Wird die medizinische Versorgung gerade zusammengekürzt?
Ich bin ja Laie und habe das nicht verstanden.
Insofern muss ich erst mal abwarten, weil ein Arzt meinte, er wolle mir das mal ausführlich, und deshalb mündlich verklickern, was da läuft. Da muss irgendwas Größeres laufen. Ich weiß aber noch nicht, was, denn besagter avisierter Vorgang des Verklickerns hat noch nicht stattgefunden, und ich bin halt Laie.
Wenn ich jetzt aber so als Laie ohne Ahnung, dafür mit schmutziger Phantasie und Faible für Verschwörungstheorien mir aus dem, was mir nun verschiedene Leute, auch Ärzte, den Abend über so geschrieben haben, dann drängt sich mir ein ganz blöder Gedanke auf. So als ahnungslosem Laien.
Es gibt ja da nun offenbar Streit über die Bezahlung und Kostenübernahmen. Das ist ja kein Geheimnis, das erzählt einem ja der Gastroenterologe, bei dem ich hier in Berlin bin, per Ansage auf seinem Anrufbeantworter. Und so ähnliche Dinge haben mir ja auch schon andere Fachärzte erzählt.
Ein Blick in das Gesetz kann erleuchtend wirken.
§ 12 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Man könnte also als so ahnungloser fachunkundiger Laie mit Hang zur Verschwörungstheorie auf den abwegigen Gedanken kommen, dass man – wohl in Folge der Migration, denn woran sollte es sonst liegen, solche Streitigkeiten gab es ja auch vor Corona schon – gerade dabei ist, die von der gesetzlichen Versicherung abgedeckten Leistungen zusammenstreicht, kürzt.
Und weil man das nicht so offiziell durch Gesetzesänderung machen kann und solche Formulierungen auch schwer zu verschärfen sind, würde man das dann vielleicht einfach darüber machen, dass man sie für nicht notwendig oder schlicht unwirtschaftlich erklärt.
Was aber ist „unwirtschaftlich“ bei einer medizinischen Leistung?
Bei einem Auto kann ich mir überlegen, ob eine Reparatur noch wirtschaftlich ist, weil ich die Kosten für die Reparatur und weitere zu erwartende Kosten gegen den Restwert des Fahrzeuges abwägen kann, und mir überlegen, ob ich das Auto verkaufe, verschrotte oder mit einem verbeulten Kotflügel weiter rumfahre. Ich hatte mal einen Kollegen, der damit kokettierte, dass er mit seinem Totalschaden rumfahre. Dem ist – der andere war schuld – einer reingefahren, so außen entlang geschrappt, und hat ihm das Blech der Karosserie ziemlich zerknautscht. Die ganze Seite war zerknittert. Der Gutachter befand, dass es sich um einen „wirtschaftlichen Totalschaden“ handele, weil die Reparaturkosten über dem Restwert des Autos lägen. Man hat ihm also nicht die Reparaturkosten, sondern nur den Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall ersetzt. Weil das Fahrzeug damit hässlich war, seine Funktionen aber nicht beeinträchtigt waren, hat er das Geld genommen und ist weiter mit seinem Totalschadenauto rumgefahren. Da kann man sich überlegen, ob das „wirtschaftlich“ ist.
Wann aber ist eine Magenspiegelung „wirtschaftlich“?
Wogegen würde ich die Kosten abwägen?
Wann würde ich mich entscheiden, mich lieber selbst zu verschrotten und durch einen neuen Danisch zu ersetzen, weil es sich nicht mehr lohnt, den alten noch zu reparieren?
Warum erzählt man mir dann, seit ich 40 bin, ich solle unbedingt spätestens alle 5 Jahre zur Magen- und Darmspiegelung, der Vorsorge wegen? Und jetzt plötzlich, dass sie nicht so wichtig ist, weil zu teuer?
Oder ist es eher aus Sicht der Krankenversicherung, ob die Einnahmen die Ausgaben noch tragen?
Müsste man im Gesetz statt „wirtschaftlich“ eigentlich was anderes schreiben. Man müsste schreiben, dass die Versicherten nicht mehr an Leistungen beanspruchen können, als Geld da ist. Und das Geld hat man gerade für Migration, Frauenförderung und solche Dinge ausgegeben.
Heißt für Leute wie mich: Ihr zahlt wie blöde, aber mehr als ab und zu mal Blutdruckmessen und die Corona-Impfung ist nicht mehr drin.
In meiner Jugend war es noch so, dass es keine Rezeptgebühren, keine Praxisgebühren, keine Zuzahlungen gab, dafür aber Zahnersatz, Brillen, Einlagen und sowas alles mit drin waren.
Meine Großeltern sind als Rentner noch – zusätzlich zum Urlaub – ein oder zweimal im Jahr zur Kur gefahren. Hatte ihnen der Arzt verschieben, ging auf Kasse. Fango, Massagen, Gymnastik und all so ein Kram.
Und: Arzttermine bekam man üblicherwiese noch in derselben Woche. Wenn man überhaupt welche brauchte. Man konnte oft auch einfach so hingehen.
Heute sind wir „Sozialstaat“, und das gibt es alles nicht mehr für die, die das alles zahlen.