Ansichten eines Informatikers

Kriegsverbrecher?

Hadmut
15.11.2020 18:29

Eigentlich wollte ich mir gerade Abendessen machen, stand so in der Küche, da gingen mir zwei Fragen durch den Kopf.

  • Rechtsbeugung ist nach deutschem Strafrecht ein Verbrechen.
  • Wenn Verfassungsrichter das Recht beugen, sind sie auch Verbrecher. Für die gilt nichts anderes.
  • Wenn das aber noch auf Besatzungs- und damit auf Kriegsrecht beruht, und der zweite Weltkrieg formal nie beendet wurde (meines Wissens gab es nur eine Kapitulation der Armee und einen Waffenstillstand, aber nie ein formales politisches Kriegsende), sind Richter, die deshalb das Recht beugen, dann nicht formal und völkerrechtlich Kriegsverbrecher?
  • Wären solche Vorgänge als nicht formal ein Fall für Kriegsverbrechertribunal in Den Haag?

Zugegeben, das ist jetzt sehr rechtstheoretisch und formal, aber so ist Recht nun mal.

Und müsste ich dann nicht als Kriegsverfolgter und damit Kriegsflüchtling angesehen werden, weil ich ja kein Kombatant, sondern Zivilist bin?

Da würde mir dann jetzt noch ein Land fehlen, das mich da anerkennt.

Ob ich mal die Russen frage?

Aber mal so ganz ernst: Wir müssen das hier mal unbedingt, ganz dringend und vor allem öffentlich klären, wo hier eigentlich noch Kriegsrecht gilt und wo wir souverän sind.