Das Geschwätz des Georg Restle
Die Abkündigung des Objektivitätswillens.
In der WELT ist ein „Streitgespräch“ mit Georg Restle erschienen, „Wer Haltung zum Selbstzweck erklärt, ist für mich kein guter Journalist“, mit dem ich etwas Probleme habe, weil mir nicht immer ganz klar war, ob der, der das schreibt, eigene oder indirekte Rede meint.
Eine neue, oft als „Haltungsjournalisten“ bezeichnete Generation von Redakteuren, sieht ihre Aufgabe vielmehr darin, ihr Publikum mahnend und warnend auf die gute Sache einzuschwören: Wer angesichts von Menschheitsaufgaben wie dem Klimawandel nicht zum Sturm bläst, wird seiner Verantwortung als Teil der „vierten Gewalt“ in diesem Berufsverständnis nicht gerecht. Und wer auch mit Zweiflern oder Kritikern spricht, der bringt die gute Sache im Namen einer falsch verstandenen Ausgewogenheit in Gefahr.
Wie weit das reichen kann, zeigte unlängst etwa der TV-Satiriker Jan Böhmermann, der davor warnte, „menschenfeindlichen“ Positionen eine journalistische Bühne zu bieten, worunter für ihn augenscheinlich bereits die Einladung international anerkannter Experten wie Hendrick Streeck oder Alexander Kekulé in die Sendung von Markus Lanz oder die Veröffentlichung eines kritischen Kommentars zur Seenotrettung in der Wochenzeitung „Die Zeit“ fallen.
Ich bin mir bei der Formulierung nicht ganz sicher, ob das „der bringt die gute Sache im Namen einer falsch verstandenen Ausgewogenheit in Gefahr“ kritisch-beschreibend oder eigene Meinung ist. Erst im Verlauf des weiteren Gespräches wird erkennbar, dass der Interviewer das wohl kritisch meint.
WELT: Herr Restle, Sie sind ein bekannter und bekennender Haltungsjournalist, wollen aber nicht so genannt werden. Warum?
Georg Restle: Das ist eine von solchen Fremdzuschreibungen, mit denen man in diesem Job wohl leben muss. Ich würde mich nie so bezeichnen. Zum einen, weil das auch ein Kampfbegriff gegen ein journalistisches Selbstverständnis ist, das Haltungen, Meinungen, auch Kommentierungen durchaus für Teile des Gewerbes hält. Aber auch, weil er impliziert, die so bezeichneten Journalisten würden Haltung vor Wahrhaftigkeit stellen. Dagegen wehre ich mich zutiefst.
Was im wesentlichen darauf beruht, dass Restle wie die allermeisten Journalisten heute ein ziemlich krank-kaputtes Verhältnis zum Begriff der Wahrheit hat, wenn wie mir schon bei den Streitigkeiten um den Begriff der „Lügenpresse“ aufgefallen war. Viele Journalisten sind überzeugt, und darin zeigt sich ihre Herkunft aus den Geisteswissenschaften, dass sie schon dann die Wahrheit sagen würden, wenn ihnen niemand das unmittelbare Gegenteil, die direkte Unwahrheit beweisen kann. Dass man aber auch durch selektive Auswahl, durch verfälschte Gewichtung, durch Weglassen, durch den Simpson-Fehler in der Statistik und so weiter lügen kann, wollen sie nicht einsehen. Sie begreifen nicht, dass das, was sie für Journalismus halten, außerhalb des Journalismus mit gutem Grund und allem Recht durchaus als Lüge gilt. Ähnlich, wie es auch vom Grundsatz, dass man sich durch Unterlassen nicht strafbar machen kann, Ausnahmen gibt, etwa beim Betrug durch Unterlassen, wenn man eine Informationspflicht hat. Und Leute vom Kaliber Restle verletzen nicht nur permanent diese Informationspflicht, die dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zukommt (und ihn von der Presse unterscheidet), sie halten das auch noch für ihr Recht.
