Crypto: Es ist niemals nichts passiert, und keiner hätte je irgendwas von irgendwas gewusst…
Aktuelles aus der Schweiz.
Die Basler berichtet: Bundesanwaltschaft stellt Strafverfahren gegen Crypto AG ein – Die Ermittler haben keine «bewusste und nicht legitimierte Widerhandlung gegen das Exportkontrollrecht» gefunden.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Strafverfahren gegen die Crypto AG wegen möglicher Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass jemand bewusst gegen das Gesetz verstossen habe, schreibt die Behörde.
Die BA hat das Strafverfahren daher rechtskräftig eingestellt, wie sie am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Zudem habe sie die Rückgabe der sichergestellten Chiffriergeräte an die betroffenen Firmen verfügt.
Beim Verfahren ging es um die Frage, ob Personen aus dem Umfeld der Crypto AG «manipulierte» Chiffriergeräte zum Export beantragt haben. Konkret musste abgeklärt werden, ob diese Personen bei den Ausfuhrbewilligungen den Sachverhalt verschleiert und wichtige Informationen falsch deklariert haben.
Nach ihrer Untersuchung kommt die BA zum Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für «bewusste und nicht legitimierte Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht» gebe. Die mit dem Export der Chiffriergeräte beauftragten Personen hätten davon ausgehen müssen, dass dieser Export rechtmässig sei. Daher habe die BA die Einstellung des Verfahrens verfügt.
Hähähä
Auch der SRF berichtet, aber würziger:
Während Jahrzehnten hatte die Zuger Firma manipulierte Chiffriergeräte verkauft. Juristische Konsequenzen hat das keine.
Die «Rundschau» und andere Medien hatten im Februar aufgedeckt, dass der deutsche und der US-Geheimdienst bei der Zuger Firma Crypto AG ihre Finger mit im Spiel hatten: Die Crypto AG verkaufte Chiffriergeräte, die so manipuliert waren, dass die beiden Geheimdienste die verschlüsselten Botschaften anderer Staaten mitlesen konnten. Der Aufschrei war gross.
Befürchtet wurde, dass die Machenschaften dieser Firma dem Ruf der neutralen Schweiz schaden könnten. In der Folge reichte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Strafanzeige ein. Der Vorwurf: Widerhandlung gegen das Güterkontrollgesetz. Und im März beschlagnahmte die Bundesanwaltschaft bei der Crypto AG 400 Chiffriergeräte. Ausserdem sistierte der Bund die Ausfuhrbewilligung für die Chiffriergeräte.
Nun folgt die Wende. Die BA stellt das Strafverfahren ein. Doch die Begründung überrascht: Weil der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) über die ganzen Manipulationsvorgänge im Bild gewesen sei, liege kein strafbares Verhalten vor, schreibt sie. Im Militär- und Nachrichtendienstgesetz hätten hinreichende Gesetzesgrundlagen für das Vorgehen bestanden.
Die einen sagen, kein Beteiligter habe davon gewusst, also sei es nicht strafbar. Die anderen sagen, es hätten doch alle gewusst, also keine Täuschung und somit nicht strafbar.
Wie bei mir hier in Deutschland: Da wollten die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht auch nichts zu beanstanden finden.