Das Bundesverfassungsgericht knacken: Der überaus dubiose Unterschied zwischen Polen und Deutschland
Das ist so richtig schräg und verlogen.
Aber: Kann ich damit das Bundesverfassungsgericht knacken und die Verfassungsrichterin Susanne Baer rückabwickeln?
Die Tagesschau meldet, es werde erwartet, dass der EuGH die Justizrefom in Polen kippen werde.
Und durch einen neuartige Prozedur der Richterberufung, die im Verdacht steht, Parteigänger der regierenden PiS-Partei ins Justizsystem zu lotsen statt Richter, die unabhängig von der Politik urteilen können oder wollen.
Inzwischen sind Hunderte solcher Richter in Amt und Würden gekommen, erzählt Bartlomiej Przymusinski von der unabhängigen Richtervereinigung “Iustitia”: “Das Problem der fehlerhaften Ernennungen wird immer größer. Im Obersten Gericht sind es -zig Personen, die durch ein politisiertes Ernennungsverfahren berufen wurden”, sagt er. “Umso wichtiger ist es, dass der Europäische Gerichtshof ein klares Zeichen setzt, dass solche Prozeduren unzulässig sind.” […]
Konkret geht es vor dem Europäischen Gerichtshof heute um die Besetzung von Stellen am Obersten Gericht, der höchsten Berufungsinstanz Polens. Die zentrale Rolle bei der Richtervorauswahl spielt der Landesjustizrat, ein laut Verfassung eigentlich unabhängiges Organ. Unter der PiS-Regierung aber wurde es aufgelöst und auf umstrittene Weise neu besetzt und, so der Vorwurf, seiner Unabhängigkeit beraubt.
Der Rat empfahl denn auch tatsächlich Personen aus dem Umfeld der Partei für das Oberste Gericht.
Doch dahinter steht mehr, glaubt Przymusinski von “Iustitia”: nämlich indirekt erneut die Frage, ob die nach dem PiS-System berufenen Personen überhaupt Richter sind und ob ihre Entscheidungen entsprechend Bestand haben können.
Das finde ich jetzt toll.
Könnt Ihr Euch noch erinnern, als ich darüber berichtet hatte, wie ich auf Auskunft gegen den Deutschen Bundestag über die Wahl der Verfassungsrichterin Susanne Baer geschrieben hatte?
Als da rauskam, dass die keinerlei Aussprache mit der hatten, die nie gesehen hatten und überhaupt nicht wussten, wen sie da eigentlich wählen? Die einfach ohne Diskussion durchgewinkt haben, Frauenquote?
Der Brüller war ja, dass die von der gar keine eigenen Akten hatten, weil die nur Akten von Bundesbeamten haben, die aber Landesbeamtin war. Die bekamen dann nur von ihr Dienstakte und Lebenslauf, und beide waren nach meinem Wissensstand falsch, weil sie sich im Lebenslauf als Direktorin von was ausgab, was sie nicht war, und in der Dienstakte nicht stand, dass sie in Wirklichkeit für das Frauenministerium tätig war und somit Richterin in eigener Sache würde.
Außerdem natürlich ganz eng Parteiverbandelt mit rot-grün.
Und die haben damals nicht mal geprüft, ob die überhaupt die Staatsexamen hat. Der Verwaltungsrichter kippte fast vom Sessel, der war fassungslos und sagte, was er alles vorlegen musste, um kleiner Verwaltungsrichter zu werden. Die haben da nicht mal beglaubigte Abschriften akzeptiert, er musste die Originale vorlegen, sich ausweisen und so weiter. Aber bei einer Verfassungsrichterin, die überdemokratisch der Regierung Vorschriften machen kann, hat man einfach gar nichts geprüft.
Als ich dann fragte, warum man das nicht nachholt, teilt man (meines Erachtens rechtsfehlerhaft, weil man analog zu Beamtentätigkeiten schloss, diese aber eben gerichtlich nachprüfbar sind) mit, dass eine nachträgliche Prüfung rechtlich nicht möglich sei, weil sie dann eben Richterin ist, wenn sie zur Richterin ernannt wurde, das sei nicht mehr nachprüfbar. Auch das sah ich anders, weil da eben steht, dass der Bundespräsident die gewählten Richter ernennt und nicht irgendwen. Wer nicht wirksam gewählt ist, kann nicht ernannt werden.
Das lehnte man ab. Die Ernennung sei passiert und nicht richterlich überprüfbar.
Wenn der Unfall nun mal passiert sei, könne nichts daran vorbeiführen, dass die da halt 12 Jahre (und danach mit praktisch unendlicher Rechtswirkung) und ohne jede demokratische Legitimation schalten und walten kann. Und das macht sie ja auch. Ich habe das ja beschrieben, wie man sich da die Verfassungsbeschwerden selbst schreibt und passende Strohmänner als Beschwerdeführer castet.
Komischerweise beschimpft man Polen als undemokratisch dafür, dass sie dort mit ihren höchsten Richtern genau dasselbe machen wie unser Bundestag mit Verfassungsrichtern.
Wenn sie jetzt aber urteilen, dass in Polen deshalb Richter nie wirksam Richter geworden sind und nie urteilen konnten, dann ist das vielleicht genau der richtige Hebel, um das Bundesverfassungsgericht aus dem Sattel zu heben.