Das Geschwätz des Habermas
Eine Anmerkung.
Ich halte Jürgen Habermas für einen Armleuchter.
Der Grund, warum ich ihn nicht für den totalen Armleuchter halte, liegt darin, dass ich wenig von ihm gelesen habe. Abstoßend wirkt auf mich bereits die Schar der Dummen, die ihm folgen, und der Blödsinn der Frankfurter Schule. Mich hat es schon gegruselt, als ich mal in einer Gerichtsverhandlung einen Verwaltungsrichter hörte, der sich auf irgendein endblödes Gefasel von Habermas bezog und das als Maß aller Dinge heranzog.
Schon die Bezeichnung „Philosoph“.
Eigentlich der Doppelbegriff zu Dummschwätzer. Mir fiele kein zeitgenössischer Philosoph ein, den ich über Null oder auch nur in der Nähe von Null bewerten würde. Schon den bloßen Vorgang, sich für das Studium der Philosophie zu immatrikulieren, halte ich für einen Akt unentschuldbarer Dummheit weil eine irreversible Lebensentscheidung sich dem Orden des nutzlosen und blöden Geschwätzes anzuschließen. Zu viele philosophische Phrasen, Textfragmente und Texte habe ich gelesen, in denen die Philosophen versuchen, die erbärmliche Flachheit oder peinliche Dummheit ihres Denkens in dem Unterfangen hinter übelstem Geschwurbel und unverständlichster Wortakrobatik verstecken, dass niemand sie verstehen und es deshalb nicht bemerken werde.
Schon diese Blödheit widert mich an, wenn Philosophen, sobald man sie kritisiert, schmäht, verstößt darauf verweisen, dass die alten Philosophen Griechenlands die Grundlage unserer Gesellschaft, der Mathematik, der Logik und so weiter erfunden hätten, als ob die marxistischen Deppen von heute auch nur irgendetwas mit den Philosophen Griechenlands gemein und diese Gemeinsamkeit bereits dadurch erworben hätten, dass sie sich am nächsten Deppenzentrum für einen Studiengang unter dem Titel „Philosophie“ immatrikuliert haben, die Namensgleichheit der Kategorisierung also bereits durchfärbt.
Zumal die Philosophie ja längst ohnehin zu weiten Teilen nur noch aus der Marxistensekte besteht.
Was mich vor allem so daran stört ist dieser grunzstrunzdumme Personenkult der Geisterwissenschaftler. Die heften sich an irgendeinen Namen dran und folgen seiner Schule. Es gibt nie inhaltliche, empirische, argumentative Beweise, sondern immer diesen Beweis per Zitat. Irgendeine Heiligkeit hat es gesagt, also muss es stimmen, denn wer wärest Du, die Heiligkeit anzutasten. So hieß es jahrelang, jahrzentelang bei den Genderasten, dass die Frau nicht geboren sei sondern zur Frau gemacht werde, weil Simone de Beauvoir das mal geschrieben hätte. Woher die das wissen will, wie die darauf kommt, ob die es intellektuell mit einer Parkuhr aufnehmen konnte, wird nicht gefragt. Es steht geschrieben und alle zitieren es, das reicht der Deppenschar als Wahrheitsbeweis vom Grade der Unantastbarkeit. Für einen anderen Auspruch, einen der der nächsten Spinnerin, Judith Butler zugeschrieben wurde, auch dämlich, habe ich per Google tausende Zitate im Internet gefunden – nur keine Quellenangabe. Ich hatte ihre Bücher als E-Book und konnte daher auf dem E-Book-Reader die Suchfunktion benutzen, kein Treffer. Da sie aber noch lebt, habe ich sie mal angemailt und gefragt, wo sie das denn gesagt oder geschrieben hätte. Antwort: Das hätte sie niemals gesagt, die Aussage sei ihr zwar ähnlich, aber die Wortwahl völlig fremd, die würde sie niemals benutzen und sich niemals so ausdrücken. Trotzdem reicht es der Deppenschar, wenn es häufig zitiert wird, um sich den Zitierenden und Gläubigen anzuschließen. Eine inhaltliche Erklärung, wie man darauf kommt, gibt es nicht. Wenn man ganz sorgfältig liest, findet man gelegentlich im Kleingedruckten, dass doch manchen etwas dämmert. Da ist dann die Rede von einer Annahme, einer Arbeitshypothese und so.
Am schlimmsten ist der Umgang mit dem Begriff der Theorie. Normalerweise ist eine Theorie eine bloße Vermutung, ein Modell, eine Idee, die es auf Übereinstimmung mit der Wirklichkeit noch empirisch zu überprüfen gilt. Bei den Philosophen wird jedwedes noch so dumme Geschwätz zur „Theorie“ erhoben und zur Wahrheit durchpromoviert, solange sich damit nur Seiten füllen lassen und es als Rohmaterial für seitenfüllendes Fortsetzungsgeschwätz dient, kurz, wenn es dem Geschwätz als solchem dienlich ist, und nicht nur dem Schwätzer seine Tätigkeit ermöglichte, sondern der parasitären Schwätzerherde einen Geschwätzraum auf der Metaebene eröffnet.
Sie sind alle so doof und Habermas ist einer ihrer Leithammel.
Die WELT berichtet nun, dass die Mumie Habermas wieder gesprochen habe. Zu COVID-19.
