Die Diversitätskrämpfe des WDR
Wieder eine Aromaprobe aus dem Öffentlich-Rechtlichen Sumpf.
Die WELT berichtet, dass sich der WDR im Streit von seiner Moderatorin Simone Standl getrennt habe. Und die sagt:
Der Umgang des Senders mit ihr sei kein Einzelfall, sagt dagegen die 59-Jährige. „Ich habe von vielen namhaften Kollegen Nachrichten erhalten, mit denen genauso umgegangen wird und wurde“, sagte Standl, die hinter ihrer Absetzung als „Lokalzeit“-Moderatorin letztlich ein aus ihrer Sicht falsches Konzept zur Verjüngung des Programmangebots vermutet. „Der WDR will sich krampfhaft neu aufstellen und diverser werden. Und das kommt bei den Zuschauern, vor allem den Stammguckern über 50, überhaupt nicht gut an“, so ihre Einschätzung.
Dies spiegele sich auch in den „Zuschauerzuschriften an die Redaktion“ wider. Einige der Beiträge würden, so Standl, „vor lauter Wut leicht rassistische Züge bekommen – was natürlich absolut indiskutabel und falsch ist. Aber aus Sicht dieser Zuschauer werden wir deutschen Moderatoren nach und nach ausgewechselt, weil wir keinen Migrationshintergrund haben“, so ihre These. All das gehe „total am Zuschauerherz vorbei“.
Was wieder einmal zeigt, dass sich der WDR überhaupt nicht für seinen Programmauftrag und seine Pflichten aus der Rundfunkordnung interessiert, sondern die Einnahmen und die Sendeinfrastruktur für politische Agitation missbraucht und veruntreut.
Was übrigens auch juristisch kritisch ist.
Der linke Demagoge und Propagandist Claus Kleber sagte neulich im heute journal, der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk sei kein Staatsfernsehen. Da ist er schon juristisch nicht informiert (wann hätten wir jemals Führungspersonal des ÖRR erlebt, das über dessen Rechtslage hinreichend im Bilde gewesen wäre?), denn der Europäische Gerichtshof hatte mal geurteilt, dass die Art und Weise, wie in Deutschland der Rundfunk finanziert werde, nämlich eine gesetzlich normierte und mit staatlicher Gewalt eintriebene Gebühr (das Urteil erging damals, als wir noch Gebühren und keine Beiträge hatten, aber dadurch verschärft sich das noch mehr) sehr wohl ein staatliches Fernsehen ist. Es ging damals darum, ob der Rundfunk Aufträge frei vergeben darf oder nach europäischem öffentlichem Recht europaweit ausschreiben muss. Und das Gericht sagte, dass der ÖRR eben deshalb, weil er seiner Finanzierung nach eindeutig ein Staatsfunk ist, auch den Vepflichtungen der Regierung unterliegt, also seine Aufträge europaweit ausschreiben muss. Natürlich gäbe es da die normierten Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht, dass das also nicht für kulturelle oder redaktionelle Inhalte gelte. Man darf also zum Beispiel Schauspieler aus der Region bevorzugen, wenn sie Mundart sprechen – aber beispielsweise kein Reinigungsunternehmem.
Das heißt, dass WDR und ZDF (und die anderen) als staatlich und den Staatspflichten unterliegend betrachtet werden, in bestimmten Bereichen ausschreibungsrechtlich aber befreit sind, weil das europäische Ausschreibungsrecht selbst Ausnahmen vorsieht.
Keine Ausnahmen sieht dagegen das Grundgesetz vor. Und da steht
Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz:
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Diesen Verpflichtungen unterliegen nach meiner Auffassung aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk in Deutschland schon aufgrund seiner Finanzierung dem Staat zuzuordnen ist, auch der WDR.
Und wenn die da nun einen Moderatorenaustausch gegen Migranten vornehmen, dann ist das nicht nur selbstwidersprüchlich, weil der WDR ja gerne jeden als rechtsradikal und Verschwörungstheoretiker brandmarkt, der von einem Bevölkerungsaustausch redet, sondern es ist auch verfassungswidrig.
Man sollte den WDR als verfassungsfreindliche Organisation einstufen.