NSU-2.0-Drohmail-Fälschung?
Ein überaus seltsames Detail. Oder zwei.
Ich habe diverse Zuschriften zum Thema NSU-2.0-Drohmails bekommen. Nicht eine einzige Zuschrift, in der jemand die Mails für echt hält.
Praktisch alle Zuschriften halten die Mails für gefälscht, für eine False Flag-Attacke. Einen inszenierten Vorwand für „Maßnahmen” und die Selbsterwichtigung der Empfänger. Welcher Schurke, der was auf sich hält, würde solche Drohmails zuerst Leuten schicken, die so unwichtig sind, dass sie nicht mal als J-Promi (Es gibt A-Promis, B-Promis…) ins RTL Dschungelcamp kämen?
Einer schreibt mir, dass er einen Aussteiger aus der rechtsradikalen Szene kennt/betreut, der irgendwo geheim lebt, und den dazu befragt und der nur gelacht habe, daran stimme einfach gar nichts.
Das sind bisher aber alles Einschätzungen und Stilfragen.
Ein Hinweis gibt mir allerdings so richtig zu denken, oder genaugenommen sogar zwei:
Es ging doch durch die Presse, dass man einen Ex-Polizisten und dessen Frau als Verfasser festgenommen und wieder freigelassen habe. Näheres war nicht zu erfahren.
Auf der Webseite „Politically Incorrect” und in einem Artikel bei Journalistenwatch wird behauptet, der beschuldigte, durchsuchte und kurzzeitig festgenommene Ex-Polizist sei ein Autor der Webseite „Politically Incorrect”.
Am vergangenen Freitagmittag klingelte es an der Tür von PI-NEWS-Autor Hermann S. („Eugen Prinz“) in Landshut. Als er nach draußen ging, wurde er von einem Sondereinsatzkommando der Polizei mit vorgehaltenen Maschinenpistolen festgenommen. Außerdem präsentierte man ihm einen Durchsuchungsbeschluss für sein Anwesen. Der Grund: Hermann S. werde „verdächtigt, mehrere Schreiben mit beleidigenden, volksverhetzenden sowie drohenden Inhalten an Bundestagsabgeordnete und verschiedene andere Adressaten verschickt zu haben, wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Demnach handelt es sich konkret um sechs E-Mails, die im Juli verschickt worden sind“, so die WELT.
Hermann, der seit Ende 2017 für PI-NEWS schreibt und davor 29 Jahre Polizist war, hätte diese Mails mit „NSU 2.0“ sowie seinem Namen, seiner vollständigen Adresse und Telefonnummer unterschrieben, so die absurden Vorwürfe, die von unserem Autor selbstredend vehement bestritten werden. Sogar seine Frau wurde verhaftet und verdächtigt. Erst am frühen Abend kam das Ehepaar wieder frei, die Beamten hätten ihrer Darstellung des Sachverhalts wohl folgen können, so ihr Eindruck.
Ein Ex-Polizist, der zweifellos mit Strafrecht vertraut ist, soll Drohmails verschicken und diese mit seinem Namen, vollständiger Adresse und Telefonnummer unterschrieben haben?
Noch dazu, wo es in den Medien hieß, die Mails seien über Anonymisierier gelaufen und nicht rückverfolgbar? Warum sollte sich jemand die Mühe machen, sie zu anonymisieren, um dann mit Name, Anschrift und Telefonnummer zu unterschreiben?
Und so ein Blödsinn reicht heute aus, um jemanden festzunehmen und das Haus zu durchsuchen?
Hat sich das zu Polizei und Staatsanwaltschaften noch nicht rumgesprochen, dass man Mails beliebig fälschen kann?
Spätestens an diesem Punkt muss man davon ausgehen, dass zumindest ein Teil der Mails tatsächlich gefälscht und False-Flag sind, denn welcher Rechtsextreme würde sowas einer Webseite anhängen, die offenkundig, naja, *Hust* auch irgendwo reichlich weit rechts ist?
Spätestens an dieser Stelle muss man ganz enorme Zweifel haben, dass die Mails echt sind, jedenfalls daran, dass sie alle echt sind. Jede Wette, dass da auch Trittbrettfahrer unterwegs sind.
Der zweite Punkt ist, dass das verschiedentlich berichtet wird, dass dieser vorrübergehend festgenommene Ex-Polizist unmöglich für die Datenabfragen, über die in den Medien ständig berichtet wird, in Betracht käme und ihm das auch nicht angelastet wird.
Was im Ergebnis aber heißt, dass die Datenabfragen nicht in einem zwingenden oder auch nur naheliegenden ursächlichen Zusammenhang mit den Drohmails stehen können, sonst würde man ja nicht so leichtfertig jemandem die Bude durchsuchen, der die Datenabfragen nicht begangen haben kann.
Warum aber folgern dann die Medien aus den Datenabfragen, dass der Absender der E-Mails mit dem, der die Abfragen getätigt hat, identisch oder eng verbunden sein müsse, wenn diese Verbindung doch gar nicht als zwingend angesehen wird?