Die Verbindungsachse Bundesverfassungsgericht – Grüne – Susanne Baer – Annalena Baerbock
Wieder etwas mehr Licht im Berliner Juristensumpf.
Leser wiesen mich gerade auf etwas hin mit Sprengpotential.
Es gibt ein neues Detail zur Vita von #Baerbock – und zwar eines, das in der Vita fehlt: Für die Dissertation, die sie abgebrochen hat, war sie 2009 nach der Aussage unter einem ihrer Artikel Stipendiatin der Böll-Stiftung. https://t.co/3KYl8shID5 pic.twitter.com/z0rrNtlO8q
— Don Alphonso (@_donalphonso) July 1, 2021
Es gibt tatsächlich – das ist ja ein Ding – einen Text von Annalena Baerbock zu juristischen Themen. Also recht oberflächlich, und bei der Böll-Stitung der Grünen: „Wohin ziehen die Sterne Europas?“ Ziemlich dünnbrettbohrig, aber immerhin schon mal überhaupt etwas. Es geht um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag.
Wichtig sind zwei Aspekte (der zweite kommt dann unten):
Am Ende des Artikels steht
Annalena Baerbock ist Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa von Bündnis 90/Die Grünen und Promotionsstipendiatin der Heinrich-Böll-Stiftung.
Das stinkt enorm.
Denn jede Menge von politischem qualitativ minderwertigem Personal mit (oder manchmal eben auch ohne) Doktorgrad und Schunddissertation war Sitepndiatin der Böll-Stiftung.
Die haben da längst ihre korruption Promotionsstraßen, in denen Leute (wie ich es früher schon oft formuliert habe) durch die Promotion in die Karriere gezogen werden wie ein Auto durch die Waschstraße. Gang raus, Scheiben hoch, nichts machen und abwarten, bis die Trocknung fertig ist und das grüne Licht angeht.
Stell dir vor, du erschaffst eine Organisation, die verdienten Mitgliedenden a) Promotionsplätze an unterwanderten Unis zuschustert, diese b) mit Stipendien aus Steuergeld unterstützt und c) wohlwollende Doktoreltern parat hat.
Ich würde noch eine Ghostwritervermittlung einbauen.— Joseph Janaz, „Demokrat“ 🇲🇺 (@JanazJoseph) July 1, 2021
Ja. Das hatte ich schon öfters beschrieben und ist im Prinzip die Fortsetzung der DDR-Kader-Fabrik Humboldt-Universität. Als ich in Dresden war, ein Wessi unter vielen Ossis, hatte ich mich mal gewundert, was für dubiöse Vögel da mit Doktor rumliefen. Die Ossis haben mir das dann erklärt, dass die da zwar grundsätzlich und in den technischen Fächern schon eine recht gute Ausbildung und auch ordentliche Promotionen hatten, es in der DDR einen – von dem ganzen ML-Scheiß und der Stasi-Überwachung mal abgesehen – durchaus seriöse und wissenschaftliche Promotionsweg gab. Aber eben nicht nur. Es habe noch die politischen Promotionswege gegeben über Kader-Universitäten, SED-Lehrstühle, Militärakademien, in denen sozialismustreue Parteimitglieder und deren Angehörige den Doktor leistungslos umgehängt bekamen, weil es dort natürlich ganz wichtig war, dass das von der SED eingesetzte Führungspersonal in Fabriken, Betrieben und so weiter auch nach was aussah.
Ich habe inzwischen ziemlich viele Zuschriften dazu bekommen, dass die Grünen in den 80er und 90er Jahren von verschiedenen Marxisten und DDR-Sozialisten unterwandert und übernommen worden waren. Es drängt sich sehr stark der Gedanke auf, dass die da die SED-Methode weitergeführt haben, und das besonders an der Humboldt-Universität, deren ehemaliger Kaderzentralschmiede. Die ist ja immer noch von Stasi durchsetzt, siehe Causa Andrej Holm. Als hier mal die Soziologiestudenten gestreikt, das Fakultätsgebäude besetzt und darin gehaust haben wie Kommunisten eben, bin ich mal dran vorbeigegangen. Hat ja viele Glasscheiben zum Durchgucken. Pläne an der Wand. Marxlesungen und Übungen in Kapitalismuskritik.
