Ansichten eines Informatikers

War das Promotionsstudium der Annalena Baerbock am Ende reiner Geldwasch-Fake?

Hadmut
2.7.2021 17:02

Gab es dieses Promotionsstudium nie?

Die FU Berlin hatte ja mir gegenüber erst behauptet, die Fakultät habe bei Baerbock die Erfüllung der Promotionszulassungsanforderungen „bejaht“, obwohl sie später zu einem anderen sagten, die Akten seien bereits vor 2020 vernichtet worden. Obwohl sie gar nicht hätten vernichtet werden dürfen. Immerhin ein Verwaltungsverfahren und so weiter.

Ich hatte deshalb ja schon die Frage gestellt, ob die Antworten der FU Berlin vielleicht einfach nur im Blindflug frei erfunden sind und es ein formales Promotionsverfahren nie gegeben habe und die Akte nicht deshalb nicht da ist, weil sie vernichtet wurde, sondern weil sie nie existierte.

War dieses ganze Promotionsverfahren frei erfunden und hat nie existiert?

Es hieß ja, sie habe dann die Zeit nicht mehr gehabt, als sie 2013 Abgeordnete geworden sei.

Es sieht aus, als sei sie von 2009 bis 2013 Stipendiatin gewesen, also genau eine Bundestagswahlperiode.

Nun hatte ein Leser angefragt, welchen Anforderungen so ein Stipendium unterliegt, das werde doch vom Bundesrechnungshof geprüft. Wieso die einer, die offensichtlich die Anforderungen an eine Jura-Promotion nicht erfüllt, trotzdem ein Stipendium vergeben.

Das beruhte auf meinem Artikel von vorhin, nachdem einer gefragt hatte, warum Baerbock überhaupt als tolle Stipendiatin im Jahresbericht stand, obwohl das Ding doch geplatzt war und obwohl die Böll-Stiftung von sich behaupte, wie eng sie doch ihre Stipendiaten betreue. Allerdings hatte ich eben auch die Vermutung geäußert, dass die da in der Parteikarrierestraße vollautomatisch den Doktor verpasst bekommen sollte und sowohl die Affäre zu Guttenberg, wie auch meine Verfassungsbeschwerde dieses Praktiken gestört hätten.

Der Punkt ist nun der:

Tatsächlich prüft der Bundesrechnungshof, was diese Parteistiftungen da so treiben, denn die werden aus Steuergeldern finanziert.

Und wie die Tagesschau im April berichtete, hat der Bundesrechnungshof allerhand gerügt.

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Personalausgaben von sechs parteinahen Stiftungen. Das geht aus einem Bericht hervor, dessen Entwurf dem ARD-Politikmagazin Report Mainz exklusiv vorliegt. Konkret geht es um die Konrad-Adenauer-, Friedrich-Ebert-, Rosa-Luxemburg-, Heinrich-Böll-, Hanns-Seidel-Stiftung und die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.

Für den Bericht hat der Bundesrechnungshof von 2015 bis 2019 die Bezahlung des Stiftungspersonals geprüft und “erhebliche Verstöße” gegen das Besserstellungsverbot festgestellt. Dieses untersagt den Stiftungen, ihren Mitarbeitern mehr Geld zu zahlen als Bundesbedienstete in vergleichbaren Positionen bekommen. Die Stiftungen müssen sich demzufolge grundsätzlich an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst halten.

Führungspersonal wird bezahlt wie Spitzenbeamte

Tatsächlich aber bezahlten die Stiftungen ihre Vorstände, Geschäftsführer oder Generalsekretäre über Tarif, so der Berichtsentwurf. Sie erhielten demnach Monatsgehälter in Höhe bis zur Besoldungsgruppe B9 der Bundesbesoldungsordnung – das sind derzeit mehr als 12.000 Euro.

Damit bekamen sie so viel wie Spitzenbeamte, etwa die Präsidenten von Bundeskriminalamt und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. […]

Bis zu 30 Prozent Versorgungszuschlag

Zusätzlich zu diesen Gehältern, so der Berichtsentwurf, zahlten die Stiftungen einigen Mitarbeitern Zulagen zur freien Verfügung um bis zu 30 Prozent aus, nämlich sogenannte Versorgungszuschläge. Diese seien gezahlt worden, obwohl die Stiftungen die Altersversorgung bereits durch Beiträge an die gesetzliche Renten- und eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung gewährleistet hätten.

Der Bundesrechnungshof bewertet diese Zulagen als “Gehaltsaufbesserungen”, die nicht zu rechtfertigen seien. Allein für diese Zuschläge wurden jährlich nach Informationen von Report Mainz bis zu 400.000 Euro Steuergeld ausgegeben.

Die Stiftungen dienen also dazu, Parteibonzen, die nicht mal pro forma arbeiten, fette Gehälter aus Steuergeldern zuzuschanzen.

War Baerbocks Promotionsstudium – womöglich, vermutlich, mutmaßlich, vielleicht neben dem Empfängertum eines Gratisdoktors samt Ghostdissertation – einfach auch ein Geldwäsche-Fake, um Zahlungen an sie bis zur Bundestagswahl 2013, ab da sie dann Abgeordnetengehalt bekam, in den Büchern unterzubringen, die der Bundesrechnungshof prüft?

War einer der Gründe für den Abbruch, dass sie das nicht mehr brauchte, weil sie ja nun vom Bundestag bezahlt wurde?