Ansichten eines Informatikers

NOTAM ‚B1864/20‘ ? Ganz Deutschland Konfliktzone mit Flugverbot?

Hadmut
27.12.2020 15:24

Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht. [Update]

Eine Leserin insistiert, ich möge mich dazu äußern:

In irgendeinem Forum behauptet irgendwer unter irgendeinem Pseudonym oder auch Echtnamen:

Habe gerade mal wieder auf Telegramm einer dieser Meldungen herhalten, die ohne Quellenangabe kursieren:

Deutschland ist KONFLIKTZONE (Kriegsgebiet?) bis 03.03.2021

„Heute wollte ich einen Drohnenflug für den nächsten Auto-Korso in München anmelden. Wir wollten am Ende des Korsos die beteiligten Fahrzeuge in Formation aufstellen, diesen Anblick mit ein paar schönen Luftbildern aufnehmen und daraus dann ein ‚Werbevideo‘ basteln. Dabei ist mir aufgefallen, dass derzeit in ganz Deutschland keine Drohne (oder ein anderes privates Fluggerät) auch nur einen Meter abheben darf, egal wo! Ich habe nachgeforscht und bin auf etwas SEHR Mysteriöses gestoßen!

Kurz vorweg: Die internationale Luftfahrt hat feste Regeln in Form von Lufträumen verschiedener Klassen. Dort ist grundsätzlich und dauerhaft der Flugbetrieb geregelt. Kurzzeitige Ausnahmen oder Sonderfälle werden von den Luftfahrtbehörten über sogenannte ‚NOTAM‘ bekanntgegeben. Dadurch lassen sich z.B. kurzzeitig Lufträume sperren, z.B. bei politischen Veranstaltungen, Notfällen oder militärischen Aktivitäten.

Auf meiner Suche nach der pauschalen Startabsage bin ich auf die deutschlandweit (!) geltende NOTAM ‚B1864/20‘ gestoßen. Die gilt derzeit für jeden Quadratmeter Deutschlands und da steht drin: ‚FOR FLIGHTS OVER OR NEAR CONFLICT ZONES REFER TO THE GERMAN AERONAUTICAL INFORMATION CIRCULAR (AIC).‘. Diese NOTAM ist gültig vom 03.12.2020 bis zum 03.03.2021!“

Ich habe mich dann auf die Quellensuche begeben und unter https://www.notaminfo.com/latest?country=Germany
die Info gefunden:

B) FROM: 20/12/03 00:00C) TO: 21/03/03 23:59 EST

E) FOR FLIGHTS OVER OR NEAR CONFLICT ZONES REFER TO THE GERMAN AERONAUTICAL INFORMATION CIRCULAR (AIC).

Kennt sich jemand damit aus? Gilt das nur für Dronen oder Flugverkehr insgesamt? covid-bedingt oder Kriegszone?

Die Leserin fragt: „kannst Du Dir bitte das Nachfolgende ansehen und einschätzen ?”

Ja. Nein. Weiß ich nicht.

Ja, ich kann es mir ansehen.
Nein, es führt nicht dazu, dass ich es einschätzen könnte.

Ich weiß nicht, was es damit auf sich hat.

Ich bin (leider) kein Pilot und habe (leider) keinen Pilotenschein. Ich habe allerdings mal diesen Drohnenführerschein gemacht und dabei gelernt, dass es diese NOTAMs gibt und man sie beachten muss. Das ist politisch höllengefährlich, weil NOTAM das Acronym von Notice(s) to Airmen bedeutet und dämlichen Feministinnen dann wieder Diskriminierungsbeschwerde erheben oder glauben, die würden für sie nicht gelten.

Bedauerlicherweise habe ich mir diese NOTAMs noch nie näher angsehen. Das hat im wesentlichen drei Gründe:

  • Ich habe mir bei der Information über Drohnenflüge immer einen schlanken Fuß gemacht und die DFS Drohnen-App verwendet, der man sagt, was man machen will und die einem dann Verboten, Achtung oder sowas sagt. Man kann sich dann dadurch klicken, wovor sie einen warnt. Und wenn die App „Nein” sagt, muss man eigentlich auch gar nicht mehr nachlesen, warum das so ist, denn man kann es ja ohnehin nicht ändern oder umgehen.

    Zumal ich hier, wo ich wohne, auch gar keine Abfrage mehr brauche, denn ich wohne innerhalb der Sperrzone um den Reichstag, hier geht sowieso nichts.

    Insofern war das erstaunlich, dass sich neulich eine Drohne in der Gedächtniskirche verfangen und von der Feuerwehr aufwenig rausgepflügt werden musste, denn da darf man nämlich eigentlich gar nicht drohnenfliegen. Auch außerhalb dieser Zone ist das im Großraum Berlin schwierig, weil man Wohn- und andere Gebäude und auch sämtliche Hauptverkehrswege (einschließlich Wasser) meiden muss, und von beidem hat Berlin ziemlich viele.

  • Ich hatte 2019 zu viel zu tun und 2020 Corona. Also nicht die Krankheit, sondern die Stubenhockerei. Da war nichts mit Drohnenfliegen, viel mehr als Softwareupdate und Akkus laden habe ich nicht gemacht. Ich habe nur kurze Funktionstests gemacht (ein paar Sekunden abheben bis auf Hüfthöhe und alle Freiheitsgrade sowie die Kamera getestet), und der einzige echte Flug war unterirdisch. Ich habe ein Baggerloch unterhalb der Bodenfläche inspiziert und dort unten nach einem undichten Wasserrohr gesucht. Negative Flughöhe. Kollisionsgefahr mit Luftfahrzeugen vernachlässigbar.