Ich bin der festen Überzeugung, dass sich Haltungen, Meinungen, auch Kommentare nur Journalisten und Journalistinnen erlauben sollten, die das auf der Basis gewissenhafter Recherche tun.
Der Satz ist richtig dumm.
Der Mann hat überhaupt nichts verstanden.
Denn er gesteht das Recht, Meinungen und Kommentare zu äußern, nach Person zu. Er sagt nicht, dass man eine Meinung oder einen Kommentar äußern darf, wenn sie gewissenhaft recherchiert sind, sondern dass es Leute gibt, die Meinungen äußern dürfen, und andere nicht.
Ein Effekt, den ich im ÖRR schon oft beobachtet habe: Leute, die sich hemmungslos selbst oder gegenseitig aus Zwangsbeiträgen bedienen und mit gehobenen sechsstelligen Gehältern und dicken Pensionen die Taschen füllen, haben es nicht nötig, sich mal über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren. Geschweige denn, sie zu befolgen. Ich erinnere dazu nochmal an meine Stellungnahme für den Landtag Sachsen, in der ich aufgezeigt habe, dass Journalistem im ÖRR eigentlich gar keine Meinungsfreiheit zusteht, und sie diese genau wie jeder andere Angestellte im Rahmen ihrer Tätigkeit und ihres Arbeitsvertrages ab- und aufgeben. Kurz gesagt: Weil Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist. Und zwar eines, das eben nicht nur Journalisten, sondern jedem zusteht, und das insbesondere in gleichmäßiger Weise. Jeder hat die gleichen Rechte. Deshalb ist es dem Staat nicht erlaubt, auf Kosten des Zwangsbeitrageszahlers ausgewählten Einzelnen solche riesigen Grundrechtsverstärker zu stellen, wie eben die Finanz- und Sendeinfrastruktur des ÖRR. Es ist verfassungswidrig, wenn Restle seine Meinung per Fernsehkamera über ganz Deutschland vertröten darf, Frau Meier von nebenan aber nicht. Denn der Staat darf keine so ungleichen Grundrechtsreichweiten bauen.
Das aber würde einen wie Restle intellektuell und charakterlich weit, sehr weit, hoffnungslos überfordern.
Wer das nicht einhält, wer Haltung zum Selbstzweck erklärt, ist für mich kein guter Journalist.
Auch das ist ein dummer Satz, aber kein spezifisch Restle-dummer. Denn ÖRR-Journalisten leben in einer Schweinwelt, in der sie sich nur untereinander bewerten und gegenseitig auszeichnen, in ihrem eigenen, ziemlich un-, aber eingebildeten Saft schmoren, und den Rest der Welt für nicht meinungsbefugt halten.
Was ist eigentlich mit dem Zuschauer?
Der Zuschauer muss kein guter Journalist sein, nicht mal ein schlechter, er muss nämlich gar keiner sein, und trotzdem kann er „Haltung“ zum Selbstzweck oder für unzulässig halten. Das kommt in Restles Horizont überhaupt nicht vor.
Aber natürlich sind wir als Journalisten und Journalistinnen Menschen mit Haltungen, und natürlich spielt das im Journalismus eine wichtige Rolle: die Haltung zum Stoff, mit dem wir uns beschäftigen, aber auch die Haltung gegenüber bestimmten Grundwerten, die unseren Job prägen.
Nein.
In vielen, fast allen Berufen ist man in der Pflicht, seine persönliche Haltung von seiner beruflichen Tätigkeit zu trennen. Jeder Arzt muss das. Jeder Jurist muss das. (Die Ärzte schaffen es meist, die Juristen meist nicht.) Jeder Informatiker. Jeder Busfahrer.
