Klimadidaktur aus der Schattenkanzlerschaft durch Selbstermächtigung
Die Grünen wollen die Demokratie aushebeln.
Die Grünen wollen im Fall einer Regierungsbeteiligung ein neues Klimaschutzministerium mit einem Vetorecht schaffen. Es soll Gesetze verhindern können, die nicht konform mit dem Pariser Klimaabkommen sind. #horror https://t.co/TSur09I7y8 via @welt
— Ulf Poschardt (@ulfposh) August 3, 2021
Ich hatte ja die Tage schon, dass Baerbock, wenn sie Kanzlerin wird, Gesetze gendern will, aber auch nach 8 Jahren als Bundestagsabgeordnete anscheinend noch nicht mitbekommen hat, dass Gesetze der Bundestag, manchmal auch mit dem Bundesrat macht, aber nicht der Bundeskanzler.
Jetzt kommen dann die Maßnahmen für den Fall, dass das mit der Kanzlerschaft vielleicht doch nicht klappt.
Die Grünen haben ihr „Klimaschutz-Sofortprogramm“ für den Fall einer Regierungsbeteiligung vorgestellt, das unter anderem ein Klimaschutzministerium vorsieht. Dabei attackierte Grünen-Chefin Baerbock die Union direkt.
Die Grünen wollen im Fall einer Regierungsbeteiligung ein neues Klimaschutzministerium mit einem Vetorecht schaffen. Es soll Gesetze verhindern können, die nicht konform mit dem Pariser Klimaabkommen sind. Das ist ein zentraler Punkt eines „Klimaschutz-Sofortprogramms“, das Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock und ihr Co-Parteichef Robert Habeck am Dienstag im Naturschutzgebiet Biesenthaler Becken nördlich von Berlin vorstellten. Es soll laut Baerbock das „größte Klimapaket“ werden, das „dieses Land je gesehen hat“.
Ob es das „größte Klimapaket“ werden wird, das dieses Land je gesehen hat, vermag ich zu diesem Zeitpunkt nicht zu beurteilen.
Das dümmste wird es aber wohl sicherlich.
Man muss sich mal klarmachen, wie die Grünen sich auch nach Jahren im Bundestag das Funktionieren des Staates vorstellen: Ein Ministerium mit einem Veto-Recht gegen Gesetze.
Nochmal: Gesetze werden vom Bundestag und nicht von der Regierung gemacht. Das ist zwar oft deckungsähnlich, weil die Regierung von den Abgeordneten gewählt wird und deshalb dieselben Mehrheiten entstehen, aber eben doch was anderes. Denn der Abgeordnete ist nicht an Weisungen gebunden, nur seinem Gewissen und dem Wähler verpflichtet. Wie sollte ihm ein Ministerium verbieten können, für ein Gesetz zu stimmen?
Außerdem: Ministerien gelten so halb als politisch und halb als exekutiv (Verwaltung). Die sind an Gesetze gebunden. Wie soll das mit der Bindung aus Artikel 20 Vereinbar sein?
Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Ministerien sind Organisationseinheiten der Regierung, aber nicht die „besonderen Organe der Gesetzgebung“. Ministerien können deshalb kein Veto haben.
Und nach Absatz 3 ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, und die sieht kein Veto-Recht für Ministerien in der Gesetzgebung vor. Und weil Ministerien teilweise der Verwaltung zugeordnet werden, sind sie in ihrem Handeln an Gesetz und Recht gebunden. Dem würde es aber widersprechen, wenn sie solche Gesetze durch ein Veto verhindern könnten.
Soviel steht fest: Verfassungs- und Staatsrecht sind nicht die Sache dieser „Juristin“ und „Völkerrechtlerin“.
Was wir hier sehen ist ein klassisches Ermächtigungsgesetz, um aus einem Klimaministerium, das Baerbock offenbar anstrebt, weil es mit der Kanzlernummer wohl nichts mehr so sicher ist und die einen Plan B brauchen, die Demokratie und den Staat aushebeln zu können.
Ich hatte mich vor ein paar Monaten mal mit einer Frau über die politische Lage unterhalten, und wir waren unabhängig voneinander bereits zum selben Gefühl gekommen: Nämlich dass wir in einer Situation wie 1932/33 kurz vor der Machtergreifung der Nazis sind. So eine Nichts-wie-weg-hier-Situation.
Ich möchte mal aus der Müllhalde den Artikel über Ermächtigungsgesetze zitieren:
Mit den Gesetzen der 1920er Jahre, vor allem den Stresemannschen und Marxschen Ermächtigungsgesetzen, waren gefährliche Vorbilder für den Verfassungsbruch geschaffen worden. Als Adolf Hitler zu Beginn des Jahres 1933 seine Diktatur zu festigen suchte, strebte er zielgerichtet auf ein Ermächtigungsgesetz zu. Sein Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 unterschied sich aber in entscheidenden Punkten von dem Marxschen Ermächtigungsgesetz aus dem Jahre 1923:[25]
- Hitlers Regierung sollte nach seinem Ermächtigungsgesetz nicht nur Verordnungen, sondern Gesetze und auch Verträge mit dem Ausland beschließen können.
- Die so beschlossenen Gesetze konnten von der Verfassung abweichen.
- Die Regelung war thematisch nicht beschränkt und sollte vier Jahre dauern.
- Weder ein Reichstagsausschuss noch der Reichsrat konnten Kontrolle ausüben bzw. wenigstens nachträglich die Aufhebung fordern.
Ein weiterer Unterschied besteht in der parlamentarischen Situation: Im Gegensatz zum Minderheitskabinett Marx hatte die NSDAP seit den Wahlen vom 5. März 1933 zusammen mit der (u. a. aus DNVP) gebildeten Kampffront Schwarz-Weiß-Rot eine absolute Mehrheit im Reichstag. Hitlers Absicht war es, den Reichstag auszuschalten und die Verfassung de facto außer Kraft zu setzen, um die Aufhebung der Gewaltenteilung zu erreichen.
Zwar ist hier jetzt mal erst nur von einem Veto und nicht von der Gesetzgebung die Rede (war es aber, als sie ankündigte, Gesetze zu gendern), aber: Sie will eine Situation erzwingen, in der sie aus der Position einer Randgruppe und Minderheitenpartei absolute und vom Parlement nicht mehr kontrollierbare Macht haben will, indem sie eine absolute Entscheidungsgewalt über Gesetze haben will. Im Gegensatz zu den Grünen hatte die NSDAP immerhin eine Mehrheit.
Nimmt man noch dazu, dass – wie die französische Antifa ja gerade angesprochen hatte – die deutsch Antifa nicht antifa-mäßig regierungsfeindlich ist, sondern im Gegenteil eine regierungshörige Schlägertruppe – und ich hatte die Antifa ja in den letzten Jahren schon öfters mit der SA verglichen – dann haben wir eine Situation, die 1933 noch viel ähnlicher ist als gedacht.
Und dass ich diese heutige Gemengelage aus rot-grün-Antifa für die Fortsetzung der Nazis, die Nachauftragnehmer nach Insolvenz halte, hatte ich schon erwähnt.
Der wesentliche Unterschied: Die Nazis waren 1933 bis 1945 noch räumlich begrenzt und sie hatten noch Gegner. Das ist heute nicht mehr der Fall.