Ansichten eines Informatikers

Die Marke „Fridays for Future“ – und ein Verein

Hadmut
9.7.2021 19:56

Noch zwei Aspekte.

Ein Leser hat mich darauf hingewiesen, dass Greta Thunberg sich „Fridays for Future“ als Marke haben schützen lassen.

Selbst wenn das so wäre, würde das hier nicht viel nutzen, denn eine Marke ist keine Rechtsperson. Man kann unter einer Marke auftreten aber nicht durch eine Marke. Ich hatte das schon mal zur ARD erläutert. „ARD“ und „Das Erste“ existieren rechtlich auch nicht, sondern sind nur Marken, die den Rundfunkanstalten gemeinsam gehören.

Deshalb ist es auch höchst dubios und rechtlich nicht möglich, wenn Youtube, wie schon passiert, Videos sperrt, weil die ARD ihre Urheberrechte verletzt sehe. Die ARD kann weder Urheberrechte innehaben noch einen Löschantrag stellen, denn sie existiert als Rechtsperson nicht. Hat der BGH mal festgestellt und ihr die Parteifähigkeit abgesprochen.

Mal spontan gesucht.

Im Januar 2020 schrieb die ZEIT darüber, dass Thunberg einen europäischen Antrag gestellt habe,

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im spanischen Alicante entscheidet das demnächst anhand zweier Anträge. Einen davon hat im Dezember eine Stockholmer Stiftung für Greta Thunberg und ihre Schwester Beata Ernman Thunberg eingereicht. Zugleich hatte schon im November eine Vertraute Thunbergs, die in Schweden lebende 54-jährige Australierin Janine O’Keeffe, den Schutz als Marke beantragt. Beide Anträge seien miteinander abgestimmt, Greta Thunberg sei involviert, bestätigten die Stiftung und O’Keeffe der ZEIT. […]

O’Keeffe beantragte den Markenschutz so, dass sie Kleidung, Taschen, Geldbörsen, Apps, Software und andere Produkte unter dem Fridays-for-Future-Label vermarkten kann. Ebenso Werbeaktionen, Bildungs- und Forschungsarbeit zu sozialen und politischen Themen oder – das Kernanliegen von FFF – zum Klima- und Umweltschutz. Die Stiftung besetzt in ihrem Antrag ähnliche Sektoren, hinzu kommen hier noch Bereiche wie Computerhardware, Finanzprodukte, Preise, Konferenzen oder sportliche Aktivitäten.

Selbst die ZEIT äußerte daran Zweifel. Sie erklärten zwar, dass die Markeneintragung auch dem Zweck dienen können, den Missbrauch durch Dritte zu verhindern und nicht etwa selbst Computer oder Reisen anzubieten. Aber:

Die exklusiven Nutzungsrechte einer Marke können Inhaber nur dauerhaft sichern, indem sie dieses Nutzungsrecht auch ausüben – und zwar für alle beim Markenamt eingetragenen Zwecke. Sie müssten die genannten Produkte und Dienstleistungen auch vermarkten. O’Keeffe hatte über ihren Markenantrag in Alicante allerdings gesagt, es sei nicht beabsichtigt, “daraus Geld zu machen”. Das könnte zum Problem werden: Ohne kommerzielle Nutzung verliere man das Recht an der Marke, sagte Paul Lange, ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt in Düsseldorf. “Wenn man sich das Recht an einer Marke sichert, muss man das auch wirtschaftlich nutzen, sonst kann die Marke gelöscht werden.” Es gelte als Missbrauch, sich die Marke nur zu reservieren, nur um andere an ihrer Verwendung zu hindern.

Die Inhaberinnen einer geschützten Marke FFF müssten also tatsächlich Taschen, Mützen, Kleidung mit dem Label herstellen lassen und verkaufen, um ihre Rechte zu behalten. Ob fünf Rucksäcke mit FFF-Label pro Jahr dafür reichen oder ob es deutlich mehr sein müssten, würde am Ende ein Gericht entscheiden.

Oh, bei Mützen und Rucksäcken hätte ich da keine Zweifel, dass die weggehen wie warme Semmeln. Schon der Geldwäsche wegen.

Aber Reisen und Computer? Was würde sie anbieten? Segeltouren über den Atlantik? Oder doch eher Flugreisen?

Die LTO schrieb auch darüber, sah das aber noch weit kritischer, von wegen Unterscheidungskraft und so. Allerdings könne eine Marke, der es an sich an Unterscheidungskraft fehle, durch ihre Nutzung an Unterscheidungskraft gewinnen.

Eine Markenrecherche beim DPMA zeigt, dass in Deutschland eine ganze Reihe von Anträgen gab, die aber fast alle auf „Marke nicht eingetragen“ stehen, zwei auf „Anmeldung eingegangen“.

Ein „Umweltausweis Fridays for Future“ wurde als Bildmarke auf eine Partnerschaft von Anwälten eingetragen.

Bei den nicht eingetragenen sieht man nicht, wer den Antrag gestellt hat.

Interessant ist, wer die noch offenen Anträge gestellt hat, nämlich den

FRIDAYS FOR FUTURE e. V., 12435 Berlin, DE; FRIDAYS FOR FUTURE Germany e.V., 12435 Berlin, DE

FRIDAYS FOR FUTURE e. V., Am Treptower Park 75, 12435 Berlin

Wozu mir Google zwar keine einzige Quelle, aber den Text

“FRIDAYS FOR FUTURE e.V. – gemeinnützig | eingetragener bundesweiter Rechtskörper der Klimaschutzbewegung Fridays for Future | Register: VR 38031 B”

Anscheinend beantragt erst neulich am 3.6.2021.

und die zweite Anmeldung auf einen

Herrn Justus Oliver Butz Söllner, Petritorwall 25 b, 38118 Braunschweig

Anscheinend ein Patentanwalt.

Das mit diesem Berliner Verein, zu dem mir Google sonst nichts liefert, ist doch mal ein Ansatzpunkt. Am Treptower Park 75, ein Bürogebäude, in dem man auch Einzelbüros anmieten kann. Riecht nach Briefkastenadresse, und laut Google Maps, wie praktisch, direkt gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

Da werde ich mir doch gleich mal eine Aktenauskunft zu diesem Verein beim Amtsgericht beantragen. Da kommt man den Leuten endlich mal etwas auf die Schliche.

Interessant ist aber auch, dass die Markenrecherche zwei erfolgreiche Eintragungen im Datenbestand „EM“, wohl Europäisches Markenrecht, anzeigt, nämlich diese auf die schon erwähnte Australierin, aber mit schwedischer Adresse (wo sie angeblich seit 30 Jahren lebt, und seit Anfang an die Facebook-Seite von FFF betüddelt)

O’Keeffe, Janine, S-122 47, Enskede, SE

und die zweite auf

Stiftelsen The Greta Thunberg Foundation, 114 36, Stockholm, SE

Die wurden also eingetragen. Ob sie auch einem Angriff standhalten würden, wäre die Frage.

Das ändert aber alles nichts daran, dass eine Marke keine Rechtsperson ist, man unter der Marke alleine nicht auftreten kann, und dass es zwischen diesem Berliner Verein, der sich bis auf den aktuellen Markenantrag sehr versteckt hält, und der Webseite und Spendensammelei von FFF keine erkennbare Verbindung gibt. Es könnte sich im Prinzip jeder unter diesem Namen einen Verein eintragen, denn soweit ich das ad hoc übersehen kann, würde auch die Marke das nicht verhindern.

Der nächste Schritt ist also herauszufinden, wer hinter diesem Berliner Verein steckt. Denn wenn es ein eingetragener Verein ist, muss er auch einen eingetragenen Vorstand haben. Und dann, ob die überhaupt etwas mit den Demos, der Webseite und der Spendensammelei zu tun haben, oder ihrerseits Trittbrettfahrer sind.