Nur die Journalisten sind der Überzeugung, dass sie es nicht nur nicht müssten, sondern es sogar gut, ihr Recht, ihre Pflicht gar wäre, es nicht zu tun. Was wieder mal meine alte These bestätigt, dass Journalismus eigentlich kein Beruf mehr ist, sondern ein Sammelbecken für das, was für einen richtigen Arbeitsmarkt nicht taugt. Journalisten sind nicht Leute, die etwas können, sondern solche, die das, was auf einem normalen Arbeitsmarkt verlangt wird, nicht können. Deshalb sind sie auf Zwangsbeiträge angewiesen, weil ihr Produkt nicht oder nur sehr eingeschränkt marktfähig ist.
WELT: Ich stimme Ihnen zu, dass jeder Journalist ein bestimmtes Welt- und Wertebild mitbringt, das sich in seiner Arbeit spiegelt – in Kommentaren ohnehin, auf etwas subtilere Weise aber auch in praktisch allen anderen Formen. Es macht trotzdem einen Unterschied, ob man Neutralität als erstrebenswertes, wenn auch nie vollständig erreichbares Ideal betrachtet oder ob man den eigenen (Vor-)Urteilen freien Lauf lässt.
Restle: Ich glaube, dass es um die Klärung von Begriffen geht. Was meinen wir mit Neutralität? Wenn es dabei um maximale Distanz zum Gegenstand der Berichterstattung und um Unvoreingenommenheit geht, dann unterstütze ich das voll und ganz. Wenn es aber darum geht, alles gleichermaßen im Sinne einer falschen Ausgewogenheit nebeneinanderzustellen, als ob Richtiges und Falsches gleichwertig sei, dann habe ich ein Problem damit.
Und das ist genau der Punkt, warum Restle im ÖRR nichts verloren hat und da niemals arbeiten dürfte.
Denn, ich verweise wieder auf die Ausarbeitung für den Landtag, der ÖRR ist (im Gegensatz zur Presse, mit der man ihn oft aus Absicht oder Inkompetenz verwechselt) ganz klar dazu verpflichtet, alle in der Gesellschaft vertretenen Meinungen fair, ausgewogen, gleichberechtigt darzustellen. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass erst darin die verfassungsrechtliche Legitimation für Zwangsgebühren und -beiträge gesehen wird, sondern auch, weil man dem Fernsehen und Radio durch seine zeitsynchrone Wahrnehmung, durch die Bildwirkung, durch Ton, Hintergrundmusik und sowas als besondere Gefahr und Manipulationsmacht ansieht, die gerade deshalb gezügelt werden muss. Und das zu Recht.
Was soll denn überhaupt „Richtiges und Falsches“ sein?
Schauen wir mal in seine Ausbildung laut Wikipedia:
Er studierte von 1987 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Staatsexamen) und Internationales Recht an der London School of Economics.[1]
Von 1991 bis 1994 war er Herausgeber der rechtspolitischen Zeitschrift Forum Recht, gleichzeitig arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau. Zudem war er Mitglied im Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen Freiburg.
Neben journalistischer Tätigkeit bei verschiedenen Tageszeitungen arbeitete Restle auch beim linksorientierten Radio Dreyeckland, Deutschlands erstem Piratensender.
Seit Baerbock hege ich gewaltige Ressentiments gegen die Juristenausbildung an der LSE. Und die Juristen an und um die Uni Freiburg sind meiner tiefsten Verachtung und Geringschätzung gewiss. Alles so linksextremer Zauber, die Marxismus für Recht halten. Zumal Juristen schon von Berufs wegen nicht für Richtig und Falsch zuständig, sondern von ihrer Gesinnung her Mietmäuler sind, die dessen Lied singen, dessen Brot sie essen.
Warum also müsste man sich als Fernsehzuschauer von einem Vogel wie Restle sagen lassen müssen, was Richtiges und was Falsches ist? Oder sich das Falsche vorenthalten?