Das stinkt alles ganz enorm danach, als hätten die da ihre Kaderkarrierestraßen nach DDR-Schema gebaut.
Und aktuell bekannter Fall scheint Franziska Giffey zu sein, die an der FU Berlin ihre SPD-Promotion bekam. Natürlich Plagiat, sonst müsste man ja was selbst schreiben oder einen Ghostwriter bezahlen. Vielleicht hatte man auch einen bezahlt, aber einen billigen. Gab’s ja schon öfter, dass Leute einen Ghostwriter beauftragte, der plagiierte und die Leute dann selbst als Plagiator dastanden, weil sie nicht zugeben konnten, es nicht selbst geschrieben sondern beauftragt zu haben.
Es ist mir immer wieder aufgefallen, und viele der Fälle habe ich hier im Blog beschrieben, wieviele dieser Berliner (und Hamburger) Diplom- und Doktorarbeiten in Informatik völliger Quatsch sind und keine fachliche Substanz haben, und entweder eigentlich gar nichts enthalten und Frauenförderpromotionen sind, oder ideologischer Genderschwachsinn. Also so eine Tarnversion von ML. Marxismus-Leninismus.
Warum Kanzlerkandidatin?
So ganz kann es nicht stimmen.
Die Grünen finanzieren über ihre Böll-Stiftung und Stipendien die Doktorandin Annalena Baerbock, die abbrach, haben also Geld versenkt, wissen, dass sie das nicht fertig gebracht hat, und stellen sie jetzt trotzdem als Kanzlerkandidatin auf?
Warum?
Ging der Abbruch der Promotion nicht auf Baerbock selbst zurück und wurde ihr deshalb nicht angelastet?
Kam der Abbruch von der Heinrich-Böll-Stiftung selbst?
Susanne Baer
(Scheinbarer) Kontextwechsel. Ich hatte doch schon oft darüber geschrieben, dass ich der „Forschung“ der Berliner Genderprofessorin und Verfassungsrichterin Susanne Baer nachgegangen bin, seit die verfassungs- und verfahrensrechtswidrig meine Verfassungsbeschwerde im Promotionsstreit „nicht angenommen“ (= weggeworfen) hat, während jeder noch so dumm Kleinscheiß (Geschlechtseintrag im Reisepass und sowas) durchentschieden wird.
Meine Beschwerde beruhte auf einer Entscheidung des BVerfG von 1991, wonach berufsbezogene Prüfungen, ihre Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe, einer gesetzlichen Grundlage bedürfen und der Gesetzgeber dies selbst regeln muss und nicht dem Ministerium, der Universität oder dem Prüfer überlassen darf. Das wollte ich durchsetzen, nachdem in der Verwaltungsgerichtsrechtsprechung und Rechtsliteratur Einigkeit darüber besteht, dass Promotion und Habilitation nicht der Würden- und Ehrenzirkus sind, als das die Unis sie gerne hinstellen, sondern ganz gewöhnliche Hochschulprüfungen eben.
