Ansichten eines Informatikers

Noch ein Doktorand gemeuchelt

Hadmut
3.8.2021 11:30

Über die akademischen Zustände in der Schweiz.

Dass die Schweizer nach außen hin immer so auf neutral und präzise machen und dann hinter den Türen – zumindest den Türen der ETH Zürich und der damaligen Crypto AG und Omnisec – ziemlich korrupt, willkürlich, verlogen und Geheimdienst-unterwandert sind, ist ja nun bekannt.

Mir hatte ja damals so ein korrupt-verlogener ETH-Zürich-Professor unter starkem CIA-Falschgutachter-Verdacht damals die Promotion abgesägt, und dann stellte sich heraus, dass nicht nur der massiv gelogen hatte, sondern auch noch der Ombudsmann absichtlich noch einen falschen Bericht gefertigt hatte, damit die Sache nicht auffliegt. Die Neutralität der Schweiz bedeutet wohl auch nur, dass sie sich von jedem korrumpieren lassen.

Die Neue Zürcher Zeitung berichtet gerade über einen Fall an der Universität St. Gallen (HSG).

Da sollte man beachten, dass man in der Schweiz den Unterschied zwischen Kantons- und Bundesuniversitäten (ETH) beachten sollte. Schweizer sagten mir schon, korrupt seien sie eigentlich beide, aber die Kantonsuniversitäten eher so provinziell mitnahmekorrupt, während die ETH systematisch auf großkorrupt gebaut sei.

Ein Schweizer Doktorand der HSG wird gerade geschasst, weil er auf Twitter China kritisiert habe.

Laut NZZ habe er beispielsweise sowas (auf englisch) getwittert:

«Die Kommunistische Partei Chinas machte den Kampf gegen Covid-19 zum Plan B. Dieser würde nur zum Tragen kommen, wenn Plan A – Vertuschung – scheitert. So handeln paranoide Feiglinge. Sie haben weder meinen Respekt noch meine Dankbarkeit verdient. #ChinaLiedPeopleDied»

Deshalb gab es laut NZZ Beschwerden aus China an die Professorin, die ihn betreut. Der Vorwurf wurde laut, dass er „Neonazi-ähnliche“ Inhalte von sich gebe. Was zumindest dieser Tweet dann mit Nazis zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht, aber China ist kommunistisch-marxistisch, und da gilt heute jeder als Neonazi, der Kommunismus/Marxismus noch irgendwie kritisiert.

Ob das nun aber was mit seinem Fach oder Promotionsthema zu tun hat oder haben könnte, steht da nicht. Es hätte mich jedenfalls interessiert.

Die Professorin fürchte nun, dass sie wegen ihres Doktoranden kein Visum für China mehr bekomme.

Bildung ist zentral für Chinas globale Machtstrategie. Die chinesische Regierung will das Bild kontrollieren, welches die Welt vom Land hat. Dazu nimmt sie im Ausland Einfluss – und schreckt auch vor Repressionen nicht zurück. Anfang Jahr hat das chinesische Aussenministerium allen Forschern des grössten auf China spezialisierten Forschungsinstituts in Europa verboten, ins Land einzureisen. Solche Machtdemonstrationen schüchtern Forscherinnen und Forscher weltweit ein – insbesondere, wenn sie darauf angewiesen sind, beruflich nach China zu reisen. Das kann dazu führen, dass sie präventiv kritische Themen meiden.

Die Zusammenarbeit zwischen schweizerischen und chinesischen Universitäten ist eng, es gibt inzwischen über fünfzig Kooperationsabkommen. Schweizer profitieren von Auslandsaufenthalten und können in der Forschung auf grosse Datenmengen zugreifen, zum Beispiel, um Krebstherapien zu entwickeln. Aber welchen Preis hat diese Zusammenarbeit?

Das hieße, dass diese Uni ihren Doktoranden zugunsten ihrer eigenen Interessen und Beziehungen opfert.

Erinnert mich stark an meinen eigenen Fall, wenn man China durch USA und die HSG durch die ETH ersetzt.

Das Prüfungsrecht der Schweiz kenne ich nur sehr entfernt. Ich hatte mich damals im Uni-Streit, der ja auch mit der ETH lief, schon einiges dazu angelesen und habe recht schnell gemerkt, dass ich mich zumindest besser im Schweizer Prüfungsrecht auskenne als die Clowns der ETH Zürich, denn die schienen, wie so viele, felsenfest von ihrer eigenen Willkürfreiheit überzeugt und glaubten nicht, dass es ein Prüfungsrecht gibt. Der korrupte Professor der ETH hatte ja erklärt, dass er keinesfalls nach Deutschland kommen oder gar vor einem Gericht aussagen werde. Er wusste aber nicht, dass in der Schweiz eigentlich ein nahezu deckungsgleiches Prüfungsrecht wie in Deutschland gilt.

