Ansichten eines Informatikers

Die EU will jetzt angeblich alle Eure Mails entschlüsseln

Hadmut
17.3.2021 1:21

Die EU auf dem Weg zur totalitären Krake? Es würde bis ins Detail alles passen.

Ein Leser schreibt, ich solle doch mal auf diesen schwedischen Blogartikel schauen, Umfeld der schwedischen Piratenpartei, und weil ich immer noch kein Schwedisch kann, hier die Google-Übersetzung.

Demnach habe die EU unauffällig ein Gesetz durchgewinkt, wonach künftig alle Mail-Provider alle Mails automatisch entschlüsseln und nach Kinderpornographie und anderem Kram durchsuchen müssen. (Paradox: Dieselben Linken, die sich bei der Vorratsdatenspeicherung noch dagegen gewehrt haben, Menschen unter „Generalverdacht” zu stellen…)

Es geht also um Ihre Nachrichten und Ihre E-Mail . (Möglicherweise mit Ausnahme von E-Mails, die von Benutzer zu Benutzer PGP-verschlüsselt sind und auf die grundsätzlich nicht zugegriffen werden kann.) Normale Nachrichten in verschiedenen Apps und normale E-Mail-Nachrichten müssen jedoch entschlüsselt , überprüft und analysiert werden können . Dies gilt auch für von Ihnen gesendete Fotos und Videos sowie für Videokonferenzdienste wie Skype, Zoom und mehr.

Dies ist eine gigantische Aufgabe. Daher wird es automatisch passieren.

Das Problem ist, dass die Algorithmen darin nicht besonders gut sind. Als die Schweiz etwas Ähnliches versuchte, gab es neun gefälschte Flaggen auf einer echten.

Dies bedeutet, dass in neun von zehn Fällen der Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern gegen jemanden gerichtet ist, der unschuldig ist. Was bedeutet, dass jeder, der unschuldig ist, am meisten zu fürchten hat .

Markierte Nachrichten werden dann an eine private Organisation in den USA übertragen. Dort müssen sie erneut überprüft und gegebenenfalls an die Polizei oder andere Behörden und Organisationen geschickt werden.

Und wenn es um sexuellen Kindesmissbrauch geht, reicht ein Verdacht – auch wenn er falsch ist – aus, um Probleme zu haben.

Sie können ein unschuldiger Verdächtiger sein, ohne es zu wissen, bis die Polizei an die Tür klopft – oder bevor Sie bei der Passkontrolle eines fremden Landes angehalten werden. Der Unschuldige hat, wie gesagt, am meisten zu befürchten.

Das ist aber nicht das einzige Problem.

Da Ihre Nachrichten und E-Mails entschlüsselt werden können, stehen sie auch allen Arten von Behörden und Geheimdiensten zur Verfügung. Denken Sie an das Motto der US NSA: Sammeln Sie alles .

Es würde sehr genau dazu passen, was hier in Deutschland gerade in mindestens zwei großen Konzernen vor sich geht: Nämlich den gesamten Mailverkehr ohne nachvollziehbaren Grund und ohne Beachtung der Sicherheit in US-Clouds, vor allem bei Microsoft, zu verschieben. Während Bill Gates neulich noch gesagt hatte, man solle End-zu-End-Verschlüsselung ganz verbieten, damit alle Kommunikation automatisch geprüft werden kann, etwa auf Corona-Fake-News.

Mielke hätte das so ähnlich begründet.

Dazu legt mir der Leser einen Gesetzentwurf bei, den ich im Internet hier gefunden habe. Auf die Schnelle habe ich den jetzt aber nicht verstanden, weil er sich auf andere Gesetze bezieht, die ich noch nicht gelesen habe, und die irgendwas außer Kraft setzen oder abmildern („derogation”). Da müsste man erst deutlich mehr lesen, um überhaupt verstehen zu können, was da eigentlich steht, nämlich Article 5(1) and Article 6 of Directive 2002/58/EC

und da steht:

Artikel 5

Vertraulichkeit der Kommunikation

(1) Die Mitgliedstaaten stellen die Vertraulichkeit der mit öffentlichen Kommunikationsnetzen und öffentlich zugänglichen Kommunikationsdiensten übertragenen Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten durch innerstaatliche Vorschriften sicher. Insbesondere untersagen sie das Mithören, Abhören und Speichern sowie andere Arten des Abfangens oder Überwachens von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten durch andere Personen als die Nutzer, wenn keine Einwilligung der betroffenen Nutzer vorliegt, es sei denn, dass diese Personen gemäß Artikel 15 Absatz 1 gesetzlich dazu ermächtigt sind. Diese Bestimmung steht – unbeschadet des Grundsatzes der Vertraulichkeit – der für die Weiterleitung einer Nachricht erforderlichen technischen Speicherung nicht entgegen.

