Das Geschwätz des Ex-Verfassungsrichters Di Fabio
Ein Leser hatte mich noch auf etwas hingewiesen.
Ich hatte doch gerade geschrieben, dass der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio zwar beobachtet und erkennt, dass die Gesellschaft im Kriegszustand ist, sich bei den Ursachen aber völlig vertan und verirrt hat.
So von wegen Korrelation, Koinzidenz und Kausalität. Ich geben mal noch eine kleine Denkhilfe: Die Corona-Epidemie hat erst 2020 angefangen, vorher wussten wir davon nichts. Der Kriegszustand im Hirn dauert aber schon viel länger an. Die Epidemie und die Impfung können also nicht kausal sein, aber es liegt in der Natur des Juristen, ungeachtet jeder Kausalität immer den verantwortlich zu machen,j den er am leichtesten greifen und rubrumstauglich benennen kann. Schuld ist immer der, für den das Urteil dem Richter am leichtesten fällt.
Ich hatte ja ein Zitat von Di Fabio in der WELT aufgegriffen:
Bei Reden anlässlich von Treffen der Verfassungsorgane handelt es sich um Stellungnahmen, nicht um Einflussnahmen. Das Bundesverfassungsgericht lässt sich nicht durch Abendessen beeinflussen.
Stimmt, so billig sind sie nicht, zumal ich vom Bundesverfassungsgericht weiß, dass sie dort auch was zu essen bekommen. Wir sind zu Uni-Zeiten gelegentlich in der Kantine des Bundesverfassungsgerichts essen gegangen, die war mal allgemein zugänglich und liegt ja gleich neben der Uni. Sie sind korrupt, aber nicht schon dadurch zu bestechen, dass man ihnen was zu essen gibt.
Ein Leser wies mich dazu auf diesen Artikel über ein Di Fabio-Gutachten für Horst Seehofer von 2016 hin: Seehofer-Klage gegen Merkels Asylkurs wäre berechtigt
Ex-Verfassungsrichter Di Fabio stellt in einem Gutachten fest: Eine Verfassungsklage Bayerns gegen den Bund wäre Erfolg versprechend. Es gebe keine Verpflichtung zur unbegrenzten Flüchtlingsaufnahme.
ayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) freut sich, dass er als „Erfahrungsjurist“ wieder einmal von studierten Spitzenjuristen recht bekommen hat. Denn Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, hat in einem Gutachten der bayerischen Staatsregierung bestätigt, dass die angedrohte Verfassungsklage des Freistaats gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung juristisch durchaus berechtigt wäre.
„Das Gutachten bestätigt voll die wesentlichen Positionen der Staatsregierung und unsere Haltung, dass die Bundespolitik offener Grenzen und somit grenzenloser Zuwanderung verfassungsrechtlich angreifbar ist“, sagte Bayerns Staatskanzleichef Marcel Huber bei der Vorstellung des Gutachtens in der Münchener Staatskanzlei. […]
Für Seehofer, der das Gutachten schon vor der Klausurtagung der CSU in Wildbad Kreuth studiert hatte, zeigt der ehemalige Verfassungsrichter auf, dass das individuelle Asylrecht keine Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern von Bürgerkriegen darstellt. „Die Kontingentierung nicht nur zulässig, sondern auch verfassungsrechtlich geboten“, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). Das Dublin- und Schengen-System sei zusammengebrochen.
Das ist kein inhaltliches Gefälligkeitsgutachten, denn inhaltlich halte ich es für richtig.
Aber die Erfahrung – vor allem meine selbst erlebten und die in anderen Fällen beobachten – zeigt eben auch, dass es für einen Verfassungsrichter noch lange kein Grund ist, den Mund aufzumachen, nur weil etwas juristisch richtig ist. Man kann in der Sache Recht haben, soviel man will, man bekommt es von Verfassungsrichtern aber nur noch, wenn es gerade in deren politische Absichten passt und ihnen die Gelegenheit gibt, Politik zu machen, oder man zu deren persönlichen Freundeskreis gehört.
Die Gefälligkeit der verfassungsrichterlichen Gefälligkeitsgutachten und -entscheidungen liegt weniger im Inhalt, als darin, überhaupt welche zu bekommen. Das ist ja längst nur noch eine kleine Clique, die das Verfassungsding da intern unter sich ausmacht. Und das betrifft ja nicht nur den Vorgang als solchen, die sind ja längst zum Show- und Operettengericht verkommen. Ich hatte das ja damals zur Vorratsdatenspeicherung beschrieben, wo die komplett an der Sache vorbeientschieden und es nicht gemerkt haben, weil sie alle möglichen Polit-Kasper und Cliquen-Promis angehört und eingeladen haben, aber nicht einen einzigen, der mit der Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu tun hatte und wusste, was da eigentlich läuft. Der Papier ging ja noch Jahre später auf Selbstbeweihräucherungstournee und hatte es noch nicht gemerkt.
Wieviel die Bayerische Landesregierung für das Gutachten gezahlt hat, ist nicht bekannt. Wenig wird es aber nicht gewesen sein, und Di Fabio würde wohl auch kaum den Auftrag bekommen haben, wenn er nicht vorher Verfassungsrichter gewesen wäre. Bei sowas kommt dann mehr als nur ein Abendessen rüber.
Der Leser meint dazu
Die Grünen haben für VerfGutachten gegen S21 70.000 gelöhnt.
Da bleibt dann als Honorar mal so die Größenordnung eines Mercedes oder BMW beim Ex-Richter hängen. Und wie man sowas bei Professoren steuerlich so treibt und wäscht, hatte ich ja anhand der Uni Karlsruhe schon beschrieben. Oder, wie bei Hohmann-Dennhardt, gleich ein Vorstandsposten bei Daimler und Volkswagen mit dickem Millionengehalt. Oder Bundespräsident. Die Zeit als Richter dauert 12 Jahre, aber bei den Entscheidungen wird man auch immer an die Zeit danach denken müssen. Man will ja leben.
Und ich könnte mir auch gut vorstellen, dass der Einwurf von Geld bei einem Ex-Verfassungsrichter ein schönes Signal an amtierende Verfassungsrichter ist, dass auch sie ja irgendwann mal Ex-Verfassungsrichter sein werden und dann nicht nur eine warme Suppe bekommen wollen. Das dürfte sowohl der Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung, als auch deren wohlwollender Beurteilung förderlich sein, zumal man sich ja auch nicht so gerne gegen Ex-Kollegen stellt. Es ist daher stets von Vorteil, vor dem Erheben einer Verfassungsbeschwerde entsprechende Gaben zu geben, wenn man nicht ohnehin schon zum engeren Freundeskreis der Richter gehört und in die VIP-Schlange für Verfassungsbeschwerden kommt.