Was darf der Staat in der Pandemie? Die Antwort von Jürgen Habermas muss jedem Demokraten den Atem verschlagen. Der wichtigste deutsche Philosoph entwirft den totalen Corona-Staat – ein rechtliches Monstrum, das in seiner Allgewalt jedes No-Covid-Regime in den Schatten stellt.
Der wichtigste deutsche Philosoph.
Das ist so ungefähr wie der schnellste deutsche Baum. Welcher Philosoph wäre schon für irgendetwas wichtig? Die Moderne haben Ingenieure und Naturwissenschaftler alleine aufgebaut, die Philosophen sind nur Kostenfaktor gewesen, Alimentbezieher. Wie kann man in solcher Nutzlosigkeit zu irgendwas wichtig sein, gar einen Komparativ oder Superlativ erreichen, was ja schon mindestens zwei Abstufungen der Wichtigkeit erforderlich machte?
Eigentlich zitieren sie aus einem Text von Habermas, aber in solchen Fällen ist es angebracht, den Text im Original zu nehmen und die journalistische Interpretationsschicht wegzulassen. Also: Corona und der Schutz des Lebens – Zur Grundrechtsdebatte in der pandemischen Ausnahmesituation von Jürgen Habermas
Seit Beginn der Corona-Pandemie stellt sich demokratisch verfassten Nationalstaaten – als den in erster Linie handlungsfähigen Akteuren – unter rechtsphilosophischen Gesichtspunkten vor allem eine Frage: Welche Pflichten erlegen die Grundsätze einer liberalen Verfassung der Regierung in einer solchen Situation auf und welche Handlungsspielräume haben sie dabei gegenüber ihren Bürgern?
Die durch das Virus Sars-CoV-2 ausgelöste Pandemie ist, wie der Name bereits besagt, ein Naturgeschehen, das sich global ausgebreitet hat, also Leben und Gesundheit von Angehörigen der species homo sapiens überall auf dem Erdball bedroht.
Wieso unter rechtsphilosophischen Gesichtspunkten? Wieso nicht nach dem, was in der jeweiligen Verfassung steht?
Wieder mal so typisch an der Sache vorbeigeschwafelt. Das Geschwätz über die jeweilige Verfassung gestellt.
Unter biologischen Gesichtspunkten lässt sich die Bekämpfung der Pandemie als eine (freilich mit ungleichen Waffen geführte) Kriegführung von Species gegen Species verstehen. In diesem „Krieg“ gegen das Virus werden dem Gegner allerdings keine Rechte zugeschrieben; daher ist der Vergleich mit der militärischen Auseinandersetzung zwischen Nationen nur von begrenztem Wert.
Da sind wir schon mittendrin im saudummen Geschwätz.
Ich krieg schon Hornhautranze, wenn ich nur diese extrem dämliche Soziologen- und Philosophenformulierung „lässt sich verstehen als…“ höre. Darin liegt schon so eine derartige Willkür und Ignoranz gegenüber der Wirklichkeit, zeigt aber wieder mal deren Denkweise: Der Philosoph darf nicht nur alles schwätzen, woran er nicht vom Publikum unmittelbar handgreiflich gehindert wird, was ja noch ginge, sondern er darf es auch für wahr halten.
Wahr ist nach deren Auffassung alles, wofür einen das Publikum nicht bereits vor Beendigung des Satzes durchgreifend ermordet hat. Die Wahrheit der Aussage stellt sich mit dem Aussprechen des Satzzeichens ein. Weiterer Wahrheitsbeweise bedarf es nicht.
Viren führen keine Kriege. Nicht die biologischen, die im Computer vielleicht schon.
Denn kein Virus hat einen Überlebensvorteil davon, seinen Wirt zu meucheln. Es gibt zwar grundsätzlich Parasiten, die die Verhaltensweisen des Wirtes verändern und sie zum eigenen Zweck ausnutzen, und dabei den Tod des Wirtes in Kauf nehmen, aber sie sind darauf angewiesen, dass ein neuer Wirt auftaucht, also grundsätzlich nicht auf die Bekämpfung des Wirtes aus.
Ein Virus ist auch keine Spezies. Schreibt man meines Wissens im Deutschen mit z, nur im Englischen mit c. Erst im Zuge der neuen linken Schlampigkeit verwischt sich das.
Die beteiligten „Parteien“ bewegen sich nicht in einem geteilten sozialen Raum, beispielsweise dem des Völkerrechts; aber wie im Krieg besteht das strategische Ziel in der möglichst schnellen Bezwingung des Gegners bei möglichst geringen eigenen Verlusten.
Dummes Zeug. Die Bekämpfung einer Krankheit ist eine völlig andere als die eines Gegners im Krieg. Und das Virus hat auch keine Absichten, keine Interessen, keine Vorteile, den Wirt zu bekämpfen. Es ist weder absichtsfähig, noch hat es ein Interesse, seine Wirtsspezies auszurotten, das wäre suizidär (falls es überhaupt leben würde).
Deshalb erregt der Begriff der Mutation oft Angst und Schrecken, während Biologen im Gegenteil beruhigen und sagen, dass Mutanten häufig harmloser sind als ihre Vorgänger, nämlich weil sie sich besser an den Wirt anpassen, und das heißt, weniger Schaden zu verursachen. Weil es für den Virus keinen Vorteil bringt, seinen Wirt zu meucheln.
