Pastor wegen Volksverhetzung verurteilt
Wieder mal haarsträubend.
Ich hatte gerade selbst heute morgen einen Begegnung der Dritten Art vor Gericht (allerdings Zivilrecht und ich war der Kläger) und hatte mit einer Richterin zu tun, die mir direkt erklärte, dass sie das Grundgesetz auf einem öffentlich-rechtlichen Betrieb nicht anwenden werde, weil der da zivilrechtlich gehandelt habe, und dann spiele das Grundgesetz keine Rolle. Sonstige Gesetze wollte sie auch nicht anwenden, kannte sie auch nicht. Was dazu passte, dass sie die Schriftsätze auch nicht kannte, auch das Verfahrensrecht sehr phantasievoll auslegte, also eigentlich gar nichts wusste, aber sofort im feministischen Sinne entscheiden wollte. Ist noch nicht blogreif, werde ich irgendwann mal zusammen mit anderen Vorgängen detailliert beschreiben.
Neulich habe ich von einem Gericht und einer Staatsanwaltschaft in einem Fall, mit dem ich selbst nichts zu tun hatte, bei dem ich aber Presseanfrage gestellt hatte, Antworten bekommen, wo ich mir dann auch dachte, Jura können die auch höchstens im Zoo studiert haben.
Bei mir verdichtet sich gerade sehr stark die Ansicht und Überzeugung, dass unser ganzes Rechtssystem gerade komplett den Bach runtergeht und die Juristen gerade kollektiv durchdrehen und sich in eine sozialistische Willkürjustiz im Stile der DDR verwandeln, und schriftliche Gesetze einfach gar keine Rolle mehr spielen. Den Eindruck, dass Juristen keine Rechtsfindung betreiben, sondern völlig willkürlich entscheiden und dann Begründungsfindung versuchen, habe ich nicht nur schon sehr lange, sondern er wird ja auch genährt durch den Umstand, dass sie eigentlich immer erst das Urteil sprechen und danach erst an die Urteilsbegründung gehen.
Einen Pastor hat es gerade erwischt, er wurde wegen Volksverhetzung verurteilt, wie katholisch.de und Yahoo berichten.
Das Bremer Amtsgericht hat den Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in der Hansestadt, Olaf Latzel, wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Ellen Best sagte am Mittwoch, der 53-jährige Theologe habe in einem auf YouTube verbreiteten “Eheseminar” zum Hass gegen Homosexuelle und Intergeschlechtliche angestachelt. Latzels Äußerungen seien Stimmungsmache und könnten als Lizenz zum Handeln gegen diese Menschen verstanden werden, hieß es. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro (insgesamt 8.100 Euro). Damit blieb es unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von vier Monaten verlangt hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. (AZ: 96 Ds 225 Js 26577/20)
Der streng-konservative landeskirchliche Pastor hatte sich im Oktober 2019 in einer “biblischen Fahrschule zur Ehe” vor 30 Paaren geäußert. Eine Aufnahme davon wurde im März mit seiner Einwilligung auf seinem YouTube-Kanal mit knapp 25.000 Abonnenten online gestellt. Im Verlauf des Seminars warnte er unter anderem, Homosexualität sei eine “Degenerationsform von Gesellschaft”, und sagte: “Der ganze Gender-Dreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch.” Sowie: “Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.”
Nun, das ist zwar auch eine derbe Ansage, zumal unlogisch und selbstwidersprüchlich, weil jedenfalls die männliche Homosexualität in aller Regel (Ausnahmen werden aus Männergefängnissen berichtet) angeboren ist, also nicht der Gesellschaft zuzurechnen wäre, sondern – wenn man schon so religiös drauf ist – sie als Gottes Werk ansehen müsste und nicht anzweifeln dürfte.