Die Frage stellt sich nicht, denn eben jene Rundfunkordnung, die Restle als Journalist charakterlich und als Jurist fachlich so überfordert, sagt eindeutig, dass der ÖRR den Zuschauer zu selbständiger Meinungsbildung in die Lage versetzen muss. Heißt: Die Verdauung findet ausschließlich auf der Zuschauerseite des Bildschirmes statt und nicht in der Redaktion. Anders als in der Presse.
Wenn Restle also – wie hier – erklärt, dass er damit ein Problem hat, dann wäre das in jeder ordentlichen Firma der Punkt, an dem man das Bewerbungsgespräch abbricht, ihm eine Absage erteilt und vielleicht noch fragt, warum er sich überhaupt beworben hat, ob er sich nicht vorher informiert hat, worauf er sich überhaupt bewirbt.
Als Presse steht es einem frei, sowas zu tun. Pressefreiheit. Aber dann eben auch wirtschaftlich selbstverantwortlich, der Staat darf es nicht finanzieren oder fördern.
Als Rundfunk darf man es nicht.
Für eins von beidem muss man sich entscheiden. Also müsste man, wenn irgendwas in diesem Staat noch nach Rechtsordnung und Verfassung ginge.
Ein anderer elementarer Fehler fällt mir da gleich doppelt auf:
Restle glaubt, dass meinungslegitimierende Wahrheit sei, was monatelang recherchiert ist.
Das ist doppelt falsch.
Zum einen kennt die Meinungsfreiheit keine Pflicht, irgendwas vorher mit einem gewissen Arbeitsaufwand zu erarbeiten. Meinungsfreiheit ist auch spontan, und vor allem zeitnah. Man darf sich, wie beispielsweise gerade jetzt vor einer Wahl, auch so rechtzeitig äußern, dass die Meinungsäußerung noch rechtzeitig kommt, um aktuell zu sein und etwas zu bewirken.
Das darf sie auch nicht, weil in Sachen Meinungsfreiheit nicht der bevorzugt oder bevorteilt werden darf, der öffentlich-rechtlich finanziert wird und das bezahlt bekommt und Spesen und Kosten abrechnet, während andere das in der Freizeit und auf eigene Kosten machen müssen.
Das sind elementare verfassungsrechtliche Anforderungen, und wenn Restle das nicht weiß, ist er auch als Jurist eine ziemliche Pfeife.
Davon abgesehen: Auch monatelange Recherchen machen etwas nicht zur Wahrheit. Wenn man nicht kompetent und befähigt ist, kann man auch monatelang rumwursteln und das Ergebnis ist immer noch dumm und falsch. Vor allem dann, wenn man mit „Haltung“ daran geht und das Ergebnis (oder das einzig zu akzeptierende Ergebnis) vorher schon feststeht, es also nur darum geht, eine vorgefasste Zielrichtung zu bestätigen. Genau das äußert er aber oben als Absicht. Confirmation Bias als Weltauffassung.
Und siehe:
Natürlich darf und sollte ein Journalist auch einordnen: Wer im Lauf einer gewissenhaften, monate- oder jahrelangen Recherche beispielsweise zu der Überzeugung gelangt, dass ein bestimmter Vorgang ein politischer Skandal ist, der kann und soll diese Überzeugung mit all ihren wertenden Elementen auch klar formulieren.
Was die Frage aufwirft, was „gewissenhaft“ ist. Was das Gewissen eines ist, der für „Haltung“ eintritt. Alles marxistisch?
Warum eigentlich „gewissenhaft“ und nicht „sorgfältig“? Ersteres ist subjektiv, letzteres ist objektiv unter Anwendung des allgemeinen Wissensstandes und der Anforderungen. Man redet nicht umsonst von einer Sorgfaltspflicht und nicht von einer Gewissenspflicht.
Aber dafür, und das ist mir mindestens so wichtig, braucht es Transparenz: Ich muss gegenüber meinen Zuschauern und Zuschauerinnen deutlich machen, wie ich zu einer bestimmten Einschätzung gekommen bin und Recherchewege offenlegen. Ohne das geht es nicht.