In diesem Zusammenhang kann ich auf ein neues und für die nächste Zukunft ernstlich beunruhigendes Phänomen an dieser Stelle nicht genauer eingehen – ich meine die politisch aggressive und verschwörungstheoretisch begründete Verleugnung der pandemiebedingten Infektions- und Sterberisiken. Wegen ihres rechtsradikalen Kerns sind die scheinliberal begründeten Proteste der Corona-Leugner gegen die vermeintlich konspirativen Maßnahmen einer angeblich autoritären Regierung nicht nur ein Symptom für verdrängte Ängste, sondern Anzeichen für das wachsende Potential eines ganz neuen, in libertären Formen auftretenden Extremismus der Mitte, der uns noch länger beschäftigen wird.
Das ist nun erstaunlich, denn strukturell und methodisch sind die Impfgegner keinesfalls schlechter, dümmer oder aggressiver als die Gender-Sekte, die Geschlechter leugnet. Oder die Enteignungskrieger, die einen fiktiven Gegner Kapitalismus bekämpfen. Im Prinzip funktionieren die alle nach dem Schema, das man „Populismus“ nennt. Man zeigt dem Volk einen imaginären Gegner, stellt sich als dessen Opfer dar und organisiert die vereinende Wut. Wer diese Vorgehensweise auf „Corona-Leugner“ verengt, muss blind wie ein Flaschenkorken sein, oder ein Demagoge. Im Gegensatz zu Genderasten argumentieren die „Corona-Leugner“ immerhin wenigstens teilweise und gelegentlich noch auf sachlicher Ebene, wenn auch oft falsch. Sie versuchen es immerhin, was man von den Genderasten nicht sagen kann.
In unserem Zusammenhang interessiert mich ein anderer Aspekt, unter dem sich politische Lager im Streit über die richtigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung ausgebildet haben, nämlich die Frage, ob der demokratische Rechtsstaat Politiken verfolgen darf, mit denen er vermeidbare Infektionszahlen und damit auch vermeidbare Todesfälle in Kauf nimmt.
Und spätestens da trifft ihn der Strahl meiner Dummenverachtung, denn ein Mensch mit Verstand würde nicht kategorisch fragen „ob“, sondern wann, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen. Denn schon triviale, beispielsweise dem Ingenieur oder Informatiker typische Überlegungen würden zu dem Ergebnis führen, dass es Krankheiten gibt, bei denen das mit „ja“ zu beantworten wären und solche, bei denen das Ergebnis „nein“ lautet. Pest ja, Schnupfen nein, vereinfacht gesagt. Irgendwo zwischendrin muss also ein Schwellwert sein, ist das Ding eine Optimierungsaufgabe.
Und damit ist das Ding letztlich auch schon beantwortet: Aufgabe des Staats in einer Demokratie ist es, unter Abwägung aller relevanten Aspekte dem Bürger das Optimum aus Freiheiten und Rechten zu liefern. Man braucht also eine Maßeinheit, eine Verrechnungsmethode, mit denen man die Sicherheit der Bekämpfung der Krankheit mit den Einbußen an Freiheit durch die Maßnahmen verrechnen kann, um auf ein einheitliches Maß zu kommen. Der Rest ist Optimierungsaufgabe. Eine Frage der Analysis. Die Frage reduziert sich deshalb darauf, wie man den Gesundheitsgewinn durch Maßnahmen mit deren Freiheitsverlust bzw. den Freiheitsgewinn durch Unterlassen der Maßnahmen verrechnet, um auf ein einheitliches Maß zu kommen. Das ist die eigentliche Diskussion und der Grund des Streites, weil die Bewertungen und Gewichtungen eben unterschiedlich verlaufen und vielleicht sogar genetisch bedingt sind. Mich stört es beispielsweise nicht so, weil ich ohnehin eher Eigenbrödler und Einsiedler bin, ich fand das recht angenehm, mich mal ein Jahr zurückzuziehen. Andere, körperlich oder sozial aktive Typen haben es als die Hölle empfunden. Andererseits bin ich schon was älter, kann nicht mehr jung sterben und riskiere durch eine Erkrankung oder Impfwirkungen deutlich weniger als die Hälfte meines Lebens, zumal den weniger interessanten Teil, und bin auch volkswirtschaftlich nicht mehr so wertvoll, weil ich meine Lebensarbeitsleistung weitestgehend erbracht habe, und ab jetzt gerechnet vielleicht sogar von negativem Wert bin, weil ich vielleicht bis zur Rente weniger Arbeitsleistung erbringe, als ich dann noch Rente in Anspruch nehme. Das mag bei anderen aber ganz anders aussehen.
Während sich die Verteidiger eines strengen Regierungskurses auf die Pflicht des Staates zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung und den Rat der medizinischen Experten beriefen, haben die Fürsprecher der Lockerungslobby unter Berufung auf den öffentlichen Rat juristischer Experten die grundrechtlich geschützten subjektiven Freiheiten der Bürger gegen angeblich unnötige oder unverhältnismäßige Eingriffe des Staates eingeklagt.
Das ist ja im Prinzip auch richtig, denn genau ds sind die beiden abzuwägenden oder abzumessenden Einflussgrößen.
Ich hatte ja vor Jahren schon vorgeschlagen, Katastrophen und ähnliches nicht in Toten zu messen, denn sterben müssen wir sowieso alle. Keine Krankheit, kein Gift, keine Katastrophe macht mehr Tote als ohne sie, die Sterbequote liegt immer bei 100%. Runter kommen sie alle.
Das Maß wäre Lebensjahre. Wie lange hätten die Leute typischerweise im Mittel noch gelebt, wieviele Lebensjahre hat sie die Katastrophe gekostet.