Insofern kenne ich mich mit NOTAMs noch gar nicht aus, außer dass ich den Namen schon mal gehört habe und ungefähr weiß, was sie sind.

Der Versuch, danach zu suchen, fiel jedoch ziemlich ernüchternd aus, denn ich habe nichts gefunden, wo man einfach mal so nach der Nummer suchen könnte. Abgesehen davon, dass die Weboberflächen, die damit etwas zu tun haben, auch alle wirken, als wären sie vor 20 Jahren geschrieben worden, und die meisten für Nichtpiloten auch unbedienbar sind, weil die einfach nur irgendwelche Abkürzungen angeben, die mir nichts sagen, stehe ich vor dem Problem, dass die etwa hier und hier zur Abfrage die Flughäfen (und sogar eine Luftfahrzeugnummer) und nicht die NOTAM-Nummer haben wollen. Das leuchtet mir ja auch ein, weil man ja normalerweise die Dinger nicht nach ihrer Nummer sucht, sondern die mit Relevanz für die beabsichtigte Flugstrecke.

Ich habe mal hilfsweise die DFS-Drohnenapp befragt.

Die weiß nichts von B1864/20 und zeigt mir für hier nur B1935/20 , B1948/20, A7431/20 und „Berlin” an.

B1935/20 bezieht sich auf COVID-19-Passagierbeschränkungen. Alle nicht wirklich wichtigen Flüge von anderen Ländern nach Deutschland bla bla bla.

B1948/20 hat aber einen ähnlichen Text: „For Flights over or near conflict zones outside Germany refer to the german aeronautical information circular (AIC).” Sonst steht da nichts.

A7431/20 informiert „CTR BERLIN-TEGEL DEACTIVATED AIC VFR 04/20 REFERS. Dass Tegel abgeschaltet wurde, interessiert mich auch nicht.

Und eben die Flugvebotszone Berlin.

B1948 finde ich aber nun immer mal unter https://notaminfo.com/latest?country=Germany und da heißt es

Q) EDXX/QAFXX/I/NBO/E/000/999/5123N01019E262
B) FROM: 20/12/19 08:34C) TO: 21/03/03 23:59 EST

E) FOR FLIGHTS OVER OR NEAR CONFLICT ZONES OUTSIDE GERMANY REFER TO THE GERMAN AERONAUTICAL INFORMATION CIRCULAR (AIC).

Aha.

Man kann jetzt versuchen, mittels dieser Anleitung daraus schlau zu werden.

EDXX heißt wohl, dass alle Fluginformationsgebiete betroffen sind.

QAFXX heißt vielleicht, dass es sich auf AF = FLIGHT INFORMATION REGION (FIR) bezieht und zwar alle (XX).

I steht wohl für IFR also Instrumentenflug.

NBO Heißt wohl N = zur umgehenden Beachtung für Flugzeugbetreiber, B = wichtig für Vorfluginformationen (“pre-flight information bulletins”, O = Operationell bedeutend für IFR-Flüge

Und der Rest sind Ortsangaben.

Wenn ich das als völliger Laie also richtig missinterpretiert habe, dann heißt die wortähnliche NOTAM B1948/20 (denn B1864/20 habe ich nicht gefunden): Wenn Du mit einem Flugzeug über ein Krisengebiet außerhalb Deutschlands fliegst, schau halt im GERMAN AERONAUTICAL INFORMATION CIRCULAR (AIC) dazu nach, da steht mehr dazu. (Könnte auch heißen, dass man das da melden solle, weiß ich aber nicht). Und diese Anweisung gilt für ganz Deutschland, weil es eben keinen Ortsbezug hat.

Und für so einen Scheiß scheucht man mich rum? Weil die Flugaufsicht Meldungen rumschickt, wo man was nachlesen soll? Ganz Deutschland gleich zum flugverbötigen Krisengebiet erklärt? Irgendwo einer einen dummen Kommentar hinrotzt?

Mmmmh.

Warum fragt man da nicht Leute, die sich mit sowas auskennen und aus dem Stand sagen können, was es damit auf sich hat?

Update: Jemand mit Ahnung von der Sache (jedenfalls mehr Ahnung, als ich sie habe) schreibt mir:

Hallo,

Fliegerenglisch ist eine interessante Sache weil es sich, so ähnlich wie Latein, in jedem Land anders anhört (ich habe als eine meiner ersten bezahlten Programmiertätigkeiten ein Fliegerlexikon für Privatflieger programmiert, in 2 kB (!) auf einem Sharp Taschencomputer).

https://safeairspace.net/ zeigt die Konfliktzonen, Deutschland ist nicht dabei.

Der Eintrag ist einfach ein Blankoplatzhalter, der alle paar Monate erneuert wird und wie schon richtig vermutet, nichts anderes sagt außer: “Konfliktzonen außerhalb Deutschlands sind hier nicht gelistet”, nur eben auf Fliegerenglisch…

Es handelt sich also nur um einen regelmäßig wiederholten Hinweis, dass man in den NOTAMS eben keine Hinweise zu ausländischen Konfliktzonen bekommt, man sich deshalb nicht darauf verlassen kann, und woanders nachschauen soll.

Es steht überhaupt nichts von einem Drohnenflugverbot für Deutschland oder gar einer erwarteten Konfliktzone Deutschland in den nächsten drei Monaten da.