtiger Daten. Passt doch genau.

Njnjnjnjjnjjjjn… womöglich nicht. Ist bei mir auch schon wieder 10 Jahre her und weit weg, dass ich mich damit befasst habe, aber wenn ich mich recht an Recht erinnere, waren die Juristen da recht spitzfindig und haarspalterisch. Es muss erstens unmittelbar zum Vermögensvorteil führen, mittelbar zählt nicht. (Beispiel: Spielautomaten betrügen, der spuckt direkt Geld aus, obwohl man nicht gewonnen hat – ist Computerbetrug. Negativbeispiel: Digitales Zugangssystem knacken und dann Tür aufmachen und Wertgegenstände aus dem Raum stehlen – ist kein Computerbetrug, weil der Vermögensvorteil durch den Diebstahl und nicht schon durch das Öffnen der Tür an sich passiert.)

Außerdem, und das ist dann sehr unscharf, muss man das Ergebnis des Datenverarbeitungsvorganges beeinflussen, ob nun durch faules Programm oder unrichtige Daten. Irgendwas muss anderes laufen als normal. Der Spielautomat spuckt Geld aus, obwohl er das normalerweise nicht täte.

Hier nun aber haben die falschen Kontonummern den Ablauf nicht verändert. Es wurde ja keine Überweisung erzeugt, wo sonst keine Überweisung stattgefunden hätte. Der Ablauf war exakt derselbe, als wären die Daten alle richtig gewesen. Da ist nichts anders gelaufen. Jeder Programmschritt genau gleich. Und das System der Webseite ist ja auch nicht das, was die Überweisungen letztlich getätigt hat, auch das ein Problem bei dieser Unmittelbarkeit. Der Schaden ist erst mittelbar entstanden, weil die Bankrechner Überweisungen, die sie auch mit richtigen Daten getan hätten, nur an das falsche Konto geleistet haben. Diesen Datenverarbeitungsvorgang aber haben die Täter nicht beeinflusst, weil sie an den nicht gekommen sind (soweit bisher der Presse zu entnehmen).

Mal abgesehen davon, dass man die wohl kaum identifizieren wird, und selbst wenn, ihrer nicht habhaft wird, könnte das durchaus ein juristisches Problem werden, wenn man die hier vor Gericht stellen will. Es kann möglich sein, dass weder § 263 noch § 263a hier zutreffend sind.

Durchaus möglich, dass es eben nicht Betrug im strafrechtlichen Sinne war, sondern Dumme ungeprüft jedem Geld hinterhergeworfen haben, der vorbei kam, egal was er sagte.