Und dann kann man Kastraphen in volkswirtschaftlichen Wert umrechnen. Mag nicht jedem gefallen, aber einen Dreijährigen kann man in drei Jahren plus 9 Monaten neu bauen, einen Zwanzigjährigen erst in 20 Jahren plus 9 Monaten. Jemand nach dem Studium ist volkswirtschaftlich wertvoller als jemand vor dem Studium, weil man Zeit und Geld in ihn investiert hat und es viel aufwendiger ist, ihn neu zu machen. Rentner loszuwerden kann dagegen ein Vorteil sein.
Mich interessiert die Frage, ob die Prämisse dieser lautstarken Polemik stimmt; denn in der öffentlichen Diskussion stützte sich die Kritik auf die Annahme, dass es sich auch unter Bedingungen der Pandemie um eine ganz normale Abwägung des Rechts auf Leben gegen jene konkurrierenden Grundrechte handelt, in die ja die Maßnahmen des staatlichen Gesundheitsschutzes tatsächlich tief eingreifen. Interessanterweise sind in den ermüdenden Talkshows über die immer wieder gleichen Corona-Themen zwei grundsätzliche Fragen nicht ausdrücklich zur Sprache gekommen, die den politischen Streit erst ins rechte Licht gerückt hätten – nämlich weder die Frage nach der eindeutigen Zielbestimmung der staatlichen Gesundheitspolitik noch die Frage nach dem Gewicht der medizinischen Expertise unter dem rechtlich relevanten Aspekt der Ausnahmesituation einer solchen Gesundheitskatastrophe.
Und das ist nun wirklich dummes Zeug. Erstens, das, was ihm nicht in den Kram passt, in Schwätzermanier als „Polemik“ abzutun, und zweitens, die Notwendigkeit der Abwägung als „Annahme“ hinzustellen.
Und deshalb taugt Habermas auch nicht zum Juristen. Denn er stellt hier eine „Zielbestimmung der staatlichen Gesundheitspolitik“ über die Grundrechte, sie sind als staatliches Handeln aber an die Grundrechte gebunden.
Und medizinische Expertisen gibt es viele, in alle Richtungen. Seriös sind eigentlich nur die, die sagten „Das Ding ist neu, das kennen wir noch nicht, wir werden eine Weile brauchen, bis wir das Ding verstanden haben.“
Das Bundesverfassungsgericht sieht zwar das Ziel der staatlichen Pandemiebekämpfung beiläufig darin, die Zahl der an Corona Infizierten und, davon abhängig, die Zahl der an Corona Gestorbenen so gering wie möglich zu halten. Aber in der politischen Öffentlichkeit ist dieses Ziel bestenfalls im Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe erwähnt worden, die Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser nicht zu überlasten. Diese Belastbarkeit des Gesundheitssystems wird bis heute stillschweigend als die „rote Linie“ akzeptiert, die nicht überschritten werden darf und die auf diese Weise zur Rechtfertigung hygienischer Einschränkungen dient. Demgegenüber ist die Frage, ob sich diese Zielbestimmung zur Operationalisierung der eigentlichen Aufgabe, nämlich die Todesfälle infolge von Corona-Infektionen zu minimieren, überhaupt eignet, nicht thematisiert worden.
Dazu müsste man erst mal so grundlegende Dinge verstehen, ob die Zahl der Toten überhaupt von der Strategie abhängt. Denn die Sache mit den Krankenhäuser war die Strategie, bevor wir Impfstoffe hatten.
Es spricht aber vieles dafür, dass ohne Impf- und Therapiestoffe die Zahl der Toten von der Strategie nicht abhängt. Wenn man nämlich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit an COVID-19 stirbt, ist es dafür eigentlich egal, ob sich die Krankheit langsam oder schnell ausbreitet, weil die Sterbewahrscheinlichkeit dann nicht davon abhängt, ob man im März oder September krank wird. Ohne Berücksichtigung der Krankenhäuser und der Forschung wäre es damit ziemlich egal gewesen, ob wir alle mit der Zeit ganz Langsam oder alle auf einen großen Schlag zusammen erkranken, solange man unterstellt, dass irgendwann jeder davon erwischt wird und man einfach mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dran stirbt oder nicht.
Beispielsweise wäre es auch eine Strategie gewesen zu sagen, dass die Erkrankung und der Tod mit gewisser Wahrscheinlichkeit ohnehin unausweichlich sind, also infizieren wir uns ausnahmslos alle, sofort und gleichzeitig zusammen mit COVID-19, und dann ist das Thema nach 14 Tagen erledigt, und wer es nicht überlebt, hat halt Pech gehabt, wäre dann aber sowieso demnächst irgendwann dran gestorben. Keine Quarantäne, kein Lockdown, keine Masken, nur ein paar Baulaster, die mal rumfahren und die Leichen einsammeln. Fertig. Das Ergebnis wäre dasselbe gewesen, nur schneller und billiger.
Zwei Dinge sind aber wichtig:
- Wir waren vor allem 2020 in einem Zustand ohne Impfung und Therapie, wo wir alleine die Symptome intensivmedizinisch bekämpfen und damit Leben retten konnten. Also die Sterbewahrscheinlichkeit günstig beeinflussen. Die Kurve so flach zu halten, dass die Zahl der schwer erkrankten also innerhalb der Behandlungskapazitäten bleibt, dadurch unmittelbar lebensrettend.