(2) Absatz 1 betrifft nicht das rechtlich zulässige Aufzeichnen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten, wenn dies im Rahmen einer rechtmäßigen Geschäftspraxis zum Nachweis einer kommerziellen Transaktion oder einer sonstigen geschäftlichen Nachricht geschieht.

(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Benutzung elektronischer Kommunikationsnetze für die Speicherung von Informationen oder den Zugriff auf Informationen, die im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur unter der Bedingung gestattet ist, dass der betreffende Teilnehmer oder Nutzer gemäß der Richtlinie 95/46/EG klare und umfassende Informationen insbesondere über die Zwecke der Verarbeitung erhält und durch den für diese Verarbeitung Verantwortlichen auf das Recht hingewiesen wird, diese Verarbeitung zu verweigern. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst der Informationsgesellschaft zur Verfügung zu stellen.

Artikel 6

Verkehrsdaten

(1) Verkehrsdaten, die sich auf Teilnehmer und Nutzer beziehen und vom Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder eines öffentlich zugänglichen Kommunikationsdienstes verarbeitet und gespeichert werden, sind unbeschadet der Absätze 2, 3 und 5 des vorliegenden Artikels und des Artikels 15 Absatz 1 zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die Übertragung einer Nachricht nicht mehr benötigt werden.

(2) Verkehrsdaten, die zum Zwecke der Gebührenabrechnung und der Bezahlung von Zusammenschaltungen erforderlich sind, dürfen verarbeitet werden. Diese Verarbeitung ist nur bis zum Ablauf der Frist zulässig, innerhalb deren die Rechnung rechtlich angefochten oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann.

(3) Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienstes kann die in Absatz 1 genannten Daten zum Zwecke der Vermarktung elektronischer Kommunikationsdienste oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen im dazu erforderlichen Maß und innerhalb des dazu oder zur Vermarktung erforderlichen Zeitraums verarbeiten, sofern der Teilnehmer oder der Nutzer, auf den sich die Daten beziehen, seine Einwilligung gegeben hat. Der Nutzer oder der Teilnehmer hat die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der Verkehrsdaten jederzeit zurückzuziehen.

(4) Der Diensteanbieter muss dem Teilnehmer oder Nutzer mitteilen, welche Arten von Verkehrsdaten für die in Absatz 2 genannten Zwecke verarbeitet werden und wie lange das geschieht; bei einer Verarbeitung für die in Absatz 3 genannten Zwecke muss diese Mitteilung erfolgen, bevor um Einwilligung ersucht wird.

(5) Die Verarbeitung von Verkehrsdaten gemäß den Absätzen 1, 2, 3 und 4 darf nur durch Personen erfolgen, die auf Weisung der Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze und öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste handeln und die für Gebührenabrechnungen oder Verkehrsabwicklung, Kundenanfragen, Betrugsermittlung, die Vermarktung der elektronischen Kommunikationsdienste oder für die Bereitstellung eines Dienstes mit Zusatznutzen zuständig sind; ferner ist sie auf das für diese Tätigkeiten erforderliche Maß zu beschränken.

(6) Die Absätze 1, 2, 3 und 5 gelten unbeschadet der Möglichkeit der zuständigen Gremien, in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften für die Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere Zusammenschaltungs- oder Abrechnungsstreitigkeiten, von Verkehrsdaten Kenntnis zu erhalten.

Das sind eigentlich Datenschutzvorschriften, die die Nutzer solcher Dienste schützen sollen.

Und von denen werden jetzt zum Zwecke des Filterns von Kinderpornographie irgendwelche Ausnahmen definiert.

Ich habe es noch nicht ganz verstanden, da muss man wohl viel lesen und verstehen, um zu verstehen, was sei da machen.

Aber wisst Ihr, wonach das stinkt?

Nach Ursula von der Leyen und Erich Mielke. Totalitäres Traumpaar.