Das ist nett, aber das können viele schon mal nicht. Gender Studies konnten mir in 10 Jahren nicht erklären, wie sie darauf kommen, aber noch nie hat sich ein Journalist daran gestört.
Aber davon ganz abgesehen: Steht es dem Zuschauer eigentlich noch zu, den darstellten Weg zur Einschätzung für falsch, untauglich, unqualifiziert, dumm zu halten? Oder müssen Recherchen des ÖRR schon deshalb als richtig angesehen werden, weil sie erfolgt sind?
Denn ich sehe hier bei Restle keinerlei Qualitätsanforderungen. Er bechreibt das rein quantitativ. Monatelang ist gut und gestattet die Meinung, alles drunter ist schlecht, falsch, erlaubt keine Meinung. So ein Blödsinn. Hört sich nach Rechtfertigung dafür an, warum sie soviel Geld bekommen und so wenig dafür leisten: Muss halt alles Monate dauern.
Und dann kommt ein Punkt, der genau das ist, was ich in der Stellungnahme mit der Karikatur von John Trever dargestellt hatte:
WELT: Daran hätte wohl auch niemand etwas auszusetzen, aber darum geht es in der Debatte doch auch gar nicht. Das Problem ist vielmehr, dass das Urteil oft schon vorher feststeht, die Recherche allein der Bestätigung dieses Urteils dient und Befunde, die das Bild stören könnten, in der Berichterstattung unterschlagen oder heruntergespielt werden. Natürlich würde niemand zugeben, dass er so arbeitet, vermutlich ist vielen nicht mal bewusst, dass sie es tun.
Aber es liegt doch auf der Hand, dass so ein Vorgehen immer häufiger vorkommt, je weniger man als Journalist versucht, die eigenen Sympathien und Antipathien zu zügeln – und dass es praktisch unausweichlich wird, wenn man die eigene Voreingenommenheit zum Programm erhebt und als „Haltung“ oder „Werteorientierung“ oder wie auch immer Sie es nennen wollen stolz vor sich herträgt. Bei Ihnen geht das so weit, dass Sie dem deutschen Journalismus 2018 einen „Neutralitätswahn“ attestiert haben; in einem kürzlich erschienenen Buchbeitrag bezeichnen Sie die Forderung nach Neutralität gar als „Kampfbegriff der rechten Szene“.
Restle: Sie vermischen da meiner Meinung nach zwei Dinge. Das eine ist das Streben nach Wahrhaftigkeit, Unvoreingenommenheit und innere Distanz zum Thema der Berichterstattung – dazu stehe ich uneingeschränkt. Dass andere ist die „Werteorientierung“, die Sie ansprechen. Was ich damit meine: Wenn eine Partei verfassungsfeindliche und rassistische Positionen vertritt, dann kann man dies nicht als scheinbar gleichwertig zu den Positionen anderer demokratischer Parteien nebeneinanderstellen, sondern man muss klar benennen, wer sich da im Einklang mit Grundwerten unserer Verfassung befindet und wer nicht – das gilt besonders im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo wir an einen Programmauftrag gebunden sind, in dem die Werte unserer Verfassung eine zentrale Bedeutung haben.
Genau das: Das Ergebnis steht – wegen der Haltung und der Auftraggeber – von vornherein fest und es geht nur noch darum, Belege dafür zu sammeln. Kennt man inzwischen auch von Gender Studies und Uni-Studien allgemein: Mit Auftragsvergabe steht das Ergebnis schon fest. Weil man sonst ja auch keine weiteren Aufträge bekommt.
Und genau das, was er hier beschreibt, halte ich für einen fatalen Zirkelschluss, den die begehen, die mangels Ausbildung nie gelernt haben, solche zu vermeiden: Er bewertet nicht, was jemand sagt, sondern (wie oben nach Personen) wer jemand ist, teilt Parteien in gute und schlechte ein, und zieht daraus dann den Schluss, dass es nicht gleichwertig sein kann.
Erkennt Ihr den Zirkelschluss? Er sagt, dass Partei X verfassungsfeindlich sei, und deshalb alles, was sie sagt, in den Kontext der Verfassungsfeindlichkeit gestellt werden muss, woraus sich dann wieder die Begründung für die Verfassungsfeindlichkeit ergibt.
Solche Denkfehler und Zirkelschlüsse sind der Grund, warum ich Journalisten im Allgemeinen und Restle im Besonderen für so dumm und unfähig halte. Die lernen das im Journalismus-Studium nicht, und Restle im Jura-Studium offenbar auch nicht. Solche Denkfehler dürfen nicht passieren. Das ist so elementare Denkfähigkeit. Und ausgerechnet der bildet sich ein, anderen sagen zu können, was falsch und was richtig ist, oder was verfassungsfeindlich und -freundlich ist. Obwohl er sich nicht einmal selbst an die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk halten kann.
Umgekehrt vermag er dann nicht, die Verfassungsfeindlichkeit beispielsweise der Grünen zu erkennen, die sich ja teils sehr explizit gegen Verfasssung, Demokratie und so weiter einsetzen und deren Abschaffung betreiben oder fordern. Jeder, der auch nur halbwegs objektiv und sachlich an die Sache herangehen würde, würde feststellen, dass die Grünen weitaus verfassungsfeindlicher sind als die AfD, aber genau solche Denkfehler wie confirmation bias oder Zirkelschluss führen nicht nur zu falschen Ergebnissen, sondern werden von Leuten wie Restle regelrecht eingesetzt, um die „Haltung“ zu erfüllen.
Haltung heißt: Das Ergebnis steht von vornherein fest, und was der empirische Befund nicht hergibt, erledigt man durch die bewährten Denkfehler.
Die Lügenmedien belügen zuallerst sich selbst.
WELT: Sie tun sehr viel mehr als das. Was Sie betreiben, ist keine wohlerwogene Detailkritik an den rechten Auswüchsen der AfD, sondern eine aktive Kampagne gegen die gesamte Partei. In einem „Tagesthemen“-Kommentar haben Sie gar behauptet, sie fungiere „als parlamentarischer Arm“ für eine „rechtsextremistische Bewegung, die ihre Stärke und ihre Hoffnung auf den Umsturz aus den Wahlerfolgen der AfD bezieht“. Wer dieses „Nazi-Netzwerk“ schwächen wolle, dürfe der AfD „keinen Raum, keine Bühne und erst Recht keine Stimme geben“. […]
Es stimmt natürlich, dass es Verzahnungen zwischen der rechtsextremen Szene und der AfD gibt. Aber es gibt auch Verzahnungen zwischen der linksextremen Szene und der Linkspartei, oder zwischen einer Weltuntergangssekte wie Extinction Rebellion und den Grünen. Trotzdem würden Sie niemals auf den Gedanken kommen, diese Parteien in ähnlicher Weise in Mithaftung zu nehmen. Dass Sie es bei der AfD für richtig halten, liegt genau an dem, was ich zuvor beschrieben habe: Sie versuchen gar nicht erst, ihre politische Antipathie zu temperieren, sondern sehen sich als journalistischen Verfassungsschützer.
Restle: Ich kann Ihnen versichern, dass ich das journalistisch wie emotional alles sehr nüchtern betrachte.
Nein.
Zumal er das ja auch gar nicht will. Er will ja Haltung. Haltung und nüchtern geht nicht zusammen. Es sind gegenteilige Begriffe.
Die Rolle des „journalistischen Verfassungsschützers“, wie Sie es nennen, steht übrigens so in den Rundfunkgesetzen. Im WDR-Gesetz heißt es unmissverständlich, dass wir die demokratischen Freiheiten unserer Verfassung zu verteidigen haben. Daran haben wir uns als öffentlich-rechtliche Journalisten und Journalistinnen zu orientieren.