- Es war absehbar, dass wir nach dem damaligen Wissensstand nach einiger Zeit zu Impfstoffen und vielleicht auch zu Thereapiestoffen kommen würden. Es ist also dadurch sinnvoll, die Ausbreitung der Krankheit zu verlangsamen, um dadurch möglichst viele Leute impfen zu können, bevor sie infiziert werden.
Das Ziel, die Rate der auf Corona zurückzuführenden „Übersterblichkeit“ der Bevölkerung so niedrig wie möglich zu halten, deckt sich ja keineswegs mit dem Ziel zu verhindern, dass die Zahl der schwer erkrankten und behandlungsbedürftigen Corona-Patienten die Grenze der vorhandenen Betten und Beatmungsgeräte überschreitet.
Doch, siehe oben. Solange man keine Therapie und keine Impfung hat und die Sterbewahrscheinlichkeit nach Wissensstand nur durch Symptombekämpfung auf der Intensivstation bekämpfen kann (konnte), deckt sich das.
Das aber bedeutet faktisch eine Verschiebung der Zielbestimmung, mit der die eigentlich entscheidende Frage aus der politischen Öffentlichkeit verdrängt worden ist: ob denn ein demokratischer Verfassungsstaat bei der Verfolgung des Ziels der Pandemiebekämpfung überhaupt das Recht hat, Politiken zu wählen, mit denen er die vermeidbare Steigerung von Infektionszahlen und damit der wahrscheinlichen Anzahl von Sterbefällen stillschweigend in Kauf nimmt.
Das ist dann schon bösartig, weil er damit nämlich unterstellt, dass die Wähler in einem demokratischen Staat nicht mehr die Möglichkeit hätten, einen lockeren Umgang zu wählen.
Das ist insofern bösartig, weil Habermas hier nicht mehr versucht, den Umgang mit COVID-19 zu klären, sondern COVID-19 als Vehikel einspannt, um sowas wie eine leninistische Partei außerhalb der Demokratie zu stützen. Er will darauf hinaus, dass es moralische Vorgaben gäbe, die natürlich von ihm kommen, und die oberhalb der Demokratie stünden, die der Wähler nicht mehr frei wählen kann.
Letztlich sagt Habermas damit, dass es ihm nicht reicht, wenn der Staat die Infektionszahlen so niedrig hielt, dass die Intensivbetten reichten, sondern dass der Staat die Zwangsimpfung hätte durchsetzen müssen. Er kapiert aber nicht, dass wir die 2020 und Anfang 2021 noch gar nicht hatten.
Eine Herabstufung des Ziels der staatlichen Gesundheitspolitik von der Minimierung der Infektionszahlen auf die Sicherung von Behandlungskapazitäten gewährt der Abwägungspraxis der Gerichte einen größeren Spielraum.
Wieso der Staat überhaupt eine Pflicht habe, noch dazu eine über allem stehende, die Infektionszahlen zu minimieren, sagt er nicht. Und warum es dem Wähler nicht freistehen sollte, das zu wählen, sagt er auch nicht. Denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Nicht von den Philosphen.
Wenn sich die Erforderlichkeit einer staatlichen Präventivmaßnahme auf das weitgesteckte Ziel bezieht, die Infektionszahlen zu minimieren, sind nicht nur strengere Verhaltensvorschriften und Auflagen gerechtfertigt als bei dem weniger anspruchsvollen Ziel, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Vielmehr drängt sich beim Vergleich dieser Ziele auch jene Grundsatzfrage auf, die tatsächlich im Hintergrund geblieben ist: ob die Verfassung eines demokratischen Rechtsstaats die Regierung im Hinblick auf das Minimierungsziel dazu verpflichtet, die Zahl der an Corona Verstorbenen so niedrig wie möglich zu halten.
Da zeigt sich mal wieder die Dummheit geisteswissenschaftlichen Geschwätzes. Was soll das überhaupt sein, „die Infektionszahlen zu minimieren“? Alle Bürger gleich erschießen? Dann sind die Infektionszahlen bei Null. Oder in ihren Wohnungen einschließen, Fenster zumauern, Türen zuschweißen wie in China? Auch infektionshemmend. Das Geschwätz des Habermas zeigt sich in der Wahl des Wortes „minimieren“. Denn das Wort sagt nicht reduzieren, sondern auf das Minimum zu bringen, den niedrigst möglichen Wert. Und der wäre Null, indem man alle Bürger erschießt. Der säuselt da was vor sich hin, und denkt nicht für 20 Pfennig drüber nach, was er da blubbert.
Nur wenn diese Verpflichtung nicht besteht, gewinnt die Regierung mit der Inkaufnahme einer vorhersehbaren Zahl grundsätzlich vermeidbarer Todesfälle auch einen gewissen Spielraum für die Berücksichtigung anderer konkurrierender Rechtsansprüche.
Was für eine dumme Frage.
Warum kann eine Regierung dann überhaupt Straßenverkehr und elektrischen Strom gestatten? Sind das nicht auch „Inkaufnahmen einer vorhersehbaren Zahl grundsätzlich vermeidbarer Todesfälle“?
Muss man lebenslang in der Klapsmühle Geisteswissenschaft interniert gewesen sein um zu glauben, dass der Tod an sich vermeidbar wäre?
