Ansichten eines Informatikers

„Ein wenig Gerechtigkeit schaffen…“

Hadmut
30.9.2021 20:39

Manchmal überlege ich, ob da die Prioritäten noch stimmen.

Man redet ja politisch ständig und nur noch von „Gerechtigkeit“. Und „Kampf gegen rechts“.

In Hamburg hat die Polizei nach Haftbefehl nun eine 96-Jährige auf der Flucht festgenommen, weil sie nicht zu ihrem Strafprozess antrat. Sie ist wegen Behilfe zum Mord an mindestens 11380 Menschen angeklagt, weil sie 1943 mit 18 Jahren Sekretärin in einem KZ war. Deshalb wird der Fall auch vor der Jugendstrafkammer verhandelt.

Juristisch ist das grundsätzlich in Ordnung, Mord verjährt nach unserem Recht nicht.

Moralisch ist das wohl auch noch in Ordnung, aber schon etwas komisch, den Massenmord an so vielen Menschen an einer 18-jährigen Sekretärin festzumachen, weil man sonst niemanden mehr drankriegt. Es steht in einem seltsamen Kontrast zur heutigen Moralvorstellung, dass Frauen niemals nicht an gar nichts schuld und für überhaupt nichts verantwortlich sein können, weil an ausnahmslos allem immer nur Männer schuld sind. Es riecht schon irgendwo nach Schauprozess, und ein Haftbefehl gegen eine flüchtige 96-Jährige durch die Jugendstrafkammer, weil die aus dem Pflegeheim ausgebüxt ist, ist auch schon im Bereich der Groteske.

Ich befürworte es, weil man ja immer so gerne so tut, als seien die Nazis alles nur die Männer gewesen und die Frauen deren Gegner, wobei mir noch niemand die Frage beantworten konnte, wer eigentlich die Nazis waren, als die Männer alle tot oder im Krieg waren. Beachtlicherweise findet man ja sonst überall, aber nur nie hier Schreibweisen wie Nazi:Innen oder Nazi*s. Da sollte man auch mal das Gendern anfangen und Frauen aus der Opfer-Rolle entnehmen. Daher halte ich den Prozess sogar für notwendig. Nazis können nicht vom Gendern ausgenommen werden.

Der Punkt, an dem ich mir etwas schwer tue, sind die Prioritäten.

Ich fände das alles in Ordnung, wenn wir ausreichende Justizkapazitäten hätten.

Aber wenn man sieht, wieviele Straftäter heute freikommen oder gar nicht erst gefasst werden, weil man die Prozesse nicht mehr fristgerecht hinkriegt, und wie kriminell die Städte heute sind, bin ich mir jetzt nicht so sicher, ob das angemessen ist, eine 1943 18-Jährige Sekretärin knapp 80 Jahre später dafür belangen zu wollen, weil damals der Schriftverkehr über ihren Tisch ging, während wir in Hamburg und Berlin inzwischen fast wöchentlich Schießereien und Morde haben, der Antisemitismus wieder aufblüht, Juden sich auf den Straßen fürchten müssen und Antisemiten in Bundestag und Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk einziehen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Irmgard F. Beihilfe zum Mord an mindestens 11380 Menschen vor sowie Beihilfe zum versuchten Mord in mehreren Fällen vor. „Der Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in ihrer Funktion als Stenotypistin und Sekretärin des Lagerkommandanten des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von jüdischen Gefangenen, polnischen Partisanen und sowjetrussischen Kriegsgefangenen Hilfe geleistet zu haben“, teilte die Staatsanwaltschaft Itzehoe mit. […]

In dem Prozess gegen Irmgard F. sind etwa 30 Nebenkläger vertreten, sie sind Angehörige der in Stutthof Ermordeten. Einige von ihnen waren dort selbst inhaftiert. „Die Justiz hat eine Verpflichtung gegenüber den Opfern und den schwer traumatisierten Überlebenden, den Versuch zu unternehmen, ein wenig Gerechtigkeit zu schaffen“, sagte der Nebenklagevertreter Walther.

Was mich etwas an den amerikanischen Ansatz erinnert, beim Strafprozess vorrangig die Befriedigung eines Gerechtigkeitsgefühls für Geschädigte oder deren Erben zu erreichen. Man neigt dazu, Ersatzsschuldige zu hängen, wenn man die Haupttäter nicht mehr drankriegt.

Ich kann das zwar verstehen, dafür ein gewisses Verständnis aufbringen. Aber ob es sinnvoll ist, sich an einer 96-Jährigen Ex-Sekretärin abzubefriedigen, während der neue Antisemitismus auf den Straßen, in der Politik, in den Medien gerade wieder rapide aufblüht, wage ich auf rationaler Ebene zu bezweifeln. Ich halte es für wenig schlau, und auch für eine Art Ablenkungsmanöver.

Irgendwann wird man sich damit abfinden müssen, dass man nicht mehr strafen kann, weil 1945 eben schon 76 Jahre her ist, und man realistisch damals mindestens 18 gewesen sein müsste, um angemessen strafmündig zu sein, aber weit älter, um überhaupt in die Position gekommen zu sein, zu morden. Geht man davon aus, dass jemand mindestens 25 Jahre gewesen sein muss, um in verantwortlicher Position zu sein, müsste ein Täter also spätestens 1920 geboren sein, mithin heute mindestens 101 Jahre alt. Der Tag wird in nicht allzu ferner Zukunft kommen, an dem keiner mehr da ist, den man noch bestrafen kann. Damit wird man klarkommen müssen.

Ich hielte es für weitaus wichtiger, den aufkommenden Antisemitismus des 21. Jahrhunderts zu bekämpfen.

Aber das wäre rational und nicht postmoralisch.

Und vor allem wäre es moralisch nicht nach unserer Moral, sondern nach der Moral derer, die uns dann zukünftig bewerten und richten.

Ich tue mir etwas schwer mit dem Gedanken, aus welcher moralischen Position heraus jemand eine 96-jährige wegen ihrer Sekretärinnentätigkeit von 1943 verurteilen will, während er selbst wegschaut, wie der Antisemitismus wieder hochkocht oder sogar selbst als Antifa u.ä. aktiv daran mitwirkt. Wir erleben gerade, wie der gewaltsame Antisemitismus gerade wieder Einzug in die Gesellschaft findet. Und wir Islamisten gerade strafrechtliche Immunität als Parlamentarier verleihen.

Was die ethische Frage aufwirft, ob der Ankläger selbst an dieselben moralischen Maßstäbe gebunden und danach bewertet wird, die er an den Angeklagten anlegt.

Versteht mich nicht falsch, ich will diese Sekretärin in keiner Weise exculpieren. Ich will das Gegenteil. Ich will, dass die, die heute den Antisemitismus neu aufbauen, nicht besser davonkommen.

Denn es sind, wie so oft, nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten Maßstäbe.