Die Verfassungswidrigkeit der Parteistiftungsstipendien
Eigentlich dienen diese Stiftungen nur einer verfassungwidrigen Geldwäsche.
Die Böll-Stiftung schreibt über ihre Stipendien:
Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert im Jahr rund 1200 Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Nationalitäten sowohl in Universitäten als auch in Fach-/ Hochschulen im Inland. Wir erwarten von unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse sowie eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit.
Soso, „hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen“. Was wären die denn bei Leuten wie Annalena Baerbock oder Luisa Neubauer? Worin sollen die denn begabt sein?
„gesellschaftliches Engagement“? Was hat das mit dem Studium und dem Stipendium zu tun? Gar nichts. Es ist im Prinzip eine als Stipendium getarnte Angestelltentätigkeit, für die nicht nur Steuergelder veruntreut werden, sondern auch noch Sozialabgaben hinterzogen.
„politisches Interesse sowie eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung“: Das ist jetzt kritisch. Hochkritisch. Denn es zeigt, dass die Stipendien nach politischer Ausrichtung vergeben werden. Sie kommen aber vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, also von der Bundesregierung. Und die ist an Art. 3 Absatz 3 Satz 1 GG gebunden:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Sie fördern aber nicht nur erklärtermaßen wegen politischer Ansicht oder auch nationaler Herkunft, sondern fast alle Leute, an die ich mich jetzt erinnern kann, die Böll-Stipiendiaten waren, waren Frauen. Die haben ja auch das Frauenstatut.
Das heißt, dass die Stiftungen wieder mal ein Umweg der Bundesregierung über das Privatrecht sind, um Stipendien verfassungswidrig zu vergeben und Leute entgegen Art. 3 Abs. 3 GG nach Geschlecht, Herkunft und politischer Anschauung zu bevorzugen.