Gute Tote, Schlechte Tote: Verbot des Fotografierens von Unfalltoten ab 1.1.2021
Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.
Ein Leser fragt an, ob uns mit dem von der SPD-Justiziministerin Christine Lambrecht eingeführten strafrechtlichen Verbotes des Fotografierens von Toten dann endlich auch solche Fotokampagnen wie die Ausschlachtung der Leiche von Alan Kurdi erspart blieben.
Weiß ich nicht.
Aber ziemlich unwahrscheinlich.
Denn im Gesetz heißt es ja, dass die Tat in der Regel nur auf Antrag (der Angehörigen) verfolgt wird. Das würde voraussetzen, dass die es selbst überlebt haben und es eine eindeutig geklärte Identität und Verwandschaftsverhältnisse gibt.
Und dass die das überhaupt wissen, dass es solches Recht gibt, und das auch wollen. Denn die wird man politisch schon bearbeiten, der Kampagne zuzustimmen.
Oder bestechen, damit die die Klappe halten. Wer zahlt, der darf.
Und auch die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft ohne Antrag aus öffentlichem Interesse ein Verfahren eröffnet, sind ziemlich willkürlich.
Im Ergebnis ist das eine Strafvorschrift, deren Anwendung völlig willkürlich politisch gesteuert werden wird.
Heißt: Mit Bildern ertrunkener Migranten werden wir auch künftig zugeballert. Für Bilder von von Migranten getöteter Frauen wird man in den Knast kommen. Denn deren Angehörige werden mit Sicherheit politisch stark manipuliert und bedrängt, Strafantrag zu stellen oder zu unterlassen.