Nochmal zu den Finanznöten des Mitteldeutschen Rundfunks
Ach, mir hatte noch ein Leser geschrieben.
Habe ich zu spät gesehen, um es im anderen Artikel noch zu berücksichtigen:
Hallo Herr Danisch,
ich habe interessehalber mal kurz in die Bilanz des MDR geschaut. Falls für Sie ebenfalls von Interesse:
Die Aufwendungen für Altersversorgung (Teil des Personalaufwands) sind tatsächlich von rd. 34 Mio. € auf rd. 53 Mio. € gestiegen (+ 19 Mio. € oder gut + 55 %).
Diese 53 Mio. € stellen aber nicht die Zahlungen an Ruheständler dar (für Pensionsverpflichtungen sind Rückstellungen zu bilden; soweit dies ausreichend geschieht, laufen die späteren Zahlungen gegen diese Rückstellungen und sind insoweit ergebnisneutral).
Maßgeblich (i.H.v. 48 Mio. €) geht die Erhöhung der Aufwendungen für Altersversorgung auf die Erhöhung der Pensionsrückstellungen zurück.
Diese haben sich von 450 Mio. € auf 513 Mio. € erhöht (+ 63 Mio. €).
Von der Erhöhung sind 48 Mio. € im Personalaufwand ausgewiesen, 12 Mio. € im Zinsaufwand (Aufzinsungseffekte) und 3,8 Mio. € im sonstigen betrieblichen Aufwand (resultiert aus früherer Gesetzesänderung, sog. „BilMoG-Zuführung“).
Nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, wie sich die im Personalaufwand ausgewiesenen 48 Mio. € zusammensetzen.
Im Lagebericht heißt es, der gestiegene Personalaufwand resultiere vor allem auf dem Absinken des Zinssatzes für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen (Wahlrecht zum Ausweis im Personal- oder im Zinsaufwand). Dies ist plausibel. Pensionsrückstellungen sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Der Abzinsungssatz sinkt derzeit aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus (Altjahre mit noch etwas höheren Zinsen fallen aus dem Durchschnitt heraus, Neujahre mit noch niederigeren Zinsen kommen hinzu). Entsprechend steigen die Pensionsrückstellungen „automatisch“.
Ein weiterer Grund für die Erhöhung der Pensionsrückstellungen kann natürlich sein, dass sich die Erfüllungsbeträge / Pensionslasten auch nominal erhöht haben (Neuzusagen, Erhöhung der Anwartschaften aufgrund Beschäftigungsdauer, pensionserhöhende Gehalts- und Rententrends, etc.). Dies kann ich auf die Schnelle aber aus der Bilanz nicht ersehen. Wesentlich dürften jedenfalls die Zinssatzeffekte sein.
Beste Grüße
[…]
PS: Nicht wenige Unternehmen, die in der Vergangenheit Pensionszusagen erteilt haben, drohen unter dem Effekt der „automatisch“ aufgrund des Zinsniveaus steigenden Pensionsrückstellungen (bzw. der zinsbedingt tatsächlich steigenden und dann auch bilanziell abzubildenden wirtschaftlichen Belastungen) zusammenzubrechen. Kein Wunder, dass die Öffis dringend höhere Gebühren wollen. Beim MDR machen die Pensionsverpflichtungen immerhin rd. 46 % der Bilanzsumme aus! Das ist tatsächlich ein Versorgungswerk mit angeschlossenem Sendebetrieb.
PPS: Für den Fiskus würde das zinsbedingte Steigen der Pensionsrückstellungen (= Aufwand/Betriebsausgaben) natürlich eine Katastrophe bedeuten. Darum wird in der Steuerbilanz auch fröhlich weiter mit festgeschriebenen 6 % abgezinst (§ 6a EStG). Da freut sich der Unternehmer: Riesenbelastungen aus den Pensionen, aber steuerlich nicht abziehbar! Entsprechende Verfassungsbeschwerden verschimmeln irgendwo im BVerfG. Da pro Prozentpunkt Absenkung des Zinssatzes im Jahr der Absenkung Steuerausfälle von 10 – 20 Mrd. € geschätzt werden, habe ich auch wenig Hoffnung, dass das BVerfG § 6a EStG insoweit für verfassungswidrig erklärt.
Das würde die Vermutung des anderen Lesers bestätigen.
Und die Riesen-Sauerei, die da abläuft:
Während wir normale Bürger das hinnehmen müssen, dass unsere Renten immer lausiger ausffallen und die Lebensversicherungen immer weniger abwerfen, sollen wir die Pensionen im Rundfunk durch erhöhte Rundfunkbeiträge sicherstellen.
Der Bürger soll das Fernsehvolk für die Folgen ihrer eigenen Schwachsinnsideologie entschädigen.