Warum das so ist, das hat zwei Gründe. In beiden Ländern sind die Regierungen zu korrupt, um sich ein Prüfungsrecht zu geben und damit den Weg zu Schwindelpromotionen zu verbauen. Deshalb sind in beiden Ländern die Gerichte in die Bresche gesprungen, und haben das als Richterrecht gemacht, als die Justiz gerade mal eine etwas weniger korrupte Phase hatte. Und weil die Schweiz da praktisch dieselben, sehr ähnlich formulierten Grundrechte hat, aus denen man in Deutschland das Prüfungsrecht abgeleitet hat, kam man in der Schweiz zu einem sehr ähnlichen Ergebnis. Die Prüflinge haben dort ungefähr dieselben Rechte wie in Deutschland, und die Prüfer haben dort ungefähr dieselben Pflichten wie in Deutschland. Gemeinsam mit Deutschland haben sie aber auch, dass die Professoren korrupt und unfähig sind, auf Prüfungsrecht pfeifen, es nicht akzeptieren und nicht mal wissen, dass es das gibt.

Der zweite Grund ist, dass die Schweiz einfach kleiner als Deutschland ist und deshalb schon proportional weniger Streitfälle hat. Es scheinen aber sogar unterpproportional wenige zu sein, weil es dort wohl nicht ganz so leicht eskaliert. Die Streitfälle der Schweiz, die vor Gericht gingen, reichten nicht, um daraus eine vollständiges, auf Präzedenzfällen gebautes Richterrecht zu erstellen. Deshalb orientieren sich Schweizer Gerichte tatsächlich hin und wieder an deutschen Entscheidungen, weil die ja auch nicht auf normalen Gesetzen beruhen, sondern aus Grundrechten abgeleitet sind, die in der Schweiz bedeutungsgleich auch gegeben sind. Die juristischen Überlegungen also ohne weiteres übertragbar sind.

Und legt man eben deutsches Prüfungsrecht als Maßstab an, von dem ich hier mit einigem Grund annehmen kann, dass das in der Schweiz genauso gilt, dann ist sowas völlig unzulässig. Schon der bloße Umstand, dass jemand außerhalb des Prüfungsverfahrens etwas twittert, darf gar nicht in die Prüfung einfließen, sofern nicht besondere Gründe hinzutreten. Man könnte beispielsweise einem Arzt oder Juristen aufgrund von Äußerungen die Zulassung verweigern. Nicht aber ohne weiteres die Promotion, weil die als Prüfung ein Befähigungs- und kein Eignungsnachweis ist.

Außerdem liegt darin die Verletzung der Meinungsfreiheit, denn die Universitäten üben als Prüfungsbehörden staatliche Gewalt aus und unterliegen damit den Grundrechtsbindungen. Gerade sie dürfen deshalb Prüfungsergebnisse oder die Zulassung zur Prüfung und damit Eingriffe in die Berufsfreiheit nicht davon abhängig machen, ob jemand von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch macht.

Insbesondere aber dürfen nicht die persönlichen Interessen der Professorin ausschlaggebend sein.

Wenn es da einen Konflikt gibt, dann ist das zunächst mal ihr Problem. Dann hat sie sich zu entscheiden, entweder Professorin zu sein und damit Pflichten zu haben, auch gegenüber Prüflingen, oder nach China zu wollen, obwohl die nicht jeden reinlassen, der ihnen nicht gefällt. Wenn das nicht zusammenpasst, dann hat sie sich halt den falschen Beruf ausgesucht.

Wäre die HSG auch nur ein Abziehbild einer seriösen Universität, würde sie die Professorin feuern und den Chinesen sagen, dass sie die Kooperationen kündigen, wenn die sich nicht aus den Prüfungen heraushalten. Denn die Achtung der Grundrechte der Prüflinge steht im Rang über irgendwelchen Kooperationen.

Aber ziemlich genau so in der Art dürfte das damals bei mir auch gelaufen sind, nur eben ETH statt HSG und USA statt China.

Und damit weiß man dann auch, was man wissenschaftlich von den Schweizern zu halten hat. Denn bei den Forschungsergebnissen wird das dann auch nicht anders laufen.