Es wirft aber erstens die Frage auf, welche Reichweite die Religionsfreiheit hat. Denn Artikel 4 GG besagt:
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Wer sich mit Verfassungsrecht etwas auskennt, merkt, dass „unverletzlich” schon eine ziemlich hohe Formulierung ist, die den Staat da komplett davon ausschließt, sich da einzumischen. Es gibt hier auch keine Eingriffserlaubnis wie bei manchen anderen Grundrechten, dass man sich an die Gesetze zu halten hat oder das nähere ein Gesetz regelt oder sowas.
Ich hatte das neulich im Falle Kutschera schon gerügt, den man ja auch verurteilt hatte, weil er eine Verbindung zwischen Homosexualität und Kindesmissbrauch gesehen hatte, dass das nicht nur ein Eingriff in die Forschungsfreiheit sei (anscheinend hatte das Gericht Forschung räumlich eingegrenzt, die finde nur in der Universität statt, oder sowas, sie wollten mir das Urteil aber nicht geben), und außerdem das in einem Radiointerview gesagt worden war, und Radiointerviews als Rundfunk allein dem Landesrecht unterliegen, der Bund dafür keine Regelungskompetenz hat, das Strafgesetzbuch als Bundesrecht darauf nicht anwendbar ist (aus demselben Grund gibt es des Presse- und Rundfunkprivileg im Datenschutz, da das – alte, ebenso das neue, aber da kommen nun Regelungen der DSGVO dazu – BDSG Bundesrecht und deshalb auf Rundfunk nicht anwendbar ist.
Bei mir verfestigt sich gerade der Eindruck, dass die Gerichte gerade sozialistische Positionen auf allen Ebenen durchsetzen und Gesetze nur noch als unverbindliche Anregungen ansehen.
Der Kontext, in dem die Aussagen gemacht worden seien, mildere diese nicht ab, urteilte nun das Gericht. Die Unterscheidung zwischen Homosexuellen und Homosexualität ließ es nicht gelten. “Homosexualität ohne Menschen ist nicht vorstellbar”, erklärte die Richterin.
Was ich erstaunlich finde, weil doch die Homo-Lobby immer stärker betont, dass es Homosexualität auch im Tierreich gebe. In irgendeinem Zoo sind schwule Pinguine ja sogar die Hauptattraktion. Also ist Homosexualität ohne Menschen durchaus vorstellbar, nur eben dann nicht, wenn Richter es gerade anders brauchen.
Sie betonte, das Urteil auch vor dem Hintergrund des derzeit herrschenden “Meinungsklimas” getroffen zu haben, und appellierte: “Wir sollten uns alle dafür einsetzen, dass der Umgang miteinander wieder respektvoller wird.”
Ich fände es gut, wenn die Justiz wieder Respekt vor Grundgesetz und Grundrechten hätte und sich an Gesetze hielte und nicht Zeitgeist und Erziehung zum Thema machte.
Bei Yahoo findet sich ein bisschen was zur Begründung:
Laut Urteil sind die Äußerungen des höchst umstrittenen Pastors, die dieser auch als Audiodatei ins Internet stellte, nicht durch die Meinungs- oder Religionsfreiheit gedeckt.
Ich bin so begierig, die Begründung zu lesen.
Was ich mich vor allem frage:
Geht man so nur mit einem christlichen Pastor um, oder legt man an – bekanntlich noch schwulenfeindlichere – Islamisten denselben Maßstab an?
Es ist ja kein Geheimnis, dass viele Muslime der Auffassung sind, dass die Scharia Homosexualität mit dem Tode bestraft, und dafür in manchen Ländern die einschlägige Strafe ist, von einem höheren Haus geworfen und anschließend ergänzend gesteinigt zu werden, wie 2015 von einem Fall (doppelsinnig) berichtet wurde, wo einer den Abwurf aus dem 7. Stock noch überlebt und die Steinigung dann noch mitbekommen hatte.
Da würde mich jetzt mal interessieren, ob da dann dieselben Maßstäbe angewandt werden, ob also bezüglich Schwuler dieselben Grenzen der Religionsfreiheit für Katholiken und Muslime gelten.