Mensch und Tier, sogar die Pflanze und der Schimmelpilz, nehmen seit ihrer Entwicklung in der Evolution schon immer ständig Todesrisiken in Kauf, weil der mögliche Gewinn den Nutzen übersteigt, oder schlichter gesagt, weil das Leben darin besteht, zu leben bis man stirbt. Das war schon immer so. Sonst hätte man nicht Amerika entdeckt, sonst könne ich mich nicht vor die Tür trauen um zum Bäcker zu gehen. Zuhause bleiben ginge aber auch nicht, es sind ja schon Häuser eingestürzt und Leute in ihrem Bett gestorben.
Sollte man einen solchen Todesvermeidungswunsch wie Habermas verspüren, liegt der erste Fehler bereits darin, sich auf die eigene Geburt einzulassen, obwohl sich die Strategie, im Uterus zu verbleiben, ja auch spätestens mit dem (dann sehr schnell nahenden) Tod der Mutter erledigt hat.
Was soll denn überhaupt die Alternative zur „Inkaufnahme einer vorhersehbaren Zahl grundsätzlich vermeidbarer Todesfälle“ sein? Wie soll das gehen? Alle bleiben zuhause? Und sterben dann an Bewegungsmangel?
Die ultimative Lebensgarantie?
Der Staat tut einfach alles, damit ich auch nächste Woche, nächsten Monat, nächstes Jahr noch lebe?
Das wäre sehr, sehr dumm. Denn auch der Staat besteht nicht aus etwas anderem als ich es bin, sondern aus Menschen, wie ich es bin. Man kann nicht mir das Leben garantieren, indem man andere zu Tätigkeiten verpflichtet, die für sie Gefahr bedeuten. Habermas will damit auf eine Impflicht heraus, aber nach seiner Logik dürfte es konsequenterweise keinerlei Impfungen geben, weil der Staat keinem Arzt zumuten dürfte, zur Impfung zu fahren, man kann ja im Straßenverkehr sterben.
Apropos, neulich schrieb mir ein Leser, dass das gefährlichste an der Impfung statistisch gesehen die Fahrt zum Impfzentrum und zurück ist. Tote im Straßenverkehr und so. Wie also könnte man Leute überhaupt impfen, ohne sie und den Arzt dem Lebensrisiko Straßenverkehr auszusetzen?
Denn die alternativen Zielbestimmungen stellen auch die Weichen für die gerichtliche Kontrolle staatlich verordneter Einschränkungen.[5] Sobald das Gericht die Erforderlichkeit einer Maßnahme mit Bezug auf das anspruchsvolle Minimierungsziel prüft, könnte es den Vorrang dieser Maßnahme nur gegen andernorts und anderweitig Leben gefährdende Nebenwirkungen „aufrechnen“, aber nicht gegenüber Ansprüchen aus konkurrierenden Grundrechten abwägen.
Und genau deshalb macht man es ja nicht, weil es zum Wegfall aller Grundrechte führte.
Habermas will darauf hinaus, per Moral Demokratie als Wahlmöglichkeit und alle Grundrechte abzuschaffen. Marxistische Dikatur. Irgendeine Moral soll alles rechtfertigen, die gewaltsame staatliche Durchsetzung irgendeines willkürlich definierten Zieles.
Vielmehr würde sich die Abwägungspraxis dann im Wesentlichen auf die Einschätzung der Geeignetheit der kontroversen Maßnahme für das von vornherein als erforderlich anerkannte Ziel beschränken müssen.
Von wem anerkannt?
Was soll das dann sein?
Irgendjemand erkennt ein „Ziel“ an, und damit sind dann alle Grundrechte einfach weggewischt und erledigt?
Wenn die Wähler dieses Ziel aber mehrheitlich nicht anerkennen? Wer soll es sonst anerkennen? Die Philosophen? Eine Leninistische Partei?
Erinnert mich an die vielen unfähigen Quotentussis unter den Informatikprofessorinnen, die den letzten Mist daherschwätzen, gar nichts können, aber ständig wiederholen und runterbeten „ich bin anerkannt, ich bin anerkannt“… Amygdala und so, die denken nicht sachlich, sondern nur in ihrer hierarchischen Stellung im Rudel. Anerkannt = irgendwo oben.
Diese strengere Zielbestimmung würde für die Corona-Rechtsprechung auf einen Prima-facie-Vorrang des Rechts auf Leben und Gesundheit vor allen übrigen Grundrechten hinauslaufen – auf einen Vorrang, den die Abwägungspraxis der Gerichte in normalen Zeiten nicht kennt.
Den haben wir gerade kürzlich abgeschafft und das Grundrecht eingeräumt, selbstbestimmt sterben zu können. Der Staat hat nicht das Recht, jemanden gegen seinen Willen am Leben zu erhalten.
Was aber genau soll das nun heißen? Zwangsimpfung? Zuhause einmauern?
Müsste man dann nicht auch Rauchen, Alkohol und Motorräder verbieten? Drogen jeder Art? Geisteswissenschaften, weil bei denen die Suizidrate hoch ist?
Warum soll das dann nur bei COVID-19 gelten?
Oder soll das die rhetorische Vorbereitung auf eine Klima-Diktatur werden, die alle Freiheiten abschafft?
Es ist vielmehr eine verfassungsrechtliche, in ihrem Kern rechtsphilosophische Frage, ob die Regierung eines Verfassungsstaates überhaupt das Recht hat, Politiken zu verfolgen, mit der sie eine wissenschaftlich vorhersehbare, also nach menschlichem Ermessen vermeidbare Steigerung der Infektions- bzw. Sterbezahlen in Kauf nähme.
