Ansichten eines Informatikers

Weiter geht’s mit der Entpolizeiisierung

Hadmut
13.6.2020 16:59

Berlin reaktiviert die Stasi. [Update]

Es heißt ja immer gerne, Berlin sei ein Failed State, weil die zu blöd sind, eine Stadt aufrechtzuerhalten. Es ist schlimmer, sie wollen den Failed State als politisches Ziel. Gerade erst hatten wir doch das Ding, dass Polizisten jetzt die Beweislast aufgebürdet wird, dass sie nicht rassistisch agiert hätten, man die Polizei also einfach dadurch lahmlegen kann, dass man sie mit genügend vielen Beschwerden zudonnert. Saboteur: Dirk Behrendt, Justizsenator, Grüne.

Jetzt legen sie offenbar nach.

Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten schreiben:

Neues Gesetz: Polizisten sollen Weltanschauung und Sexualleben offenlegen

In Berlin soll ein Gesetz verabschiedet werden, wonach ein „Beauftragter für die Polizei Berlin“ alle schutzbedürftigen Daten von Polizeibeamten, gegen die Beschwerden aus der Bevölkerung vorliegen, einholen darf. Dazu gehören unter anderem Daten zur Weltanschauung, zum Sexualleben und zur Gewerkschaftszugehörigkeit. Die DSGVO wird faktisch außer Kraft gesetzt.

Im Berliner Abgeordnetenhaus haben die Fraktionen der Linken, der Grünen und der SPD eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die die Einführung eines „Beauftragten für die Polizei Berlin“ fordert. Diese Stelle soll als „oberste Landesbehörde“ eingerichtet werden. Der Beauftragte wird „vom Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und von dem Präsidenten oder der Präsidentin des Abgeordnetenhauses ernannt.“

Und:

Im Klartext: Der „Beauftragte für die Polizei Berlin“ darf alle personenbezogenen Daten von Polizeibeamten unter Umgehung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einholen.

Die Einholung von personenbezogenen Daten kann über mündliche oder schriftliche Auskünfte und Berichte, Akten und sonstige Unterlagen sowie durch Ortsbesichtigungen erfolgen.

Bei dem gesamten Prozess geht es nach Darstellung der Fraktionen darum, rechtswidrige Handlungen durch Polizeibeamte einzudämmen. Aus § 11 Abs. 1 der Gesetzesvorlage geht hervor: „Jeder oder jede, der oder die ein persönliches Fehlverhalten einzelner Polizeidienstkräfte oder die Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Maßnahme behauptet, kann sich mit einer Beschwerde an den oder die Polizeibeauftragte(n) wenden. Jeder oder jede, die eine mittel- oder unmittelbare sowie institutionelle ungerechtfertigte Benachteiligung behauptet, kann sich mit einer Beschwerde an den Berliner Polizeibeauftragten oder die Berliner Polizeibeauftragte wenden.“

Dieses Gesetz soll offenbar als Ergänzung zum Anti-Diskriminierungsgesetz dienen.

In dieser Vorlage heißt es in § 5:

§ 5 Befugnis zur Datenverarbeitung

Der oder die Bürger- und Polizeibeauftragte ist befugt, personenbezogene Daten, auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung seiner oder ihrer Aufgaben erforderlich ist. Hierbei darf er oder sie insbe-sondere personenbezogene Daten an das Abgeordnetenhaus, die in §§ 10 und 11 genanntenStellen und den Polizeipräsidenten oder die Polizeipräsidentin in Berlin übermitteln und beidiesen Stellen erheben.

Und in Art. 9 Abs. 1 DSGVO:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.

Aha.

Da stellt sich schon rein juristisch die Frage, ob das Land Berlin überhaupt befugt ist, EU- und Bundesrecht per Landesgesetz umzubiegen.

Offenbar wollen die zu den Polizisten die „rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten, Daten zum Sexualleben und der sexuellen Orientierung” nach Stasi-Manier erheben.

Heißt: Beschwert sich ein Schwuler, gucken die in der Datenbank nach, und wenn der Polizist Hetero ist – ist er dran.

Beschwert sich eine Frau, gucken die nach, aha, der bumst viel rum, und schon ist er dran.

Beschwert sich ein Afrikaner, gucken die in der Datenbank, und ist der Polizist weiß – ist er dran.

Beschwert sich ein Muslim und der Polizist ist Christ – Rumms!

Beschwert sich irgendwer, und der Polizist hat sich mal anders als ganz links geäußert – Schuldig!

Es kommt dann gar nicht mehr auf den tatsächlichen Vorgang an, sondern auf ein Stasi-Scoring, so eine Mischung aus Schufa und China.

Und dann können die auch ganz wunderbar kontrollieren, ob das bei Einstellungen und Beförderungen exakt planwirtschaftlich durchmischt ist. Die Regierung gibt den Plan vor, soundsoviel Prozent müssen schwul, muslimisch, links und sonstwas sein, soundsoviel Rechte müssen dabei sein (damit man jemandem was in die Schuhe schieben kann, wenn irgendwas schief geht), und der Beauftragte und die Computer sorgen für die Umsetzung.

Mal ganz unabhängig von der Frage, ob man das für gut oder schlecht, legal oder rechtswidrig hält:

Welche Zielgruppe stellt man sich künftig eigentlich noch als Polizeibewerber vor, die sich auf sowas einlassen?

Wer, stellt man sich vor, soll eigentlich künftig noch Polizist werden?

Geht es genau darum, dass niemand mehr Polizist werden will?

Oder geht es darum, das künftige Rassenstrafrecht, das „Schuldig durch Rasse” zu etablieren?

Update: Ein Leser fragt, was eigentlich passiert, wenn dieser „Beauftragte” – in Berlin naheliegenderweise – bei der Antifa ist und Information über Polizisten, deren politische und sexuelle Orientierung direkt an die Antifa oder Islamisten weitergibt.

Ja, dann gibt’s eben Steckbriefe, tote Polizisten und sowas.