Und weil ich nachweisen konnte, dass die Uni Karlsruhe nicht nur völlig willkürlich und widersprüchlich bewertet und es keinerlei Maßstäbe oder Verhältnismäßigkeiten gibt, also wer mehr leistet nicht auch die bessere Note bekommt, und vor allem: Die Universität auf Nachfragen selbst nicht sagen konnte, was eigentlich Aufgabe und verlangt ist, und auch selbst nichts anders sagen konnte als Willkür zu betreiben (Schema: reiche die Dissertation ein und Du wirst sehen, was dabei herauskommt…), hatte ich damit ja den an sich perfekten Fall, in dem massivst gegen die Anforderung verstoßen wird. Deshalb lief meine Beschwerde darauf hinaus, die Anforderungen der Entscheidung von 1991 (und das Bundesverfassungsgericht ist laut seiner eigenen Rechtsprechung nach § 31 BVerfGG an seine eigene Rechtsprechung gebunden) auf Promotionen (und Habilitationen) anzuwenden. Also: Zu fordern, dass die Promotionen, die Anforderungen, die Bewertungsmaßstäbe, vom Gesetzgeber geregelt werden müssten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte mir früher dazu schon gesagt, dass ich verfassungs- und verwaltungsrechtlich damit Recht hätte, es aber nicht bekäme, das würden sie nicht machen, weil damit auf Jahre hinaus nicht nur ich, sondern auch sonst niemand mehr promovieren könne. Rückwirkend betrachtet hätte ich damit durchaus besser dagestanden. Das Bundesverfassungsgericht hätte meine Beschwerde als nicht (oder jedenfalls nicht einfach) per Entscheidung ablehnen können, weil sie ja an ihre Entscheidung von 1991 gebunden waren. Sie können nicht völlige Willkür bei der Promotion durchgehen lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Sinne eines Prüflings (Habilitation) entschieden, der nach seinem Aktenzeichen seine Beschwerde kurz nach meiner eingericht hatte, und dabei eben solches normales Prüfungsrecht angewandt. Aber: Dessen Fall war viel, viel einfacher und eigentlich bedeutungslos, weil ein inzwischen pensionierter Forscher, dem es nur noch um seine Würde ging, und dessen Fall auf andere nicht übertragbar war. Das war noch der Verfassungsrichter Bryde. Eigentlich hätte meine Beschwerde dann auch dran sein müssen, weil 2008 eingereicht und Anfang 2012 noch nicht entschieden, und so lange liegen eigentlich nur Beschwerden, über die groß entschieden wird. Dann war aber Bryde weg und wurde auf seinen – nach Proportz den Grünen gehörenden – Richterposten durch Susanne Baer ersetzt. Und die hatte nichts eiligeres zu tun, als als Berichterstatterin die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung „nicht zur Entscheidung anzunehmen“. Was verfassungs- und verfahrensrechtlich eigentlich auch nicht geht, denn das ist an Bedingungen gebunden, die nicht vorlagen (und nach den Jahren auch längst geprüft waren). Das Bundesverfassungsgericht kann sich nicht willkürlich aussuchen, worüber es entscheidet. Nur: Drüber gibt es nichts mehr, man kann sich da bei niemandem mehr über deren Rechtsbrüche beschweren.
Deshalb hatte ich mir das näher angesehen und festgestellt, dass die Gender Studies und die Professorenfigur Susanne Baer blanker Schwindel sind. Das Frauenministerium hatte sie da in eine Sonderprofessur reingekauft. Die Humboldt-Universität sagte vor Gericht in der Auskunftsklage, dass sie auch nicht wüssten, was die da treibe, man habe eben das Geld gebraucht. Der Wahlausschuss des Bundestags gab zu, dass man gar nicht wusste, wen man da gewählt habe, die nie gesehen hatte, es keine Aussprache und keine Diskussion gab und man nicht mal geprüft hat, ob sie überhaupt die Staatsexamen habe.
Die war da so rund 10 Jahre Professorin, aber es war gar nichts zu finden. Kein Vorlesungsskript, keine Literaturliste, keine Prüfungs- oder Studienpläne, die irgendwas aussagten.
Dafür ergaben die Nachforschungen, dass sie Vollzeit für das Frauenministerium gerarbeitet und die Bundesverwaltung auf Gender gezogen und sich darüber gefreut hatte, dass der Professorentitel den Eindruck von Wissenschaftlichkeit und Objektivität vermittle.