Eine Gruppe maßgebender Verfassungsrechtler bejaht diese Frage, weil diese mit der soeben behandelten rechtsdogmatischen Frage nach dem Prima-facie-Vorrang des staatlichen Gesundheitsschutzes zusammenhängt: „Selbstverständlich ist das Recht auf Leben kein ‚Supergrundrecht‘, […] er [der Staat] darf sogar bewusst in Kauf nehmen, dass Menschen aufgrund staatlicher Entscheidung von fremder Hand sterben.“ In unserem Fall wären also die tödlichen Viren „die fremde Hand“.
Als Jurist ist Habermas eine Pfeife.
Denn er drückt sich nicht mal so aus, dass man ihn eindeutig verstehen kann. Er will das Grundrecht auf Leben als Handlungspflicht des Staates hinstellen, als ob ein Recht bedeute, dass der Staat einem dieses Recht aus gegen den eigenen Willen sicherstellen muss. Als ob mich der Staat so lange verprügeln dürfte, bis ich endlich was sage, um mein Grundrecht der Redefreiheit sicherzustellen.
Er sagt dabei aber nie, ob er den Inhaber des Rechts auf Leben und den der anderen Freiheitsrechte, gegen die man etwas durchsetzt, als identisch ansieht. Ob der Staat also nur Maßnahmen treffen soll, die das eigene Leben sichern, also einem beispielsweise den Alkohol wegnehmen, wenn er sich totsäuft, oder auch gegen Dritte, ob der Staat also zum Schutz des A den B zwangsimpfen soll. Er bleibt da im Nebulösen.
Es wird nicht klar, ob ich also vom Staat verlangen können soll, selbst geimpft zu werden, oder ob ich verlangen können soll, dass mein Nachbar zwangsgeimpft wird.
In unserem Zusammenhang geht es den Autoren um die ausnahmslose Gleichrangigkeit aller Grundrechte: „Gesundheit und Leben reihen sich in die Gewährleistungen (von Rechtsgütern) ein, die das Grundgesetz so gut als möglich zu schützen bemüht ist, in einem ständigen, diskutablen und revidierbaren Prozess der Zuordnung, Abgrenzung, Hervorhebung und Zurücksetzung.“[7] Dieser Grundsatz kann jedoch in der Pandemie nur Geltung behalten, wenn der demokratische Rechtsstaat eine vermeidbare Übersterblichkeit in Kauf nimmt. Wie lässt sich diese Schwierigkeit auflösen?
Ja, liest sich, als wollte der auf eine Klimadiktatur hinaus. Klimaerwärmung tötet uns, also hat der Staat die Pflicht, alle Grundrecht abzuschaffen und das Wahlrecht obendrein.
Darf die Regierung staatsbürgerliche Solidarleistungen erzwingen?
[…]
Die Belastungen können in der Bevölkerung nicht gleichmäßig verteilt werden, widersprechen also dem Gleichbehandlungsgrundsatz und greifen vor allem so tief in die grundrechtlich gesicherten subjektiven Freiheiten ein, dass sie unter normalen Umständen – eben ohne den durch die Pandemie aufgenötigten Vorrang des staatlichen Lebensschutzes – nur als grundsätzlich freiwillig erbrachte Solidarleistungen erwartet, vielleicht sogar gefordert werden könnten, aber kaum gesetzlich verordnet werden dürften. Aber weil der Staat als der einzige kollektiv handlungsfähige Akteur die erforderlichen Maßnahmen effektiv planen muss und diese nur auf dem Wege der arbeitsteiligen Koordinierung der für einzelne Sektoren der Gesellschaft verschiedenen Verhaltensvorschriften in der Gesamtheit der Bevölkerung organisieren und durchsetzen kann, ist er schon aus funktionalen Gründen genötigt, Solidarleistungen, die sonst nur angedacht werden können, zwingend vorzuschreiben. Dieses Dilemma erklärt auch die materiellen Kompensationen, die der Staat im Rahmen des Möglichen so fair wie möglich leistet. Die Kollision zwischen der Verpflichtung zum Lebensschutz und konkurrierenden Grundrechten, in die der Staat im aktuellen Fall eingreifen muss, resultiert für die Bürger in selektiv verteilten Zumutungen an die Bereitschaft, Beistand und Hilfe zu leisten.
Fragen wir mal anders.
Es gibt eine Menge Berichte und auch Leute, die in Pflegeheimen arbeiten, haben mir das schon geschrieben, dass zwar alte Leute an COVID-19 bzw. SARS-COV-2 sterben, die Zahl der Toten insgesamt aber nicht hoch-, sondern eher runtergeht, weil andere Todesursachen zurückgehen. Normalerweise stürben ihnen viele Alte nach Ostern und nach Weihnachten, weil die Sippe zu Besuch kommt, sie Keime reinschleppen und die Alten dann scharenweise an Lungenentzündung sterben. Dies falle gerade weg, nicht mehr Tote zu Ostern oder Weihnachten als sonst.
Würde das dann in der Konsequenz heißen, Familienbesuche in Altersheimen zu verbieten?
Denn damit würde man ja absehbare, vermeidbare Todesfälle vermeiden.
Wie ist der Vorrang des staatlichen Lebens- und Gesundheitsschutzes zu verstehen?
Bei Betrachtung der aktuellen Ausnahmesituation ist ebenso wenig daran zu zweifeln, dass der Staat die außerordentliche kollektive Anstrengung der Bürger mit einem temporären Rückfall unter das rechtliche Niveau reifer Demokratien erkauft. Da nun das Grundgesetz für den Fall einer solchen Ausnahmesituation keine Notstandsregelungen kennt, bleibt noch die Frage, ob und wie sich der zeitlich begrenzte Prima-facie-Vorrang des staatlichen Lebens- und Gesundheitsschutzes auf rechtsdogmatischem Wege begründen lässt.
Ich kann in dieser Hinsicht, da ich kein Jurist bin, nur eine Anregung geben.
Was mir an dem ganzen Geschwurbel vor allem fehlt: Wer ist hier eigentlich der Akteur?
Es geht darum, dass ein Staat etwas gegen die Bürger durchsetzt, gegen deren Willen. Wer, wenn nicht er Souverän, der Wähler, soll das eigentlich sein?
Hier taucht ständig irgendeine, nicht näher genannte geheimnisvolle Macht auf, die irgendwas anerkennt und rechtlich gegen den Bürger durchsetzt. Aber wer soll das sein? Eine leninistische Partei? Durchdrehende Gerichte?
Nach meiner Vorstellung aktiviert eine solche Gefahr nicht ein bestimmtes Persönlichkeitsrecht, sondern ruft in Erinnerung, wozu ein auf Menschenrechte basiertes staatliches Regime überhaupt eingerichtet worden ist. In der Tradition des Vernunftrechts sollte dieses Ziel plastisch mit dem Übergang vom Natur- zum Gesellschaftszustand beschrieben werden. Für Hobbes ist der gewaltsame Tod das größte Übel, für Locke sind es die Gefahren für Leben, Freiheit und Eigentum; die Staatsgewalt soll also mit dem Rechtszustand die Sicherheit und den Bewegungsspielraum aller Personen und des gesellschaftlichen Verkehrs im Ganzen gewährleisten. Rousseau und Kant moralisieren und verrechtlichten die zunächst empiristisch begriffenen Größen der politischen Macht und der Rechtsperson, so dass fortan die rechtliche Anerkennung und der rechtlich gewährleistete Schutz der Autonomie und Würde aller Personen als der Kern eines Menschenrechtsregimes bestimmt wird. So bilden denn auch die Menschenwürde und die zwingende Verbindlichkeit der Grundrechte den Inhalt von Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Er verbürgt die Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen und die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft. Das ist der normative Kern einer Lebensform, die im Medium des Rechts Individuierung durch politische Vergemeinschaftung gewährleisten soll.
Die Würde eines Menschen soll erzwingen, dass alle anderen 80 Millionen zwangsgeimpft werden, selbst wenn der eine das gar nicht will?
Diese vernunftrechtliche Sublimierung des Sinns der politischen Vergemeinschaftung schließt aber den handfesten Schutz der physischen Unversehrtheit des Menschen als Basis der Unantastbarkeit der Menschenwürde der Person ein – die eine impliziert die andere: Man kann nicht die Würde einer Person schützen wollen und deren Physis versehren lassen.
Wie muss man drauf sein um zu glauben, dass in einer würdewahrenden Gesellschaft die Physis garantiert unangetastet bliebe?
Das Leben an sich ist gefährlich, schon ohne Errichtung einer bestimmten Gesellschaftsform. Da sterben Leute bei Vulkanausbrüchen (auf La Palma hatten sie gerade mal Glück, in Pompeiji halt nicht) oder neulich beim Hochwasser im Ahrtal.
Wie kommt der zu der Einbildung, dass man da nur eine Würde- und Moral-Gesellschaft drüberstülpen müsste und schon würden die Todesursachen wegeliminiert, wegmoralisiert?
Wieso glaubt der, dass man Todesursachen einfach durch Philosophien wegschwätzen lassen kann?
Wieso glaubt der, dass eine Regierung nach seinen Moralvorstellungen Todesursachen einfach so wegminimieren kann, wenn sie sich nur einfach über Wahlen, Grundrechte und sowas hinwegsetzt?
Wieso glaubt der, dass alles nach seiner Pfeife tanzen müsste?
Und wer, wenn nicht der Wähler und der Grundrechteinhaber, sollen da eigentlich die Verfügungmacht haben, wer soll da der Vormund sein? Wer, wenn nicht der Wähler, soll dieses Ziel der Todeszahlminimierung als über alles stehende Ziel „anerkennen“?
Ich halte Habermas für einen ganz billigen Hohlschwätzer.
Warum aber rennen so viele Leute hinter dem her, halten ihn gar für den wichtigsten Philosophen?
Sorry, Leute, aber auf mich wirkt der ziemlich doof. Der versteckt hinter dem einschlägig bekannten notorischen Geschwurbel, dass seine Gedankengänge ganz billig, primitiv, oberflächlich, ganz kurz gedacht sind.
Und effektiv macht der auch nichts anderes, als eine Diktatur unbekannter Herkunft zu fordern. Jetzt ist es Corona, dann ist es Klima, irgendwas Lebensbedrohliches findet sich immer. Heißt: Grundrechte weg, Wahlrecht weg. Der despotische Ansatz: Er hält sich für den einzigen mit der richtigen Moral und seine Kurzstreckenüberlegungen müssten dann gegen alle durchgesetzt werden. Dabei kann er nicht mal richtig erklären, wovon er eigentlich redet, nicht mal eindeutig, verständlich und unmissverständlich artikulieren, was er eigentlich sagen will.
Wer fällt auf sowas rein?
Was sind denn das für Leute, die so einem noch hinterherlaufen?