Weg mit dem Richtervorbehalt
Die CSU dreht auch gerade durch. [Nachtrag/Unklarheit]
Gut, ich weiß, dass der Richtervorbehalt ohnehin wertlos und ein Witz ist, ich war mal in der Vorratsdatenspeicherung.
Immerhin: Es muss wenigstens eine Akte geben, die bei der Staatsanwaltschaft durchläuft.
Wer Kindesmissbrauch hart bestrafen will, muss die Täter auch schnell ermitteln. Deshalb muss die Polizei schnell und direkt auf die IP-Adressen von Plattformnutzern zugreifen können – ohne vorherige Genehmigung durch Ermittlungsrichter. pic.twitter.com/oHGcNbKLn3
— CSU im Bundestag (@csu_bt) July 3, 2020
Damit kann dann jeder alles abfragen, weil kein Mensch mehr mitbekommt oder kontrollieren kann, ob da gerade einer irgendwas anfragt. So kann man dann alles, alles und jeden jagen, auch Dissidenten und so weiter.
Nachtrag: Gerade in Bezug auf einige Rückfragen von Lesern: So ganz klar ist mir das nicht, was die da wollen. Denn die reine Abfrage von IP-Adresse+Zeitpunkt zu Nutzerdaten war damals in der Anfangszeit der Vorratsdatenspeicherung eigentlich ohne richterlichen Beschluss möglich. Das konnte die Polizei direkt abfragen. Das Bundesverfassungsgericht wollte das zwar ändern, hat es aber nicht richtig hingekriegt. Allerdings habe ich das rechtlich nicht mehr verfolgt, wie das dann weiterging, irgendeine Gesetzesänderung gab es ja dann.
Aber eigentlich hieß es doch, man wolle das alles nicht, weil man die Bevölkerung nicht unter Generalverdacht stellen wolle. Ist mir nicht klar, wie das heute alles zusammenpasst.