Genau das meine ich mit dem Lügen durch selektives Weglassen. Denn die Stelle im WDR-Gesetz lautet:
§ 5 (Programmgrundsätze) Absatz 4 WDR-Gesetz
Der WDR soll die internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, ein diskriminierungsfreies Miteinander in Bund und Ländern und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern fördern, zum Frieden und zur sozialen Gerechtigkeit mahnen, die demokratischen Freiheiten verteidigen und der Wahrheit verpflichtet sein.
Schon da zitiert er nur das, was ihm gerade passt, und unterschlägt, dass schon hier die Wahrheit als Pflicht vorgegeben ist.
Und in Absatz 5 heißt es
§ 5 (Programmgrundsätze) Absatz 5 WDR-Gesetz
Der WDR stellt sicher, daß
1. die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtprogramm der Anstalt in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet,
2. die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte im Sendegebiet im Gesamtprogramm der Anstalt zu Wort kommen,
3. das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient.
Der WDR soll in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverser Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.
Das heißt, dass der Umgang Restles mit der AfD eben genau dem WDR-Gesetz zuwiderläuft. Es ist da ausdrücklich verboten, dass die Propaganda für die Grünen machen, sie tun es aber trotzdem.
Und genau das meine ich damit, wenn ich sage, dass ich das für Lügen halte, was Restle für seine Wahrheit hält: Er sucht sich nur extrem selektiv das heraus, was er haben will. Natürlich steht die Formulierung mit der Verteidigung demokratischer Freiheiten wörtlich so im WDR-Gesetz. Womit das nach seinen Maßstäben schon „Wahrheit“ ist.
Es steht aber eben noch mehr drin, wogegen er massiv verstößt, und indem er das nur selektiv darstellt und zitiert, tut er das, was nach meinen Maßstäben Lüge ist. Vor allem, wenn er Jurist ist.
Und wo steht, dass er nur die „demokratischen Freiheiten“ seiner Klientel zu verteidigen hat? Hat die AfD etwa keine „demokratischen Freiheiten“? Oder sind die von den Verteidigungspflichten Restles irgendwo ausgenommen?
Restle und die Geschichte
Das der Mann auch historisch inkompetent ist, zeigt er mit
Restle: Dass die AfD kurz vor der Machtergreifung stünde, habe ich nie behauptet. Ich glaube allerdings, dass wir über den Punkt „Wehret den Anfängen!“ längst hinaus sind. Aber offenbar sind wir unterschiedlicher Auffassung, was das Gefährdungspotenzial der AfD und ihre Geländegewinne im konservativen Milieu angeht.
Ja. Wehret den Anfängen. Der Anfang des Dritten Reiches waren aber nicht Hitler und die NSDAP, sondern Lenin und die KP. Hitler und die NSDAP waren nur die Abwehrreaktion darauf, was ja auch belegt ist und die auch immer wieder sagten.
Wollte man also den Anfängen wehren, müsste man sich gegen Grüne, Linke, SPD stellen, die gerade mit allen Mitteln versuchen, 1917 ff. zu wiederholen.
Wenn man schon versucht, den Anfängen zu wehren, dann sollte man wenigstens halbwegs die Anfänge kennen.
Dieses Interview ist ein typisches Beispiel und ein Beleg dafür, warum ich Restle nicht nur für eine dumme, ungebildete, törichte Person halte, sondern auch einfach auf beruflicher Ebene für unqualifiziert, unbefähigt, untauglich. Restle ist intellektuell und charakterlich mit den gegenüber der Presse höheren Anforderungen und Pflichten des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks massiv überfordert und dürfte da gar nicht arbeiten. Nach Charakter und Fähigkeiten dürfte der höchstens in der Presse sitzen. Ob sich das dann verkaufte, wäre eine ganz andere Frage.
Restle ist Sinnbild des Versagens des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks.