Foltern die Türken?
Das seltsame Verhältnis der Grünen zur Türkei. [Update]
Wenn man beispielsweise eine Claudia Roth so hört, dann sind Türkei und Islam ja immer so das Beste vom Besten.
Hört man Cem Özdemir zu, dann sieht die Sache schon nicht mehr ganz so rosig und toll aus.
Vorhin traf ich auf diesen Tweet:
Pushbacks sind völkerrechtswidrig. Wer sich daran beteiligt oder sie nicht verhindert, ist verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen. #Seehofer hat Aufklärung bisher abgeblockt. Die neuen Dokumente müssen zu Konsequenzen für #Frontex führen.
— Margarete Bause (@MargareteBause) November 28, 2020
Nun kennt Ihr mich ja. Wenn jemand behauptet, dass irgendwas gegen irgendein XY-Recht verstoße, will ich es dann schon ganz gerne mal nachlesen und zitieren.
Und Völkerrecht ist eben sowas zwischen Staaten, und nicht schon ohne weiteres zwischen Schlauchbooten. Zumal Völkerrecht meines Wissens ohnehin kein so greifbares Gesetz, sondern ein Oberbegriff über Verträge, ratifizierte Erklärungen, Gerichtsentscheidungen und so weiter ist. Trotzdem kann man nicht einfach so ins Blaue behaupten, dass etwas gegen das Völkerrecht verstoße, sondern man muss schon sagen können, wo etwas steht. Das ist kein Wünsch-dir-was und auch nichts, was der „Diskurs” täglich neu auslegt.
Drum hatte ich getwitterfragt, wieso das hier überhaupt unter Völkerrecht falle und welche Norm verletzt wurde.
Darauf bekam ich diverse Antworten von einem gewissen Ssaman Mardi, seines Zeichens Mitarbeiter selbiger obiger welcher.
Sowas wie
Pushbacks verstoßen gegen das non-refoulement Prinzip. Dieses Prinzip ist ein Grundsatz des Völkerrechts. Dementsprechend sind Pushbacks völkerrechtswidrig.
Mehr Infos:https://t.co/nTX2HXaRrb
— Ssaman Mardi (@SsamanMardi) November 28, 2020
Nein. Einfach nur nein.
— Ssaman Mardi (@SsamanMardi) November 28, 2020
Jurist:in offensichtlich auch nicht.
— Ssaman Mardi (@SsamanMardi) November 28, 2020
Nun bin ich mir ganz sicher und lege größten Wert darauf, wirklich gar nichts von dem zu sein, was hinten auf :in endet. Aber ich lese schon nach, was mir die Leute da so unterjubeln wollen.
Und es leuchtet mir nicht ein, warum es völkerrechtlich geboten sei, dass ein kleines Land wie Griechenland mit 10 Millionen Einwohnern, einer Fläche von etwa einem Drittel Deutschlands und etwa einem Achtzehntel unseres Bruttoinlandsprodukts unbegrenzt ganz Afrika aufnehmen müsste. Irgendwo ist eine Aufnahmegrenze erreicht, und dazu habe ich jetzt auf Anhieb auch nichts im Völkerrecht gefunden, wo da die Belastungsgrenze ist.
Die linksextreme, nicht vertrauenswürdige und propagandistische Marxismusanstalt Bundeszentrale für politische Bildung verkündet dazu:
Non-Refoulement
Das Non-Refoulement-Prinzip verbietet die Ausweisung, Auslieferung oder Rückschiebung von Personen, wenn die Annahme besteht, dass ihnen im Zielland Folter, unmenschliche Behandlung bzw. schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Grundsatz, der u.a. Bestandteil der Genfer Flüchtlingskonvention ist.(Quelle: Informationsplattform humanrights.ch)
Das ist dann halt auch schon Schrott, wenn unsere Bundesregierung als „politische Bildung” ausgibt, einfach von Webseiten abzuschreiben, aus deren Impressum überhaupt nicht hervorgeht, wer und was sie überhaupt sind. Als „verantwortlich” verlinken sie einfach auf sich selbst. Unter „Über uns” erklären sie:
humanrights.ch steht für die Menschenrechte ein – unabhängig, leidenschaftlich und professionell. Wir informieren, beraten und stärken diejenigen, die sich für ihre eigenen Rechte und für die Rechte anderer einsetzen – in der Öffentlichkeit, in der Politik, in der Justiz, in Organisationen und Bewegungen, in der Bildung.
humanrights.ch stärkt das Bewusstsein über die Menschenrechte in einer Zeit, in der diese unter Druck geraten – weltweit, aber auch in der Schweiz. Unsere Vision bleibt: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Wir stellen Knowhow zur Verfügung, damit die Menschenrechte in der Schweiz und von der Schweiz aus durchgesetzt und weiterentwickelt werden können.
Blubber, blubber, bla, bla. Kein Wort davon, wer sie sind, was sie sind, wer das bezahlt. Stinkt gewaltig nach Propaganda und Desinformation nach der Methode Soros. Aber wenn da steht, dass sie sich für Menschenrechte einsetzen und in der Schweiz sitzen, dann muss es ja toll sein.
Und von so einem Misthaufen schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung unserer Regierung einfach so ungeprüft ab, und nennt das dann „Bildung”.
Folgt man mal den dort angegebenen Links, kommt man beispielsweise darauf, Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Der Gerichtshof hat mit diesem Urteil vom 07.07.1989 zum ersten Mal entschieden, dass die Verantwortung eines Staates dadurch zum Tragen kommen kann, dass dieser eine Person ausweist, die im Aufnahmeland der Gefahr einer Misshandlung ausgesetzt ist.1Im Fall Soering entschied der Gerichtshof, dass eine Verletzung von Artikel 3 vorläge, wenn der Beschwerdeführer in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeliefert würde. (Es bestünde die ernsthafte Gefahr der Unterbringung im Todestrakt – eine Behandlung, die die von Artikel 3 gesetzte Schwelle überschreitet.)
„Tatsächliche Gefahr der Misshandlung“
Die Verantwortung des ausweisenden/abschiebenden Staates kommt unabhängig davon zum Tragen, ob das Empfängerland ein Konventionsstaat ist, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme sprechen, dass für den Beschwerdeführer die „tatsächliche Gefahr“ einer Misshandlung besteht. Vilvarajah u.a. gegen Vereinigtes Königreich 30.10.1991: Der Gerichtshof befand, dass im Hinblick auf die Abschiebung der Beschwerdeführer – darunter ein Mitglied der tamilischen Gemeinschaft – nach Sri Lanka 1988, keine solchen Gründe vorlagen und dementsprechend stellte er keine Verletzung von Artikel 32fest.
Chahal gegen Vereinigtes Königreich 15.11.1996: Der Gerichtshof befand, dass ein Anhänger der Sikh-Separatisten, dessen Abschiebungsanordnung mit Erwägungen der nationalen Sicherheit begründet war, einem ernsthaften Risiko von Misshandlungen ausgesetzt wäre, wenn er nach Indien zurückgeführt würde (der Gerichtshof fand die Zusicherungen der indischen Regierung nicht zufrieden stellend). Verletzung von Artikel 3, sollte die Abschiebung nach Indien vollstreckt werden
Mal abgesehen davon, dass sie das im Einzelfall konkret prüfen und nicht pauschal sagen, dass man in das Land X nicht abgeschoben werden darf, geht es bei diesen drei Beispielen um:
- Es geht immer um Abschieben und Ausweisen, nicht um das Nicht-Rein-Lassen
- Es geht immer um individuelle Fälle und nicht so allgemeines Zeug wie „in X wird grundsätzlich jeder gefoltert”
- In die USA wird man nicht ausgeliefert, wenn einem da der Todestrakt droht. In Indien könnte ein Anhänger der Sikh-Separatisten der Misshandlung ausgesetzt sein. Aber einen Tamilen kann man nach Sri Lanka schicken,
Etwas allgemeiner ist dagegen das:
Hirsi Jamaa und andere gegen Italien (27765/09) 23.02.2012
Urteil der Großen Kammer
24 Flüchtlinge aus Eritrea und Somalia waren von Libyen aus nach Italien aufgebrochen und wurden im Mai 2009 auf hoher See südlich der italienischen Insel Lampedusa von der italienischen Küstenwache aufgegriffen und anschließend nach Libyen zurückgebracht. Unter Berufung auf Artikel 3 rügten sie, dass sie dadurch der Gefahr unmenschlicher Behandlung ausgesetzt worden seien. Außerdem machten sie geltend, dass Italien u.a. Artikel 4 Protokoll Nr. 4 zur EMRK (Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen) verletzt habe. Der Gerichtshof stellte u.a. einen Verstoß gegen Artikel 3 durch Italien fest, sowohl aufgrund der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung der Beschwerdeführer in Libyen als auch aufgrund der möglichen Abschiebung in ihre Herkunftsländer, sowie einen Verstoß gegen Artikel 4 Protokoll Nr. 4.
Aha. Unmenschliche Behandlung in Libyen.
Was schon die Frage aufwirft, warum man einerseits die These vertritt, dass der Islam zu Deutschland gehöre, und das alles so lieb und nett sei, wir das hier unbedingt räuchten, gleichzeitig aber behauptet, dass islamische Staaten wie Libyen so schlimm wären, dass man niemandem antun könne, dorthin gebracht zu werden.
Die nächste Frage wäre, warum man einerseits behauptet, dass Libyer solche Barbaren wären, dass man niemandem ihre Gesellschaft zumuten könne, gleichzeitig aber die Ansicht vertritt, dass sie hier freien Zugang haben müssten. Warum ist die Mischung Libyer+Mensch völkerrechtswidrige Folter, wenn sie dort stattfindet, aber ganz toll, modern und weltoffen, wenn dieselben Leute dann hier aufeinandertreffen? Könnte mich ja nicht erinnern, irgendwo von einer Eingangskontrolle gehört zu haben, die libyschen Folterknechten die Einreise nach Europa verwehren würde.
Warum also ist es gut, wenn Menschen nach Europa kommen, aber schlecht, sie nach Libyen zu bringen, wenn sie a) hier und dort auf dieselben Libyer treffen können und b) man doch ohnehin alle Grenzen abschaffen und beliebige Freizügigkeit einrichten wollte?
Wie kann man den grenzenlosen Weltkommunismus wollen, und gleichzeitig behaupten, man könne niemanden nach Libyen abschieben?
Nun ging es hier aber gar nicht um Libyen, sondern um die Ägäis, die Reise von der Türkei nach Griechenland.
Was nun die Frage aufwirft, ob die Grünen, die eben noch so Türkei-verliebt waren, damit nunmehr behaupten, dass die Türkei ein geschäftsmäßiger Folterstaat wie Libyen wäre.
Ich ersuche um Klärung des Standpunktes der Grünen.
Stellen die Grünen jetzt die Türkei als Folterstaat dar, um die Migration per Völkerrecht zu erzwingen?
Update:
Ja.
— Ssaman Mardi (@SsamanMardi) November 28, 2020