Die vorgegaukelte Scheindemokratie in einem besetzen Land
Und noch mehr deftige Puzzlestücke in meiner Kryptostory.
Die Leser sind fleißig und schicken mir viele Hinweise.
Zwei heftige will ich hier mal herausgreifen.
Der 2+4-Vertrag
Das ist ja ein Thema, was ich schon häufig hatte. Ich hatte ja mal – finde ihn gerade selbst nicht wieder – vor Jahren einen Artikel zu einem Video auf Youtube, in dem ein russischer Militärhistoriker auf russisch mit englischem Untertitel in einer Radiosendung (es lief aber eine Kamera im Studio mit) erzählte, dass es bei der Wiedervereinigung zu den 2+4-Verträgen geheime Anhänge gab, die die Militärrechte weiter sicherten.
Dazu schreibt mir nun einer, leider ohne Quellenangabe:
In dem im Zusammenhang der Wiedervereinigung abgeschlossenen 2 + 4 Vertrag hatten die ehemaligen Alliierten auf ihre Rechte aus den Verträgen nach dem 2. Weltkrieg verzichtet. Darunter fiel auch die Kontrolle über Post und Kommunikation. Diesem Teil des Abkommens wurde von den USA und wohl auch Großbritannien nicht zugestimmt. Wenigstens die USA hatten und haben deshalb bis heute das Recht, sämtlichen Telefon-, Internet- und Postverkehr zu kontrollieren. Mich hat das Bohei damals doch sehr verwundert, als Merkel “abgehört” wurde. Sie sollte die Spielregeln doch eigentlich gekannt haben. Übrigens verlief damals die Angelegenheit so nach 2 Tagen im Sande. Sie hatten mit ihrer Promotion seinerzeit einfach Pech. Sie brauchen sich auch über das Verfasssungsgericht nicht wunder. Alliiertenrecht rangiert noch immer vor der Verfassung. Eigentlich mussten das vor 1999, und auch noch danach eine Menge Leute gewusst haben. Ich frage mich nur wer ihnen eine reinwürgen wollte und sie nicht mal beiseite genommen hat und sie informiert hat.
Dazu nun hat mir ein anderer einen Hinweis gegeben, nämlich auf einen Vortrag des Historikers Josef Foschepoth zur Verleihung des Whistleblower-Preises an Edward Snowden 2013, der auf Youtube in zwei Teilen zu finden ist (siehe unten), und in dem er darstellt, dass Deutschland immer noch unter Besatzungsrecht steht, hier alles überwacht und abgehört wird und man Grundrechte nur da hat, wo sie den USA nicht zuwiderlaufen.
Zwei kurze Aussagen möchte ich deshalb gesondert herausgreifen, zitierten und kommentieren:
Das erklärt sehr genau, wo meine Grundrechte auf Berufs- und Forschungsfreiheit und Rechtsweg geblieben sind. Grundrechte hat man nur da, wo sie die USA nicht stören. Deshalb haben meine Grundrechte vor Gericht nie irgendeine Rolle gespielt. Man hat sie einfach nicht.
Die NSA hat das militärische Recht, in jedes Gerichtsverfahren einzugreifen, wenn es deren Geheimnisse oder Überwachungstätigkeit berührt, und die Gerichte haben alles zu tun, das zu schützen.
Das würde nicht nur das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts erklären, sondern auch des Verwaltungsgerichts. Denn da hatte ja ein vorsitzender Richter, der zuvor am Bundesverfassungsgericht Mitarbeiter war, einfach alles gefälscht: Protokolle, Tonbandaufnahmen, Sachverständigengutachten, eine Abrechnung, die anderen Richter noch ausgetauscht.
Nicht nur die sonstige Praxis hat gezeigt, sondern auch verschiedene Juristen hatten mir gesagt, dass an meinem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht etwas total faul sein müsse. Denn eine Nichtannahme dauere nicht vier Jahre. Oft dauert das ganze Verfahren bis zum Urteil keine vier Jahre. Dass eine Verfassungsbeschwerde, die 2008 eingereicht wurde, erst 2012 mit einer kommentarlosen Nichtannahme versenkt wird, sei überhaupt nicht normal. Den Nichtnannahme heiße eben auch, dass man sich damit nicht befasse, weil kein verfassungsrechtlicher Beschwerdegegenstand vorliegt. Der ist bei einer Promotion aber gegeben und die Beschwerde war korrekt begründet. Und wenn es vier Jahre gedauert hat, müssen sie ja irgendwas gemacht haben. Wenn sie aber was gemacht haben, was vier Jahre dauerte, dann waren sie schon in der Prüfung. Man kann nicht mit der Entscheidung anfangen und dann plötzlich mitten in der Entscheidung beschließen, dass man sie nicht zur Entscheidung annehme. Das geht verfahrensrechtlich nicht, weil man schon damit angefangen habe. Zumal man eine ähnliche Beschwerde in einer Habilitation in einem anderen Fach, deutlich einfacher, die kurz nach meiner eingereicht wurde (deren Aktenzeichen hatte nämlich eine etwas höhere Nummer als meine) einige Monate vorher zugunsten des Beschwerdeführers entschieden hatte. Und wenn sie mehrere Beschwerden haben, die sich so ähnlich sind und auf dasselbe Rechtsproblem hinauslaufen, nämlich dass die Rechtsprechung von 1991 auch für Promotionen und Habilitationen gilt, werden die normalerweise zusammen entschieden.
Und der Zeitverlauf deutet sogar darauf hin, dass die ursprünglich zusammen entschieden werden sollten, und meine Beschwerde wohl sogar irgendeinen Erfolg gehabt hätte, dann aber abgeblasen wurde. Wie meine Promotion. Die stand ja auch schon als bestanden in den Unterlagen, ich saß an der Uni ja auch schon auf einer Postdok-Stelle, und dann kam einer und plötzlich wurde sie versenkt. Das bisherige Arbeitsmodell war, dass die Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht die Beschwerde als berechtigt angesehen haben könnten, dann aber die Gender-Trine Susanne Baer, Berichterstatterin in dem Fall, die fertige Sache auf den Tisch bekam, und die Notbremse gezogen hat, weil ein verfassungskonformes Promotionsrecht ihren Genderschwachsinn und ihr Schwindelsystem sofort erledigt hätte. Man kann ja auch schlecht gleichzeitig als Richterin das Prüfungsrecht des BVerfG bestätigen und als Professorin dagegen verstoßen, weil es einem nicht in den kriminell Kram passt.
Wäre es aber denkbar, dass die NSA, oder eben Schäuble, Leiberich oder so jemand, denen am Bundesverfassungsgericht gesagt hat, hört mal, hier gilt Besatzungsrecht, es darf hier a) nicht zu einem Verfahren kommen und b) muss die Sache geheim bleiben? Die NSA wünscht nicht, dass ihr Abhörrecht gefährdet wird?
Es würde die Vorgänge zumindest erklären.
Legal wäre es trotzdem nicht. Denn die NSA ist nicht befugt, Leute einfach abzusägen. Das richtige Mittel wäre gewesen, die Dissertation für geheim zu erklären (das ist möglich), damit also deren Veröffentlichung zu verhindern, nicht die Promotion als solche. Dagegen hätte ich mich noch nicht mal gewehrt, denn das wäre wirklich der Adelstitel für einen Kryptologen gewesen.
Die Frage ist also, ob das Bundesverfassungsgericht nur noch eine Attrappe ist, die Grundrechte dort vorgaukelt, wo sie nicht stören. Dass die nur noch da entscheiden, wo es politisch passt und nicht allzusehr stört, ist mir schon oft aufgefallen.
Ich bekomme ja immer wieder mal Zuschriften von Leuten, die diesen Reichsbürger-Standpunkt vertreten, dass wir hier nur eine Firma und kein Staat wären, oder dass wir eben nur ein Grundgesetz haben, weil wir keine Verfassung haben dürfen. Ich halte das in der Regel für falsch und für ein sich hochziehen an Begriffen ohne inhaltliche Argumentation.
Die Frage ist aber nun, ob wir überhaupt jemals im Zustand eines souveränen Staates angenkommen sind, oder nur so eine Art Demokratie-Disney-Land-Version eines besetzten Landes (geblieben) sind.
Wenn ich jetzt nur mal meine West-Stasi-Akte einsehen könnte…
Der Vortrag Foschepoths: