Wusstet Ihr eigentlich…?
Dass nach mir vorliegenden Schriftstücken damals im Zeitraum von Annalena Baerbocks Promotionsstipendium
anscheinend wohl noch die Regeln galten, dass man
- das Stipendium zurückzahlen muss, wenn man das Studium abbricht und
- die Fördereinrichtung des Stipendium sofort zu kündigen hat, wenn sie mitbekommt, dass sich der Stipendiat nicht ordentlich um seine Forschung kümmert und sie vorantreibt?
Und noch ein paar weitere richtig lustige Sachen. Da ist noch Musik drin.
Baerbock hätte das Stipendium nicht nur nicht bekommen dürfen und auch nicht auf fast vier Jahre verlängert bekommen dürfen, sondern die Böllerei hätte ihr das Stipendium auch irgendwann kündigen müssen und mit ihrer Abmeldung von der Promotion gegenüber der FU Berlin (falls dieses Promotionsstudium überhaupt je stattfand) hätte sie das Stipendium sofort zurückzahlen müssen.
Nun muss man natürlich so fair sein und sagen: Wir wissen ja noch nicht, ob sie es vielleicht damals gleich zurückgezahlt hat. Könnte ja sein. Hat sie ganz bestimmt auch getan, denn als alter Juristin war ihr ja klar, dass das womöglich als Unterschlagung oder sowas interpretiert werden könnte.
Wir wissen es noch nicht. Aber wir werden es herausfinden.
Das wird sicher noch lustig. Wir haben ja noch 2 Monate bis zur Bundestagswahl. Bis dahin müssen wir noch etwas Musik spielen.