Dafür aber dann Durchlauf-Master und -Promotionen und Professorinnen, die ihre Dissertation noch nicht mal veröffentlicht hatten und als „Dr. des.“ unterwegs waren.
Eindeutig eine Titelmühle mit Fake-Abschlüssen.
Und die hat natürlich meine Verfassungsbeschwerde in eigener Absicht geerdet, weil genau mit einer solchen gesetzlichen Regelung der Promotion deren Titelmühle zusammengefallen wäre.
Jetzt der Brüller:
Das war noch mit Baer ^^ pic.twitter.com/eJK6ySScCC
— tarantoga (@pumpenschwengel) July 1, 2021
Das hatte ich noch nicht (oder kann mich zumindest spontan nicht erinnern), dass Baer die „Vertrauensdozentin“ der Heinrich-Böll-Stiftung war. Leider undatiert (kommt aber unten noch). Mir war natürlich aufgefallen, dass Baer auf einem Richtersessel sitzt, der inoffiziell den Grünen gehört, von Renate Künast „vorgeschlagen“ worden war, auf Gegenseitigkeit und Parteienproporz da durchgewinkt worden war, und sich nach der Wahl auch in einer Rede bei den Grünen bedankt hatte.
Wenn Baer aber nun mit der Heinrich-Böll-Stiftung und deren Promotionswaschstraße verbandelt war, dann hat Baer eben nicht nur in eigener Sache, sondern auch zum Schutz der grünen marxistischen Titelmühle die Verfassungsbeschwerde geerdet. Denn wäre die Beschwerde durchgegangen und die Promotion hätte gesetztlich geregelt werden müssen, wäre es auch mit dieser Kadermühle aus gewesen.
Baerbocks Promotionsgedödel
Ich hatte ja neulich schon beschrieben, dass mich die FU Berlin in ihrer Presseauskunft an mich wohl angelogen hat, denn sie erzählten mir vom Annahmeverfahren, sagten dann aber jemand anderem, die Promotionsakten seien schon vor 2020 vernichtet worden. (Obwohl sie nicht hätten vernichtet werden dürfen.)
Ich hatte ja schon beschrieben, dass ich einen Hinweis bekommen hatte, wonach Baerbock kalte Füße bekommen habe, weil man 2011 Karl Theodor zu Guttenberg mit seinem Plagiat ertappt und öffentlich angeprangert habe. Was darauf hindeutet, dass sie auch eine solche „Karrierebehandlung“ erfahren haben könnte, das aber zu gefährlich wurde.
Zum Zeitverlauf:
- Der Bundestag schreibt über Baerbock:
2009 bis 2013 Doktorandin im Völkerrecht, Freie Universität Berlin (nicht beendet).
- Die FU sagt, Baerbock habe 2015 erklärt, das Promotionsverfahren nicht weiter zu verfolgen. Im Oktober 2013 behauptete sie, „fast fertig“ zu sein.
- Zu Guttenberg ist im Frühjahr 2011 aufgeflogen und seinen Doktor losgeworden.
- Meine Verfassungsbeschwerde hatte ich 2008 eingereicht und Baer hatte sie im Frühjahr 2012 „nicht angenommen“.
- Googelt man „heinrich-böll-stiftung vertrauensdozent “susanne baer”“ findet man, dass Susanne Baer von 2006 bis 2010 diese Vertrauensdozentin der Heinrich-Böll-Stiftung war. (2006, 2007, 2008, 2009, 2010 ) Die Wahrscheinlichkeit ist also sehr hoch, dass Baer und Baerbock sich da auch persönlich kannten.
- An der FU erschien 2012, aber an anderer Fakultät die fast titelgleiche Dissertation “Humanitarian Aid and Natural Disasters: A Study of Selected European Countries” von Matteo Garavoglia, der seinerseits vorher in London war und dessen berufliches Angebotsprofil man ohne viel Phantasie und mit den einschlägig bekannten Formulierungen auch als Ghostwriterdienste verstehen kann.
