Ansichten eines Informatikers

Die Gender-Fatwa der Uni Kassel

Hadmut
9.12.2021 20:14

Geht gerade durch die Presse.

Die Uni Kassel hat im Streit darum, ob in Prüfungen gendergerechte Sprache verwendet werden muss bzw. verlangt werden darf, ein „Rechtsgutachten“ eingeholt und dazu heute eine Pressemitteilung herausgegeben.

Leider ist das Gutachten selbst nicht veröffentlicht, nur eine Zusammenfassung der Uni selbst, worin es heißt

Die Berücksichtigung von geschlechtergerechter Sprache als ein weiteres allgemeines formales Kriterium für eine Prüfungsleistung wird im Gutachten abgelehnt, da die geschlechtergerechte Sprache gegenüber z.B. Grammatik und Rechtschreibung nicht in gleicher Weise allgemein anerkannt sei. Das Gutachten kommt nach einer eingehenden Analyse der rechtlichen Ausgangslage aber zu dem Ergebnis, dass Lehrende unabhängig von formalen Regelungen, wie z.B. denen einer Prüfungsordnung, die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache zu einem gewissen Anteil als ein Kriterium in einer Prüfung berücksichtigen dürfen. Voraussetzung sei allerdings immer, dass dabei ein hinreichender fachlicher bzw. berufsqualifizierender Bezug bei der konkreten Prüfung gegeben ist.

Und das passt nicht so ganz zu bestehendem Prüfungsrecht. Es könnte falsch sein. Es könnte aber auch so ganz knapp dran vorbei und von der Uni zu ihren Gunsten umformuliert sein.

Es darf beispielsweise nicht verlangt werden, was nicht explizit als Aufgabe gestellt war. Und es darf nicht als Aufgabe gestellt werden, was nicht explizit Lehr- und Prüfungsstoff ist und dazu eine gesetzliche Grundlage hat.

Das Ding brennt natürlich. Beurteilen kann ich das aber erst, wenn mir dieses Gutachten im Originaltext vorliegt, und nicht das, was deren Presseabteilung daraus zusammengereimt hat.

Ich habe da mal Antrag auf Auskunft und Kopie gestellt.

Wenn irgendwer schon vorher an eine käme, wäre ich für eine Zusendung natürlich dankbar.