Und das bekommt nun dadurch ein würziges Aroma, dass Baer eben damals damit verbandelt war.
Vieles spricht dafür, dass der Promotionsabbruch Baerbocks eine Folge der Affäre zu Guttenberg war, man das erst mal ausgesetzt hat. Interessant wäre es, ob es weitere Promotionsverfahren gab, die nach der Affäre Guttenberg abgebrochen oder ausgesetzt worden sind.
Es dürfte jedenfalls sicher sein, dass an der Heinrich-Böll-Stiftung, die ja über Stipendien viel Geld dafür ausgibt, dass ihre Zöglinge Doktorgrade bekommt, für Dissertation, die oft das Papier nicht wert sind, und die ein ziemliches Aroma nach politischer Titelmühle und Kaderfabrik hat, enorme Nervosität nach zu Guttenberg herrschte. Man sagte mir damals aus Hochschulkreisen, dass da alle Parteien mit den Zähnen klapperten.
Baer muss nicht nur als Professorin, sondern auch als Dozentin der Heinrich-Böll-Stiftung gewusst und gemerkt haben, wie kritisch das für die Parteipromotionsstraßen ist.
Und wenn sie da Vertrauensdozentin war, dann könnte sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch davon mitbekommen haben, dass Baerbock ihre Promotion – trotz Stipendium – nicht fertigbekam. Denn das fällt in Stiftungen auf, wenn man jemanden bezahlt und daraus dann nichts wird. Kostet ja.
Höchstwahrscheinlich gab es damals sogar in den Promotionsstraßen der Parteien zu ausführlichen Diskussionen, wie man damit umgehe. Zu Guttenberg war ja der erste, der darüber fiel, aber nicht der letzte.
Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war die „Vertrauensdozentin“ Baer in der Böll-Stiftung, und mit großer Wahrscheinlichkeit über ihre SPD/CDU-Finanzierung und Tätigkeit für das Frauenministerium unter Renate Schmidt und Ursula von der Leyen auch bei denen in der Diskussion, denn Frauenkarrieren waren ja das zentrale Thema. Und in den Gender Studies der HU habe es damals eine Anleitung zum „wissenschaftlichen Arbeiten“, dessen zentraler Ratschlag darin bestand, auf jeden Fall alle Quellen anzugeben, also den zu-Guttenberg-Fehler zu vermeiden. Damit ist belegt, dass die Causa zu Guttenberg auch in den Gender Studies der HU und damit bei Baer eingeschlagen war.
Und dann wurde die Verfassungsrichterin, obwohl – gemessen an ihren Schriften – von Verfassungsrecht soviel Ahnung wie ein Staubsauger, und bekommt von ihrem Vorgänger Bryde als erstes eine noch nicht entschiedene Beschwerde auf den Tisch, die unweigerlich (weil 1991 schon grundsätzlich entschieden) darauf hinausläuft, dass die Promotion und deren Anforderung gesetzlich zu regeln seien. Direkt nach der Affäre Guttenberg und wohl auch nach den Promotionsunterbrechungen der Böll-Stipendiaten (mal spekulativ).
Ganz egal, wie auch immer diese Gesetze ausgefallen wären, sie hätten „Gleichheit“ bedeutet. Und nicht fürchten die Feministinnen, die Gleichheit fordern, mehr, als zu bekommen, worum sie bitten. Dann wäre der Vorteil weg. Zumal Baer in irgendeiner ihrer Schriften töberte, dass man geschriebenes Recht nicht anerkennen soll, weil von Männern geschrieben und damit immer zugunsten von Männern.
Damit wäre zwangsläufig die Kaderpromotionsstraße der Böll-Stiftung in sich zusammengefallen.
Und so entstehen nicht nur Kanzlerkandidatinnen, sondern auch Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht.